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   OLG Koblenz, 26.01.2015 - 13 WF 67/15   

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https://dejure.org/2015,5863
OLG Koblenz, 26.01.2015 - 13 WF 67/15 (https://dejure.org/2015,5863)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2015 - 13 WF 67/15 (https://dejure.org/2015,5863)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 13 WF 67/15 (https://dejure.org/2015,5863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 77 FamFG, § 78 FamFG, § 48 Abs 1 RVG, § 117 ZPO, § 121 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts; Anwaltsgebühren bei Erlass einer Sorgerechts- und einer gegenläufigen Umgangsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48; FamFG § 76 f; ZPO § 114 ff
    Festsetzung der Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 338
  • FamRZ 2015, 1825
  • AGS 2015, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 13 WF 810/14

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in Familiensachen: Auslegung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2015 - 13 WF 67/15
    Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung (Festhaltung an Senatsbeschlüssen vom 19.05.2014 - 13 WF 369/14 - FamRZ 2014, 1877 = AGS 2014, 348 und vom 16.09.2014 - 13 WF 810/14 - AGS 2014, 527).

    Die für das Sorgerechtsverfahren bewilligte Verfahrenskostenhilfe umfasst daher bei Abschluss einer Sorgerechts- und Umgangsvereinbarung im Rahmen des anhängigen Sorgerechtsverfahrens nicht ohne Weiteres auch die auf den Gegenstand des (Umgans-)Mehrvergleichs entfallende Differenzverfahrens- und Terminsgebühr (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 16.09.2014 - 13 WF 810/14 - AGS 2014, 527).

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Senat Sachzusammenhangsgesichtspunkte bei der Auslegung des Bewilligungsbeschlusses heranzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.09.2014 - AGS 2014, 527).

    vorhandener Zusammenhang zwischen den Verfahrensgegenständen Sorgerecht und Umgang ist jedoch nicht mit jenem zwischen Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt - so die Konstellation in Senat AGS 2014, 527 - vergleichbar.

  • OLG Koblenz, 19.05.2014 - 13 WF 369/14

    Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Auslegung des Bewilligungsbeschlusses im

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2015 - 13 WF 67/15
    Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung (Festhaltung an Senatsbeschlüssen vom 19.05.2014 - 13 WF 369/14 - FamRZ 2014, 1877 = AGS 2014, 348 und vom 16.09.2014 - 13 WF 810/14 - AGS 2014, 527).

    In welchem Umfang einem beigeordneten Rechtsanwalt bei Abschluss eines Mehrvergleichs eine Vergütung gegen die Staatskasse zusteht und den hierzu bestehenden Meinungsstand hat der Senat im Beschluss vom 19.05.2014 (vgl. FamRZ 2014, 1877 = AGS 2014, 348) dargelegt.

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    b) Teilweise wird die Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf die Differenzgebühren davon abhängig gemacht, ob zwischen dem eigentlichen Verfahrensgegenstand und dem zusätzlichen Gegenstand des Mehrvergleichs ein enger Zusammenhang besteht (OLG Zweibrücken FamRZ 2017, 320, 321; OLG Koblenz [1. Senat für Familiensachen] AGS 2015, 141, 142 und AGS 2014, 527, 528 f.).
  • OLG Dresden, 13.11.2015 - 22 WF 926/15

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Abschluss eines

    Wird - wie vorliegend - Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche bewilligt, ist davon auszugehen, dass der beigeordnete Rechtsanwalt nur die Festsetzung einer Einigungsgebühr aus dem Vergleichsmehrwert verlangen kann (BGH, Beschluss vom 08.06.2004, Az.: VI ZB 49/03, juris, Rdn. 8 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2015, Az.: 19 WF 1424/14, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2014, Az.: 23 WF 1209/13, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.2015, Az.: 13 WF 67/15, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2014, Az.: 13 WF 369/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2011, Az.: 10 WF 6/11 und OLG Koblenz, Beschluss vom 19.05.2014, Az.: 10 WF 28/15, juris jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2016 - 6 WF 57/16

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren:

    Entgegen dem OLG Koblenz (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2015 - 13 WF 67/15) ist der Senat der Auffassung, dass zwischen einem anhängigen Sorgerechtsverfahren und einem Umgangsverfahren bezüglich derselben beteiligten Kinder und Eltern jedenfalls dann ein enger Zusammenhang besteht, wenn - wie hier - beide Eltern wechselseitige Sorgerechtsanträge gestellt haben.
  • OLG Zweibrücken, 14.07.2015 - 6 WF 123/15

    Verfahrenskostenhilfe: Rechtsanwaltsgebühren bei Abschluss eines Mehrvergleich

    Ob und inwieweit aufgrund nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich, der auf zunächst nicht im Verfahren anhängige Gegenstände betrifft (sogenannter Mehrvergleich), dem beigeordneten Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Verfahrens- und Terminsgebühr aus der Staatskasse zu gewähren sind, ist streitig (vgl. zuletzt etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Januar 2015, 13 WF 67/15, veröffentlicht MDR 2015, 338, OLG Celle, Beschluss vom 26. Februar 2015, 10 WF 28/15, veröffentlicht AG S 2015, 236).
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