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   OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - III-4 Ws 117/15   

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https://dejure.org/2015,26101
OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - III-4 Ws 117/15 (https://dejure.org/2015,26101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2015 - III-4 Ws 117/15 (https://dejure.org/2015,26101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2015 - III-4 Ws 117/15 (https://dejure.org/2015,26101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2015, 572
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Kleve, 28.04.2015 - 171 Ns 6/14

    Aktenversendungspauschale, Transport, privater Kurierdienstr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 117/15
    Die Beschwerde der Verteidigerin Rechtsanwältin K. K., ............., ............... vom 9. Juni 2015 gegen den Beschluss des Landgerichts Kleve (171 Ns 6/14) vom 28. April 2015 wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde der Verteidigerin Rechtsanwältin K. K., ............., ............... vom 9. Juni 2015 gegen den Beschluss des Landgerichts Kleve (171 Ns 6/14) vom 28. April 2015 wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 117/15
    Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, dass ein Strafverteidiger, der eine Aktenversendung beantragt, als Veranlasser zu diesen Kosten herangezogen wird und ihm eine Pauschale zur Vermeidung der Ermittlung der im Einzelfall durch die Aktenversendung entstehenden Kosten auferlegt wird (vgl. BVerfG Beschl. v. 6. März 1996 - 2 BvR 386/96 -, juris).
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 117/15
    Eine andere Entscheidung ist auch nicht mit Blick auf die von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. AnwBl. 2014, 657) und OLG Köln (Beschl. v. 16. Oktober 2014, - III-2 Ws 601/14 -, juris) geboten.
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

    Keine Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 117/15
    Eine andere Entscheidung ist auch nicht mit Blick auf die von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. AnwBl. 2014, 657) und OLG Köln (Beschl. v. 16. Oktober 2014, - III-2 Ws 601/14 -, juris) geboten.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 117/15
    Die Annahme eines kostenpflichtigen Transportes scheidet also vorliegend nicht schon deshalb aus, weil der Abschluss der Übermittlung der sich ursprünglich beim Landgericht Kleve befindlichen Akte an Rechtsanwältin K. durch das Einlegen in ihr Gerichtsfach beim Amtsgericht Geldern erfolgt ist (vgl. dazu auch schon nach altem Recht OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4. November 2009, III-1 Ws 447/09 - juris).
  • OLG Celle, 16.02.2016 - 2 W 32/16

    Übersendung von Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig

    Hingegen fällt die Gebühr dann an, wenn die Aktenversendung mit einem privaten externen Dienstleister oder einem externen Postdienstleister erfolgt (vgl. Oberlandesgerichts Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015, 4 Ws 117/15, AGS 2015, 572; OLG Bamberg, Beschluss vom 05. März 2015 - 1 Ws 87/15 -, AGS 2015, 278; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15, JurBüro 2016, 31; OLG Köln 2. Strafsenat, Beschluss vom 07. Juli 2015, 2 Ws 394/15).

    Voraussetzung für eine Erstattung sei vielmehr eine zusätzliche - bare oder unbare - Geldleistung, die mit dem Aktentransport in Zusammenhang steht und deshalb "verauslagt" sei (AGS 2015, 572 Rdnr. 13).

  • OLG Nürnberg, 23.11.2015 - 2 AuslA R 16/15

    Keine Aktenversendungspauschale bei Aktentransport per Justizdienstwagen

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung über die gegen den Beschluss des Landgerichts Kleve eingelegte Beschwerde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015 - 4 Ws 117/15 -, Burhoff online) dargelegt, dass der Transport durch Justizbedienstete unter Verwendung von Dienstfahrzeugen allgemein durch die Personal- und Sachkosten der Gerichte gedeckt ist, deren Ersatz durch die Neuformulierung der Nr. 9003 des KV-GKG ausgeschlossen werden sollen.
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