Weitere Entscheidung unten: KG, 31.01.2005

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   OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04 P   

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https://dejure.org/2005,5619
OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04 P (https://dejure.org/2005,5619)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2005 - 1 ARs 293/04 P (https://dejure.org/2005,5619)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 1 ARs 293/04 P (https://dejure.org/2005,5619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 5 S. 1 RVG; § 51 Abs. 1 RVG; § 60 Abs. 1 RVG
    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Tätigwerden im Vorverfahren; Festsetzung einer Pauschvergütung für die Verteidigung eines Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Tätigwerden im Vorverfahren; Festsetzung einer Pauschvergütung für die Verteidigung eines Angeklagten

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerbeiordnung nach dem 1. 7. 2004

  • Judicialis

    RVG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Pauschvergütung in Straf- und Bußgeldsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2005, 393
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04
    Die Vergütung erfolgt hiernach für das gesamte Verfahren nach dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden Recht (vgl. nur OLG Schleswig vom 30.11.2004, 1 Ws 423/04; OLG Celle vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04; BT-Drucks. 15/1971, S. 203 zu § 60; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04
    Die Vergütung erfolgt hiernach für das gesamte Verfahren nach dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden Recht (vgl. nur OLG Schleswig vom 30.11.2004, 1 Ws 423/04; OLG Celle vom 13.12.2004, 2 Ws 314/04; BT-Drucks. 15/1971, S. 203 zu § 60; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 60 RVG Rn. 18).
  • BayObLG, 10.04.1987 - 3 St 1/85

    Bemessung; Pauschvergütung; Pflichtverteidiger; Strafsache; Umfangreich;

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04
    Derartige Reisezeiten wirken sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 11.12.2000, 3 ARs 147/99 P, und vom 2.2.2005, 1 ARs 9/05 P; vgl. auch BayObLG MDR 1987, 870; OLG Bamberg JurBüro 1987, 1687; Hartmann, 34. Aufl., § 51 RVG Rn. 7) nicht auf die Pauschvergütung aus und können nur über die Auslagen in Ansatz gebracht werden.
  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 2 (s) Sbd VIII-239/05

    Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; Schwurgerichtsverfahren

    Der Senat hat bereits im Hinblick auf § 51 RVG dargelegt, dass die zu § 99 BRAGO ergangene Rechtsprechung (auch) insoweit anwendbar bleibt (vgl. Senat, a.a.O., vgl. auch OLG Jena StraFo 2005 = Rpfleger 2005, 276 = JurBüro 2005, 258 = RVGreport 2005, 103; OLG Celle AGS 2005, 393; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.2009 - 1 AR 21/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Nebenklägerbeistands im

    Besondere Umstände, die unter diesem Gesichtspunkt eine Erhöhung rechtfertigen könnten (vgl. OLG Celle StraFo 2005, 219: Teilnahme des Verteidigers an vom Landgericht begleiteten Pressekonferenzen; allerdings nicht für das Gewähren von Interviews außerhalb dieser Pressekonferenzen; OLG Jena, Beschluss vom 10.3.2008, 1 AR (S) 14/07: besonderes Interesse der örtlichen Presse für ein im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht verhandeltes Verfahren aufgrund der Stellung des Angeklagten als Stadtrat) können im vorliegenden Fall - jedenfalls aus der Sicht des Nebenklägervertreters - nicht festgestellt werden.
  • OLG Hamm, 16.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-128/05

    Pauschgebühr; anwendbares Recht; Kompensation; Berufungsinstanz

    268 u.a./04; RVGreport 2005, 68 = StraFo 2005, 130 = NStZ-RR 2005, 127 (Ls.) = Rpfleger 2005, 214 = AGS 2005, 117; OLG Schleswig RVGreport 2005, 29; KG RVGreport 2005, 100 und 187; OLG Celle RVGreport 2005, 142, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der insoweit herrschenden Literaturmeinung; alle Beschlüsse auch auf www.burhoff.de).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

    Diese Tätigkeiten können deshalb nur noch in Ausnahmefällen zur Begründung einer Pauschgebühr herangezogen werden (siehe auch Beschluss des OLG Celle vom 11.02.2005 - 1 ARs 293/04 P, veröffentlicht in juris).
  • OLG Hamm, 10.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-77/06

    Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; Strafvollstreckungssachen

    Der Senat hat im Hinblick auf § 51 RVG bereits dargelegt, dass die zu § 99 BRAGO ergangene Rechtsprechung (auch) insoweit anwendbar bleibt (vgl. Senat, a.a.O., vgl. auch OLG Jena StraFo 2005 = Rpfleger 2005, 276 = JurBüro 2005, 258 = RVGreport 2005, 103; OLG Celle AGS 2005, 393; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315).
  • KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05

    Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen

    a) § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG sieht für die Entscheidung, ob altes oder neues Gebührenrecht anzuwenden ist, zwei Anknüpfungspunkte (vgl. Burhoff, RVGreport 2005, 142) vor: den Zeitpunkt der unbedingten Übernahme des Wahlmandats und den Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung.
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10

    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der

    Als weitere Beurteilungskriterien sind insbesondere heranzuziehen der Umfang der Gerichtsakten, die Anzahl der vernommenen Zeugen und Sachverständigen, die Anzahl und Dauer von Vorbesprechungen mit dem (inhaftierten) Mandanten, der sonstige Vorbereitungsaufwand sowie Anzahl und Umfang gefertigter Schriftsätze (vgl. Senat vom 11.2.2005, 1 ARs 293/04 P, StraFo 2005, 273; Burhoff a.a.O. Rdnr. 13.).
  • OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Recht, Grundgebühr in Übergangsfällen

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 2 AR 43/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

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Rechtsprechung
   KG, 31.01.2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5528
KG, 31.01.2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,5528)
KG, Entscheidung vom 31.01.2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,5528)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 1 AR 1490/04 - 5 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,5528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren über die Erledigung oder Aussetzung der Unterbringung; Differenzierung der Auswahl der Gebührentatbestände ...

  • Burhoff online

    Vergütung des Pflichtverteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB

  • Judicialis

    StGB § 67e

  • rechtsportal.de

    Pflichtverteidigergebühren im Verfahren nach § 67e StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 127
  • AGS 2005, 393
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.

    Ihre Vergütung ließ sich nur entsprechend §§ 91, 92 BRAGO oder nach § 112 BRAGO bewerkstelligen (vgl. OLG Hamm StV 1996, 618; KG NStZ-RR 2002, 63 zum damaligen Meinungsstand); besondere Schwierigkeiten konnten nur durch die Gewährung einer Pauschvergütung angemessen berücksichtigt werden.

  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 443/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Der Senat teilt in Übereinstimmung mit dem OLG Schleswig (vgl. Beschluß vom 6. Januar 2005 - 1 Ws 443/04 - www.burhoff.de) die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, daß sich die Vergütung des Pflichtverteidigers im Verfahren nach § 67e StGB nach den Gebührentatbeständen des Abschnitts 2 des Vergütungsverzeichnisses bemißt.
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 368/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 (s) Sbd 4-90/96
    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Ihre Vergütung ließ sich nur entsprechend §§ 91, 92 BRAGO oder nach § 112 BRAGO bewerkstelligen (vgl. OLG Hamm StV 1996, 618; KG NStZ-RR 2002, 63 zum damaligen Meinungsstand); besondere Schwierigkeiten konnten nur durch die Gewährung einer Pauschvergütung angemessen berücksichtigt werden.
  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 2 Ws 96/00

    Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Aussetzung der Unterbringung

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Hinzuzufügen ist, daß auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 12. Mai 1992 (StV 1993, 88) in Verfahren, in denen es um die Fortsetzung, Aussetzung oder Beendigung der Unterbringung einer geisteskranken Person geht, die Beiordnung eines Verteidigers notwendig ist (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1997, 343).
  • KG, 24.06.1997 - 5 Ws 395/97
    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • KG, 10.03.1998 - 5 Ws 149/98
    Auszug aus KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
    Die im Anhörungstermin vom 27. August 2004 vorgenommene neuerliche Pflichtverteidigerbestellung des seit 2001 für den Untergebrachten tätigen Rechtsanwalts war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungs-, namentlich im Unterbringungsverfahren nur für das (inzwischen rechtskräftig abgeschlossene) jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e Abs. 2, 2. Alt. StGB erforderlich, weil es kein fortdauerndes gerichtliches Vollstreckungsverfahren gibt, sondern durch Anträge der Vollstreckungsbehörde oder des Verurteilten eingeleitete oder von Amts wegen beginnende einzelne Verfahren, die mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ihr Ende finden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1989, 105 und aaO; KG JurBüro 2002, 75; NStZ-RR 2002, 63 = StV 2004, 39; Beschlüsse vom 10. März 1998 - 5 Ws 149/98 -, 24. Juni 1997 - 5 Ws 395/97 - und vom 5. September 1995 - 5 Ws 343-344/95; a.A. OLG Stuttgart NJW 2000, 3367); in der Zwischenzeit sind die Vollstreckungsgerichte mit ihnen nicht befaßt.
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2019 - 2 Ws 63/19

    Maßnahmen der Führungsaufsichtsstelle in der Maßregelvollstreckung: Festsetzung

    In Rechtsprechung und Literatur ist einhellig anerkannt, dass eine umfassende Beauftragung beispielsweise im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253) oder im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (KG Berlin NStZ-RR 2005, 127; vgl. zwischenzeitlich Nr. 4200 Nr. 1 Buchstabe b VV RVG n.F.) vorliegt.
  • KG, 01.06.2011 - 1 Ws 39/11

    Pflichtverteidigerkosten: Vergütungsanspruch im Verfahren über die Festsetzung

    Das Kammergericht hat bereits bezüglich der Vergütung eines Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e StGB entschieden, dass der Gebührentatbestand der Nr. 4200 Ziffer 1 VV RVG über den Wortlaut hinaus nicht nur durch ein Strafvollstreckungsverfahren ausgelöst wird, das zur tatsächlichen Erledigung oder Aussetzung der Maßregel führt (vgl. KG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 5 Ws 4/05 -).
  • KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06

    Pflichtverteidigergebühren: Terminsgebühr im Überprüfungsverfahren für eine

    Die Vergütung des Pflichtverteidigers im Verfahren nach § 67e StGB bemißt sich nach den Gebührentatbeständen aus Teil 4 Abschnitt 2 (Nrn. 4200 bis 4207) des Vergütungsverzeichnisses (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 127 = JurBüro 2005, 251 = AGS 2005, 393 = RVGreport 2005, 102).
  • KG, 29.09.2005 - 5 Ws 485/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit des Verteidigers im Verfahren zur Prüfung der

    Der Senat hat bereits entschieden (NStZ-RR 2005, 127 = RVGreport 2005, 102 mit Anm. Burhoff), daß sich die Vergütung des im Vollstreckungsverfahren nach § 67e StGB tätigen Verteidigers nur nach den Gebührentatbeständen der Nummern 4200-4203 VV RVG bemißt.
  • OLG Jena, 28.11.2005 - 1 Ws 229/05

    RVG

    Auf die Vornahme einer solchen Einzeltätigkeit sind jedoch weder die dem beigeordneten Verteidiger unter Bezugnahme auf § 140 Abs. 2 StPO eingeräumte Befugnis noch die von ihm zu erbringenden Leistungen beschränkt, so dass Nr. 4300 VV RVG in diesem Fall durch die vorgreiflichen Bestimmungen der Nrn. 4200 ff VV RVG ausgeschlossen wird (OLG Schleswig AGS 2005, 120, 121; KG NStZ-RR 2005, 127, 128; Göttlich/Mümmler, RVG, Stichw.
  • OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 230/05

    RVG

    Auf die Vornahme einer solchen Einzeltätigkeit sind jedoch weder die dem beigeordneten Verteidiger unter Bezugnahme auf § 140 Abs. 2 StPO eingeräumte Befugnis noch die von ihm zu erbringenden Leistungen beschränkt, so dass Nr. 4300 VV RVG in diesem Fall durch die vorgreiflichen Bestimmungen der Nrn. 4200 ff VV RVG ausgeschlossen wird (OLG Schleswig AGS 2005, 120, 121; KG NStZ-RR 2005, 127, 128; Göttlich/Mümmler, RVG, Stichw.
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