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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2014 - 21 Ta 811/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9350
LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2014 - 21 Ta 811/14 (https://dejure.org/2014,9350)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2014 - 21 Ta 811/14 (https://dejure.org/2014,9350)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2014 - 21 Ta 811/14 (https://dejure.org/2014,9350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe bei Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung in Höhe der Beauftragung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe bei fehlender Deckungszusage einer bestehenden Rechtsschutzversicherung

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe auch für Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Prozesskostenhilfe für einen Arbeitsrechtsstreit trotz Rechtsschutzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2014, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das vom Senat für zutreffend gehaltene Verständnis des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO der ständigen Rechtsprechung im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe entspricht (LAG Hessen AGS 2010, 299; LAG Köln NZA-RR 2013, 311; LAG Berlin-Brandenburg AGS 2014, 289; LAG Hamm BeckRS 2014, 68424).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 26 Ta 6144/18

    Erstattung von Reisekosten für auswärtige Rechtsanwältin - fiktive Berechnung

    Ein derart beigeordneter auswärtiger Rechtsanwalt kann seine Reisekosten bis zur größtmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattet verlangen (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 25. April 2014 - 21 Ta 811/14, Rn. 16; so auch BGH 4. Dezember 2018 - VIII ZB 37/18, Rn. 14).
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