Rechtsprechung
FG Saarland, 10.11.2003 - 1 S 195/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Kosterstattung der Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Kostenerstattung einschließlich oder ohne Umsatzsteuer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen; Verrechnung von Einkommensteuerschulden des Ehepartners mit eigenen Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen; Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 139 Abs. 1; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3
Kostenerstattung einschließlich oder ohne Umsatzsteuer; Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 6. Juni 2003 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Kostenerstattung einschließlich oder ohne Umsatzsteuer - Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 6. Juni 2003
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AGS 2004, 258
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02
Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von …
Auszug aus FG Saarland, 10.11.2003 - 1 S 195/03
Die Vorschrift wird allgemein so verstanden, dass geltend gemachte Umsatzsteuerbeträge nur dann unberücksichtigt bleiben können, wenn die Richtigkeit der Erklärung durch entsprechenden, vom Antragsteller zu erbringenden Beweis bereits entkräftet wäre (BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Februar 1995 1 BvR 697/93, NJW 1996, 382 unter II 2 b).) oder sich eine offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, etwa dem Inhalt der Akten, zweifelsfrei ergäbe (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 VIII ZB 92/02, NJW 2003, 1534). - BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus FG Saarland, 10.11.2003 - 1 S 195/03
Die Vorschrift wird allgemein so verstanden, dass geltend gemachte Umsatzsteuerbeträge nur dann unberücksichtigt bleiben können, wenn die Richtigkeit der Erklärung durch entsprechenden, vom Antragsteller zu erbringenden Beweis bereits entkräftet wäre (BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Februar 1995 1 BvR 697/93, NJW 1996, 382 unter II 2 b).) oder sich eine offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, etwa dem Inhalt der Akten, zweifelsfrei ergäbe (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 VIII ZB 92/02, NJW 2003, 1534).
- BGH, 25.11.2004 - I ZB 16/04
"Umsatzsteuererstattung"; Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei …
Die Erklärung der Kläger, ihre Tätigkeit sei als eine umsatzsteuerbare Leistung zu beurteilen, genügt daher zur Berücksichtigung des angesetzten Umsatzsteuerbetrages nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.2.2003 - VIII ZB 92/02, NJW 2003, 1534; FG Saarbrücken AGS 2004, 258).