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   KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05   

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KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05 (https://dejure.org/2005,7680)
KG, Entscheidung vom 09.06.2005 - 4 Ws 47/05 (https://dejure.org/2005,7680)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 4 Ws 47/05 (https://dejure.org/2005,7680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 61 RVG
    Übergangsrecht beim bestellten Nebenklägervertreter

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Beistand eines Nebenklägers; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts; Mandatsverhältnis als Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit alten Gebührenrechts

  • Burhoff online

    Übergangsrecht beim bestellten Nebenklägervertreter

  • Judicialis

    StPO § 141 Abs. 1; ; StPO § ... 143; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; StPO § 397 a Abs. 1; ; StPO § 397 a Abs. 2; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; ZPO § 573 Abs. 1; ; RVG § 15; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 3; ; RVG § 60 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2005, 450
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 22.02.2005 - 4 Ta 30/05

    Gebühr für Mehrvergleich

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    Auf die Erinnerung der Rechtsanwältin hat die 18. Strafkammer des Landgerichts mit Beschluss vom 4. Februar 2005 (RVGreport 2005, 188) den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufgehoben und die Sache an diesen in entsprechender Anwendung der §§ 573 Abs. 1, 572 Abs. 3 ZPO zurückverwiesen zur erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer, wonach die Gebühren auf der Grundlage des RVG zu berechnen seien.

    Das Mandatsverhältnis bleibt daher nach § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG der Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des alten Gebührenrechts, wenn der spätere Nebenkläger dem Rechtsanwalt den unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor dem 1. Juli 2004 erteilt hat (ebenso OLG Köln RVGreport 2005, 188 m. zustimmender Anmerkung Burhoff; so auch die Gesetzesmaterialien aaO für den ausdrücklich angesprochenen Fall einer Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Volpert in Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, Teil B, Übergangsvorschriften (§§ 60 f) Rdn. 30; OLG Oldenburg JurBüro 1996, 472 zu § 134 BRAGO).

  • KG, 07.03.2005 - 4 Ws 145/04

    Pflichtverteidigergebühr: Anwendung neuen Rechts bei Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    aa) Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 -(1) 2 StE 10/03-2 (4/03)-, 4. Februar 2005 -3 Ws 30/05-, 11. Februar 2005 -5 Ws 656/04- und 7. März 2005 -4 Ws 145/04-).
  • OLG Dresden, 01.06.2005 - 3 Ws 30/05

    Verteidigung

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    aa) Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 -(1) 2 StE 10/03-2 (4/03)-, 4. Februar 2005 -3 Ws 30/05-, 11. Februar 2005 -5 Ws 656/04- und 7. März 2005 -4 Ws 145/04-).
  • OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    a) § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG sieht für die Entscheidung, ob altes oder neues Gebührenrecht anzuwenden ist, zwei Anknüpfungspunkte (vgl. Burhoff, RVGreport 2005, 142) vor: den Zeitpunkt der unbedingten Übernahme des Wahlmandats und den Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung.
  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    Der Antrag eines Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, enthält die Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden (vgl. BGH StV 1981, 12; OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 142 Rdn. 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.09.1980 - 2 StR 275/80

    Wirksamkeit der Urteilszustellung

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    Der Antrag eines Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, enthält die Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden (vgl. BGH StV 1981, 12; OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 142 Rdn. 7 m.w.Nachw.).
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    aa) Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 -(1) 2 StE 10/03-2 (4/03)-, 4. Februar 2005 -3 Ws 30/05-, 11. Februar 2005 -5 Ws 656/04- und 7. März 2005 -4 Ws 145/04-).
  • OLG Oldenburg, 19.03.1996 - 1 Ws 219/95

    Bestimmung der Gebühren des Nebenklagevertreters nach altem Recht bei Entscheid

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    Das Mandatsverhältnis bleibt daher nach § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG der Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des alten Gebührenrechts, wenn der spätere Nebenkläger dem Rechtsanwalt den unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor dem 1. Juli 2004 erteilt hat (ebenso OLG Köln RVGreport 2005, 188 m. zustimmender Anmerkung Burhoff; so auch die Gesetzesmaterialien aaO für den ausdrücklich angesprochenen Fall einer Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Volpert in Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, Teil B, Übergangsvorschriften (§§ 60 f) Rdn. 30; OLG Oldenburg JurBüro 1996, 472 zu § 134 BRAGO).
  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    aa) Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 1. Juli 2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, hat sich das Kammergericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen, wonach es für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommt (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2005 -(1) 2 StE 10/03-2 (4/03)-, 4. Februar 2005 -3 Ws 30/05-, 11. Februar 2005 -5 Ws 656/04- und 7. März 2005 -4 Ws 145/04-).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
    Wird dem Antrag stattgegeben, erlöschen infolgedessen das Mandatsverhältnis und die Strafprozessvollmacht (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95).
  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 (s) Sbd VIII-126/05

    Anwendung des RVG; Nebenklagebeistand

    Denn das RVG findet auf die Vergütung des Beistandes des Nebenklageberechtigten nur dann Anwendung, wenn dieser seine Tätigkeit nach dem In-Kraft-Treten des RVG aufgenommen hat und nicht schon dann, wenn er erst nach diesem Zeitpunkt vom Gericht beigeordnet wurde (so auch OLG Köln, Beschluss vom 18. Februar 2005 in 2 ARs 28/05; KG, Beschluss vom 09. Juni 2005 in 4 Ws 47/05).

    In den §§ 60 Abs. 1 und 61 Abs. 1 Satz 1 RVG ("gerichtlich bestellt oder beigeordnet") wird zwischen diesen Konstellationen ebenfalls nicht unterschieden (vgl. KG im Beschluss vom 09. Juni 2005, a.a.O., durch den der Beschluß des LG Berlin vom 4. Februar 2005 aufgehoben worden ist).

  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Diese Rechtsprechung gilt auch für die Beiordnung eines Zeugenbeistands nach § 68 b StPO, denn ebenso wie für die Beiordnung nach § 141 StPO ist für die Beiordnung nach § 68 b StPO Voraussetzung, daß das Wahlmandat geendet hat; damit steht es als Anknüpfungspunkt für die Anwendung des Übergangsrechts nicht mehr zur Verfügung (anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand eines Nebenklägers: KG, Beschluß vom 9. Juni 2005 - 4 Ws 47/05; KG, Beschluß 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 -).
  • KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Übergangsrecht beim Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger

    Genauer gesagt enthält der Antrag eines Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, die Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden (vgl. BGH SW 1981, 12; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 142 Rdn. 7 m.N.; KG, Beschluß vom 9. Juni 2005 - 4 Ws 47/05 -).
  • OLG Jena, 21.07.2006 - 1 Ws 202/06

    Nebenklage; anwendbares Recht; Zeitpunkt der Beauftragung

    Entsprechend fällt der in § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG angeführte Anknüpfungspunkt des Wahlmandates weg, so dass es nur noch auf den Zeitpunkt der Bestellung ankommen kann (KG, Beschluss vom 09.06.2005, Az. 4 Ws 47/05 - zitiert nach juris).
  • KG, 10.08.2005 - 4 Ws 90/05

    Gebühren des Nebenklägervertreters: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung

    Die mit der Mandatsniederlegung und dem öffentlich-rechtlichen Bestellungsakt eintretende Änderung der Rechtsgrundlage des Verteidigungsverhältnisses rechtfertigt es, die Bestellung als maßgebliches Anknüpfungsmerkmal dafür anzusehen, ob altes oder neues Gebührenrecht anzusehen ist (vgl. KG, Beschluss vom 13. Juni 2005 aaO; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 4 Ws 47/05 -).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 (s) Sbd VIII-126/05

    Anwendung des RVG beim Nebenklagebeistand

    Denn das RVG findet auf die Vergütung des Beistandes des Nebenklageberechtigten nur dann Anwendung, wenn dieser seine Tätigkeit nach dem In-Kraft-Treten des RVG aufgenommen hat und nicht schon dann, wenn er erst nach diesem Zeitpunkt vom Gericht beigeordnet wurde (so auch OLG Köln, Beschluss vom 18. Februar 2005 in 2 ARs 28/05; KG, Beschluss vom 09. Juni 2005 in 4 Ws 47/05).
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