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   OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - I-15 W 47/17   

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https://dejure.org/2017,39879
OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - I-15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,39879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2017 - I-15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,39879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - I-15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,39879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Terminsgebühr auch bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2017, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).

    Der betreffenden Rechtsprechung schließt sich der Senat im Ergebnis, nicht aber in der rechtlichen Begründung an (vgl. zum Folgenden auch die überzeugende Kritik von Schneider in der Anmerkung zu OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250):.

  • OLG Zweibrücken, 06.08.2014 - 6 W 34/14

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung durch Anerkenntnisurteil im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    3 III Alt. 3, Nr. 3104 VV-RVG (vgl. BGH, NJW 2012, 459), wonach es insoweit ausreicht, dass eine mündliche Verhandlung bloß möglich ist und die Parteien ("abstrakt") eine solche erzwingen können.
  • OLG Stuttgart, 17.05.2005 - 8 W 183/05

    Gebührenrecht: Entstehung einer 1,2-Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).
  • BGH, 07.05.2020 - V ZB 110/19

    Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs als ausreichend für

    a) Nach überwiegender Meinung ist für das einstweilige Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO eine mündliche Verhandlung "vorgeschrieben" im Sinne von Nr. 3104 Abs. 1 VV RVG (OLG Düsseldorf, AGS 2017, 559, 560; OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250 Rn. 13; OLG Zweibrücken, AGS 2015, 16; AG Hildesheim, AGS 2009, 24; Thiel, AGS 2017, 177; Schneider, AGS 2017, 560; ders. NJW 2018, 523, 525; Hansens, RVGreport 2018, 19, 20; AnwK-RVG/Onderka/N. Schneider, RVG, 8. Aufl., VV 3104 Rn. 24; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 922 Rn. 28 a.E., § 937 Rn. 3 f.).

    Dies werde mittelbar durch die Vorschrift des § 937 Abs. 2 ZPO bestätigt, wonach dem Gericht nur ausnahmsweise unter den dort normierten engen Voraussetzungen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren gestattet sei (OLG Düsseldorf, AGS 2017, 559, 560; Thiel, AGS 2017, 177; Schneider, AGS 2017, 560; ders. NJW 2018, 523, 525; Hansens, RVGreport 2018, 19, 20, vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 922 Rn. 28 a.E., § 937 Rn. 3 f.; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 16. Aufl., § 937 Rn. 4).

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