Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13490
BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04 (https://dejure.org/2005,13490)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2005 - X ZB 19/04 (https://dejure.org/2005,13490)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2005 - X ZB 19/04 (https://dejure.org/2005,13490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Kopiekosten: Kosten des Rechtsmittelanwalts für Auszug aus den Akten der Vorinstanz; Gebotenheit der Herstellung von Ablichtungen aus einer Handakte zur sachgerechten Bearbeitung einer Rechtssache; Festsetzung der Kosten für die Anfertigung von Kopien aus ...

  • Judicialis

    DRiG § 17; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 1. Halbs.; ; ZPO § 299 Abs. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; DRiG
    Anforderungen an den gesetzlichen Richter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2005, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.02.2003 - XI ZB 21/02

    Erstattung der gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    a) Entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde richtet sich die Erstattungsfähigkeit der hierfür festgesetzten Kosten nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, sondern nach § 91 Abs. 2 Satz 1 1. Halbs. ZPO (BGH, Beschl. v. 04.02.2003 - XI ZB 21/02, NJW 2003, 1532).

    Hiernach gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (BGH, Beschl. v. 27.03.2003 - V ZB 50/02, Umdr. S. 4; Beschl. v. 04.02.2003, aaO).

  • VGH Bayern, 29.08.2000 - 8 C 99.2099
    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Das ist aus der Sicht zu beurteilen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Prozeßbevollmächtigter (vgl. OVG Münster BauR 2002, 530; Thüringisches LSG JurBüro 2004, 430) haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz NZS 1998, 2007; BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).

    Bei der notwendigerweise nachträglichen Festsetzung der vom unterlegenen Gegner zu erstattenden Beträge und deren Überprüfung darf deshalb kein kleinlicher Maßstab angelegt werden (vgl. BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Ein bloßer Mangel des Auswahlverfahrens, wie er hier geltend gemacht ist, entzieht damit grundsätzlich niemand seinem gesetzlichen Richter (BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZR 201/03, NJW 2004, 3784; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96; BGHSt 38, 47).
  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Wie der Senat in seiner Kosten der Berufungsinstanz in dieser Sache betreffenden Parallelentscheidung vom heutigen Tage in Sachen X ZB 17/04 näher ausgeführt hat, kann sich die Annahme, die Herstellung von Ablichtungen aus Gerichtsakten sei zur sachgemäßen Bearbeitung geboten, zwar dann verbieten, wenn die Partei Anspruch auf Herausgabe der Handakten gegen den Rechtsanwalt hat, der sie in einer vorhergehenden Instanz vertreten hat, weil dann zunächst einmal erwartet werden kann, daß der jetzige Prozeßbevollmächtigte auf diese Handakten zurückgreifen kann.
  • BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    a) Damit ein mitwirkender Richter - abgesehen von weiteren hier nicht interessierenden Voraussetzungen - gesetzlicher Richter ist, muß er wirksam zum Richter bestellt sein (BVerfG, Beschl. v. 10.05.1992 - 2 BvR 528/92, DtZ 1992, 281 unter Hinweis auf Art. 92 GG).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Sieht das Richtergesetz des betreffenden Landes als die Ernennung vorbereitende Maßnahme eine Wahl durch einen Richterwahlausschuß vor, mag diese Ausnahme gegeben sein, wenn von einer Wahl im Rechtssinne überhaupt nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BGHSt 26, 206).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 201/03

    Richterernennungen in Brandenburg wirkssam

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Ein bloßer Mangel des Auswahlverfahrens, wie er hier geltend gemacht ist, entzieht damit grundsätzlich niemand seinem gesetzlichen Richter (BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZR 201/03, NJW 2004, 3784; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96; BGHSt 38, 47).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZB 50/02

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Beauftragung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Hiernach gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (BGH, Beschl. v. 27.03.2003 - V ZB 50/02, Umdr. S. 4; Beschl. v. 04.02.2003, aaO).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Ein bloßer Mangel des Auswahlverfahrens, wie er hier geltend gemacht ist, entzieht damit grundsätzlich niemand seinem gesetzlichen Richter (BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZR 201/03, NJW 2004, 3784; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96; BGHSt 38, 47).
  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04
    Das ist aus der Sicht zu beurteilen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Prozeßbevollmächtigter (vgl. OVG Münster BauR 2002, 530; Thüringisches LSG JurBüro 2004, 430) haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz NZS 1998, 2007; BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.11.2011 - 1 Ws 415/11

    Gebotenheit der Anfertigung von Ausdrucken durch den Verteidiger von i.R.d.

    Dabei darf kein kleinlicher Maßstab angelegt werden; dem Rechtsanwalt ist ein gewisser Ermessenspielraum zuzubilligen (BGH MDR 2005, 956; AGS 2005, 573; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 19. Aufl. VV 7000 Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 04.08.2014 - 20 Ws 193/14

    Auslagenvorschuss für Pflichtverteidiger: Erforderlichkeit des Ausdrucks

    Was in diesem Zusammenhang zur "Bearbeitung" einer Sache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des beigeordneten Rechtsanwalts, sondern nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten (Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., Rdz. 6 zu Nr. 7000 VV RVG m.w.N.; BGH MDR 2005, 956; AGS 2005, 573; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., VV 7000 Rdn. 55 m.w.N.).
  • KG, 28.08.2015 - 1 Ws 59/15

    Kostenerstattung für den Nebenklagevertreter: Dokumentenpauschale für das

    Was in diesem Zusammenhang zur "Bearbeitung" einer Sache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des beigeordneten Rechtsanwalts, sondern nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten (vgl. Hartmann, Kostengesetze 45. Aufl., Nr. 7000 VV RVG Rdnr. 6 m.w.N.; BGH MDR 2005, 956; AGS 2005, 573; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 21. Aufl., VV 7000 Rdnr. 55 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 29.09.2014 - 20 Ws 266/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Auslagenersatz für den Ausdruck elektronischer Akten;

    Was in diesem Zusammenhang zur "Bearbeitung" einer Sache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des beigeordneten Rechtsanwalts, sondern nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten (Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., Rdz. 6 zu Nr. 7000 VV RVG m.w.N.; BGH MDR 2005, 956; AGS 2005, 573; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., VV 7000 Rdn. 55 m.w.N.).
  • KG, 28.08.2015 - 1 Ws 31/15

    Pflichtverteidigerkosten: Dokumentenpauschale für Ablichtungen bei Ausdruck

    Was in diesem Zusammenhang zur "Bearbeitung" einer Sache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des beigeordneten Rechtsanwalts, sondern nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten (vgl. Hartmann, Kostengesetze 45. Aufl., Nr. 7000 VV RVG Rdnr. 6 m.w.N.; BGH MDR 2005, 956; AGS 2005, 573; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 21. Aufl., VV 7000 Rdnr. 55 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 08.12.2017 - 2 Ta 175/17

    Kostenfestsetzung - Kopierkosten - Gerichtsakte - Fax - Nebenintervention

    Dies gilt nach § 101 Abs. 1 ZPO auch für die Nebeninvention (BGH 26.04.2005 - X ZB 19/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht