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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12   

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https://dejure.org/2012,86990
LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12 (https://dejure.org/2012,86990)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 07.12.2012 - 4 O 326/12 (https://dejure.org/2012,86990)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 4 O 326/12 (https://dejure.org/2012,86990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 53 GKG, § 32 RVG, Nr 1000 RVG-VV, Nr 1003 RVG-VV, Nr 1004 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühren: Zulässigkeit von Feststellungs- und Leistungsklage; anwaltliche Pflichtverletzung bei Heraufsetzungsbeschwerde; Entstehung einer Einigungsgebühr bei Entwurf einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung; Höhe der Einigungsgebühr; Gegenstandswert ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmung der Höhe von Rechtsanwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2015, 16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Es entspricht wohl allgemeiner Auffassung, dass dem Geschädigten vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten unter Verzugsgesichtspunkten eine erstattungsfähige Schadensposition darstellen (vgl. etwa BGH, NJW 2006, 1065).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Der Anspruch in Bezug auf die vorgerichtliche Tätigkeit bleibt auch angesichts des nachfolgenden Streitverfahrens und der sich hieraus ergebenden Vergütungsansprüche des Prozessbevollmächtigten ungekürzt; vielmehr sind nach neuerer Rechtsprechung umgekehrt die vorgerichtlich entstandenen Gebühren hälftig auf die nachfolgende Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG anzurechnen (BGH, NJW 2007, 2049).
  • OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10

    Rückzahlung von Anwaltshonorar, Aufrechnung

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Nur der Vollständigkeit halber weist die Kammer darauf hin, dass die Beklagte angesichts der §§ 49 Abs. 1 Satz 1 BRAO, 134 BGB den Kläger auch nicht wirksam hätte anweisen können, von einem derartigen Rechtsmittel aus eigenem Recht abzusehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2011, Az. 5 U 1001/10, zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 7 W 48/09

    Streitwertfestsetzung: Wert eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Gerade weil über sie dem Grunde nach entschieden wird - das Feststellungsurteil also wie der Leistungsausspruch selbst der materiellen Rechtskraft fähig ist und in diese auch erwächst (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 322 Rn. 6) - müssen die dem Feststellungsantrag zugrunde liegenden Ansprüche selbst zur "gerichtlichen Überprüfung gestellt" werden, d.h. anhängig sein (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2009, Az. 7 W 48/09, zitiert nach Juris).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Verboten sind nach dieser Bestimmung auch Umgehungsgestaltungen, die vordergründig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, in der Sache aber zum an sich pönalisierten Erfolg führen (BGH, NJW 2006, 1066).
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Für den Fall eines gerichtlichen Vergleichs entspricht es überkommener Rechtsprechung, dass der Wert des Vergleichs - von besonderen Konstellationen abgesehen - grundsätzlich dem Wert der geltend gemachten Ansprüche, d.h. der Klageanträge, entspricht (BGH, Beschluss vom 19.9.2012, Az. V ZB 56/12).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Ausarbeitung des Entwurfs eines später

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Bereits dies kann den Anspruch auf eine Einigungsgebühr begründen (BGH, NJW 2009, 922).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Hierbei handelt es sich um ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB (BGH NJW 2009, 534).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Dass eine Inanspruchnahme durch den Beklagten indes nicht nur möglich, sondern auch mit einem gewissen Maß wahrscheinlich ist, ist demgegenüber eine Frage der materiell-rechtlichen Begründetheit des Feststellungsbegehrens (BGH, NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
    Das angestrebte Urteil muss zudem geeignet und erforderlich sein, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, NJW 2010, 1877).
  • OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20

    Zivilprozessrecht

    In einem solchen Fall ist deshalb für die Berechnung des Vergleichswertes (neben dem Wert des bezifferten Leistungsantrages) grundsätzlich der nach § 9 ZPO zu bestimmende ungekürzte Wert maßgeblich, als wäre auch insoweit eine Leistungsklage erhoben worden (vgl. auch LG Frankenthal, Urteil vom 07. Dezember 2012 - 4 O 326/12 -, juris [dort Rz. 68 ff.]; a.A. Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Auflage 2020, Kapitel 19. Rn. 27 [Schätzung des Vergleichsmehrwerts nach § 3 ZPO]).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.08.2014 - 6 W 34/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32459
OLG Zweibrücken, 06.08.2014 - 6 W 34/14 (https://dejure.org/2014,32459)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.08.2014 - 6 W 34/14 (https://dejure.org/2014,32459)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. August 2014 - 6 W 34/14 (https://dejure.org/2014,32459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung durch Anerkenntnisurteil im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung durch Anerkenntnisurteil im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung durch Anerkenntnisurteil im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fiktive Terminsgebühr bei erzwingbarer mündlicher Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2015, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.08.2014 - 6 W 34/14
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2012, 459 Tz. 33) ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zwar möglich ist, die Parteien aber eine solche verhindern können, indem etwa nach Erlass eines im schriftlichen Verfahren erlassenen Beschlusses die mündliche Verhandlung beantragt wird (§ 620b Abs. 2 ZPO in der bis 1.9.2009 geltenden Fassung bzw. § 54 Abs. 2 FamFG ).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 15 WF 40/17

    Rechtsanwaltsgebühren in Familiensachen: Terminsgebühr im Verfahren der

    Von einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung ist dementsprechend auch bei dem Verfahren der einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG auszugehen, weil gem. § 54 Abs. 2 FamFG eine mündliche Verhandlung für den Fall vorgeschrieben ist, dass ein Beteiligter sie nach Erlass eines Beschlusses im schriftlichen Verfahren beantragt, die Beteiligten mithin eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung verhindern können (BGH, FamRZ 2012, 110, Rn. 33, zur insoweit vergleichbaren Rechtslage vor Inkrafttreten des FamFG; ebenso Schneider, NZFam, 2016, 738; 2017, 129; Mayer, FD-RVG 2014, 363465; Hartmann, Kostenrecht, 47. Aufl., VV RVG Nr. 3104, Rn. 16; OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17

    Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren im

    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).
  • OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17
    Gemäß §§ 936, 922 Abs. 1 Satz 1 ZPO muss im Verfahren der einstweilligen Verfügung auch dann mündlich verhandelt werden, wenn das Gericht - wie hier erfolgt- auf den Verfügungsantrag einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt; auch dann kann die mündliche Verhandlung von den Parteien erzwungen werden und ist folglich i. S. d. Nr. 3104 VV RVG vorgeschrieben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.08.2014 - 6 W 34/14; siehe ferner OLG Stuttgart MDR 2005, 1259 in juris Rn. 9 ff)).
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