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   OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05   

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OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05 (https://dejure.org/2006,6852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2006 - 3 Ws 583/05 (https://dejure.org/2006,6852)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2006 - 3 Ws 583/05 (https://dejure.org/2006,6852)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Nr. 4116 VV RVG
    Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen;

  • Burhoff online

    Nr. 4110 VV RVG
    Längenzuschlag; Ermittlung der maßgeblichen Zeit

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde eines Strafverteidigers gegen die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung; Beanspruchung zusätzlicher Termins- und Verfahrensgebühren auf Grund längerer Unterbrechungen einer Hauptverhandlung; Bestimmung der für die Vergütung maßgeblichen ...

  • Burhoff online

    Längenzuschlag; Ermittlung der maßgeblichen Zeit

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 4116

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr. 4116
    Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2006, 337
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05
    Verhandlungspausen werden grundsätzlich nicht abgezogen (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05 -, RVGreport 2006, 32 und http://www.burhoff.de; KG, Beschluss vom 09.08.2005 - 3 Ws 59/05 -, RVGreport 2006, 33 und http://www.burhoff.de; Schmahl in Riedel/Sußbauer/Schmahl, RVG, 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64, wonach eine Anrechnung von Pausen dem Rechtsanwalt auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift, wonach ein besonderer Zeitaufwand abgegolten werden soll, nicht zuzumuten ist; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1 ff.; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005 - Ws 676/05, http://www.jurisweb.de, das zwar zur Vermeidung unfruchtbarer Streitigkeiten und einer kleinlichen Auslegung der Regelung über die zusätzliche Terminsgebühr bei kurzen Sitzungspausen "die Uhr weiterlaufen" lassen will, aber im Übrigen, abstellend auf den Wortlaut der Nr. 4116 VV RVG, längere Sitzungspausen, insbesondere eine Mittagspause, bei der Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung nicht berücksichtigen will, da während dieser Zeiträume tatsächlich keine Hauptverhandlung stattfinde).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05
    Verhandlungspausen werden grundsätzlich nicht abgezogen (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05 -, RVGreport 2006, 32 und http://www.burhoff.de; KG, Beschluss vom 09.08.2005 - 3 Ws 59/05 -, RVGreport 2006, 33 und http://www.burhoff.de; Schmahl in Riedel/Sußbauer/Schmahl, RVG, 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64, wonach eine Anrechnung von Pausen dem Rechtsanwalt auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift, wonach ein besonderer Zeitaufwand abgegolten werden soll, nicht zuzumuten ist; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1 ff.; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005 - Ws 676/05, http://www.jurisweb.de, das zwar zur Vermeidung unfruchtbarer Streitigkeiten und einer kleinlichen Auslegung der Regelung über die zusätzliche Terminsgebühr bei kurzen Sitzungspausen "die Uhr weiterlaufen" lassen will, aber im Übrigen, abstellend auf den Wortlaut der Nr. 4116 VV RVG, längere Sitzungspausen, insbesondere eine Mittagspause, bei der Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung nicht berücksichtigen will, da während dieser Zeiträume tatsächlich keine Hauptverhandlung stattfinde).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05
    IX 1 u. 14/06, http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Ws 61/06 -, http://www.burhoff.de).
  • KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Überschreitung angemessener Gebührenwerte für

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2006 - 3 Ws 583/05
    Verhandlungspausen werden grundsätzlich nicht abgezogen (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05 -, RVGreport 2006, 32 und http://www.burhoff.de; KG, Beschluss vom 09.08.2005 - 3 Ws 59/05 -, RVGreport 2006, 33 und http://www.burhoff.de; Schmahl in Riedel/Sußbauer/Schmahl, RVG, 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rdnr. 64, wonach eine Anrechnung von Pausen dem Rechtsanwalt auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift, wonach ein besonderer Zeitaufwand abgegolten werden soll, nicht zuzumuten ist; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rdnr. 1 ff.; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005 - Ws 676/05, http://www.jurisweb.de, das zwar zur Vermeidung unfruchtbarer Streitigkeiten und einer kleinlichen Auslegung der Regelung über die zusätzliche Terminsgebühr bei kurzen Sitzungspausen "die Uhr weiterlaufen" lassen will, aber im Übrigen, abstellend auf den Wortlaut der Nr. 4116 VV RVG, längere Sitzungspausen, insbesondere eine Mittagspause, bei der Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung nicht berücksichtigen will, da während dieser Zeiträume tatsächlich keine Hauptverhandlung stattfinde).
  • LG Berlin, 26.01.2007 - 83 Js 153/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anrechnungsfähigkeit der Mittagspause bei der

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist sich weitgehend darin einig, dass einem Verteidiger - worauf sich auch die Erinnerungsführerin beruft - eine Mittagspause von einer Stunde zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung zuzubilligen ist (vgl. OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337; Beschlüsse vom 20. April 2006 - 3 Ws 47/06 - und vom 10. August 2006 - 3 Ws 267/06 - OLG Koblenz [1. Senat] NJW 2006, 1150; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391).

    Soweit die gesetzgeberische Intention der Zurückdrängung von Pauschvergütungen als Argument für die Einbeziehung der Mittagspause in die zu vergütende Zeit herangezogen wird (vgl. OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337), ergeben die Materialien dies so nicht.

    Daher vermag auch die Begründung der Gegenposition nicht zu überzeugen, dass Pausen deshalb nicht abzuziehen seien, weil der Verteidiger sich während der Terminszeit zur Verfügung halten muss und deswegen an einer anderweitigen Ausübung seines Berufs gehindert ist (vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.; OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337).

    Dass die Zeit der Mittagspause als "prozessneutral" zu werten ist, ergibt sich letztlich auch aus einigen Entscheidungen der Gegenmeinung zu der Frage, ob längere Unterbrechungen bei der Bewilligung eines Längenzuschlags zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm RPfl 2006, 433; AGS 2006, 337).

  • LG Berlin, 26.01.2007 - 514 KLs 1/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist sich weitgehend darin einig, dass einem Verteidiger - worauf sich auch die Erinnerungsführerin beruft - eine Mittagspause von einer Stunde zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung zuzubilligen ist (vgl. OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32; OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337; Beschlüsse vom 20. April 2006 - 3 Ws 47/06 - und vom 10. August 2006 - 3 Ws 267/06 -, beide bei www.burhoff.de; OLG Koblenz [1. Senat] NJW 2006, 1150 ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391 ).

    Soweit die gesetzgeberische Intention der Zurückdrängung von Pauschvergütungen als Argument für die Einbeziehung der Mittagspause in die zu vergütende Zeit herangezogen wird (vgl. OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337), ergeben die Materialien dies so nicht.

    Daher vermag auch die Begründung der Gegenposition nicht zu überzeugen, dass Pausen deshalb nicht abzuziehen seien, weil der Verteidiger sich während der Terminszeit zur Verfügung halten muss und deswegen an einer anderweitigen Ausübung seines Berufs gehindert ist (vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.; OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337).

    Dass die Zeit der Mittagspause als "prozessneutral" zu werten ist, ergibt sich letztlich auch aus einigen Entscheidungen der Gegenmeinung zu der Frage, ob längere Unterbrechungen bei der Bewilligung eines Längenzuschlags zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Koblenz [1. Senat] a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm RPfleger 2006, 433; AGS 2006, 337).

  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    Die Gegenmeinung, nach der selbst längere Pausen nicht generell von der Verhandlungsdauer abzuziehen sind, verkennt ebenfalls nicht, dass es darauf ankommen muss, ob der Rechtsanwalt im Einzelfall während der Unterbrechung seine Arbeitskraft anderweitig nutzen kann (vgl. OLG Hamm AGS 2006, 337).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Zunächst ist auszuführen, daß das wesentliche Kriterium bei der Terminsgebühr die Dauer des Termins ist (Burhoff, a.a.O., Nr. 4108 Rdnr 19 i.V.m. Nr. 4120 Rdnr 3; Riedel/Sußbauer, RVG, Kommentar, 9. Auflage, W Teil 4 Abschnitt 1, Rdnr. 55), wobei nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Januar 2008 - 4 Ws 528/07 -), Warte- und Pausenzeiten in die Terminsdauer grundsätzlich einzurechnen sind (vgl. u.a. Beschluss des OLG Hamm vom 7. März 2006, 3 Ws 583/05, veröff. in AGS 2006, 337-339 (red. Leitsatz und Gründe) und unter jurisweb.de; Beschluss des OLG Hamm vom 28.06.2006, 2 (s) Sbd IX - 1/06, 2 (s) Sbd IX - 14/06, veröff.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2012 - 5 Ws 33/12

    Gebühren des Pflichtverteidigers: Berechnung der für den Längenzuschlag

    Anderes kann allenfalls bei extrem langen Verhandlungspausen im Einzelfall gelten (im Wesentlichen ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2006, AGS 2006, 337 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2006, NStZ-RR 2006, 391 f.; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 16. Februar 2006, NJW 2006, 1150).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06

    Pauschgebühr; Zumutbarkeit

    Zum anderen werden Verhandlungspausen grundsätzlich nicht abgezogen (vgl. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Hamm StV 2006, 201, StraFo 2006, 173 u. AGS 2006, 337; OLG Karlsruhe StV 2006, 202; OLG Koblenz [1. Strafsenat] NJW 2006, 1150).
  • OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17

    Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog.

    Angesichts dieses Gesetzeszwecks ist die Verhandlungsdauer grundsätzlich der Zeitspanne zwischen dem gerichtlich verfügten Beginn und der in der Verhandlung angeordneten Schließung der Sitzung gleichzusetzen (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Ws 583/05 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2007 - 1 Ws 541/07

    Rechtsanwaltsvergütung, Berechnung des Längenzuschlags, Mittagspause

    Denn während einer Mittagspause nimmt der Verteidiger nicht "an der Hauptverhandlung teil" (so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005, Ws 676/05 und vom 30.05.2006, 1 Ws 255/06; OLG Hamm Beschluss vom 07.03.2006, 3 Ws 583/05).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 4 Ws 528/07

    Kostensache; Freispruch; Auslagenerstattung; Rahmengebühren; Unbilligkeit

    Zunächst ist auszuführen, dass das wesentliche Kriterium bei der Terminsgebühr die Dauer des Termins ist (Riedel, Sußbauer, RVG, Kommentar, 9. Auflage, VV Teil 4 Abschnitt 1, Rn 55), wobei nach herrschender Meinung Warte- und Pausenzeiten in die Terminsdauer grundsätzlich einzurechnen sind (vgl. u.a. Beschluss des OLG Hamm vom 07.03.2006, 3 Ws 583/05, veröff. in AGS 2006, 337 - 339 (red. Leitsatz und Gründe) und unter jurisweb.de; Beschluss des OLG Hamm vom 28.06.2006, 2 (s) Sbd IX - 1/06, 2 (s) Sbd 9 - 1/06, 2 (s) Sbd IX - 14/06, 2 (s) Sbd 9 - 14/06, veröff.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 1 Ws 221/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

    Ob dies der Fall sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls - nämlich davon, wie lange die Sitzungspause gedauert habe, ob es sich um eine von vornherein zu erwartende und in ihrer Länge absehbare Pause gehandelt habe, ob der Verteidiger sie zur Wahrnehmung eines anderen Termins beantragt habe, ob die Anordnung der Unterbrechung in Absprache mit dem Verteidiger und in dessen Einverständnis erfolgt sei und wie weit der Kanzleisitz vom Gericht entfernt sei - ab (vgl. OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NJW 2006, 1150; OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. September 2007 - III-3 (s) RVG 4/06; OLG Hamm StraFo 2006, 173 ff.; Beschl. v. 7. März 2006 - 3 Ws 583/05; Beschl. v. 20. April 2006 - 3 Ws 47/06; Beschl. v. 21. Juni 2007 - 3 Ws 312/07; OLG Stuttgart StV 2006, 200 f.; Madert in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 4106 - 4123 Rn. 14; Burhoff, RVG, 2. Aufl., Nr. 4110 VV Rn. 12 ff.).
  • OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ws 148/11

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

  • OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 269/09
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
  • OLG Hamm, 21.06.2007 - 3 Ws 312/07

    Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berechnung der maßgeblichen Zeit;

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