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   OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06   

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https://dejure.org/2006,15000
OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06 (https://dejure.org/2006,15000)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2006 - 2 ARs 9/06 (https://dejure.org/2006,15000)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 2 ARs 9/06 (https://dejure.org/2006,15000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Nr. 4141 VV RVG
    Befriedungsgebühr; Entfallen von weiteren Hauptverhandlungstagen

  • openjur.de

    Die Gebühr gem. VV Nr. 4141 RVG fällt nicht an, wenn die Einstellung in der Hauptverhandlung erfolgt.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RVG VV Nr. 4141
    Die Gebühr gem. VV Nr. 4141 RVG fällt nicht an, wenn die Einstellung in der Hauptverhandlung erfolgt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafverteidigergebühren: Befriedungsgebühr; Einstellung in der Hauptverhandlung; Antrag auf Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschvergütung für Pflichtverteidiger; Durch gesetzliche Gebühren bereits erfasster Zeitaufwand; Dauer der ...

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; Berücksichtigung von Überzahlung

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 4141

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141
    Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung einer Pauschvergütung - keine zusätzliche Gebühr bei Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung auch bei Wegfall weiterer Verhandlungstage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2006, 339
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05

    Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06
    Jedenfalls unter Berücksichtigung dieser Überzahlung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung bei der Frage der Bewilligung einer Pauschvergütung vornimmt (Beschlüsse vom 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - und 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 -), ist die Bewilligung einer Pauschvergütung nicht gerechtfertigt.

    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn diese Zeiten im Verhältnis zur Hauptverhandlungsdauer besonders ins Gewicht fallen (Beschluss vom 22.12.2005 - 2 ARs 231/05 -).

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung

    Anders liege es nur, wenn die Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung erfolge, weil hier die neue Hauptverhandlung entbehrlich werde (OLG Köln, AGS 2006, 339, 340; OLG Bamberg, AGS 2007, 138, 139; OLG Hamm, AGS 2008, 228; Burhoff in Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 19. Aufl., VV 4141 Rn. 21; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, aaO Rn. 21; Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO Rn. 16 ff; Uher in Bischof u.a., RVG, 3. Aufl., VV 4141 Rn. 115a; Schneider in AnwKommRVG, 5. Aufl., VV 4141 Rn. 44 ff).
  • OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17

    Entstehung der Gebühr RVG VV Nr. 4141 trotz späterer Fortführung des Verfahrens

    Die zitierte Entscheidung BGH AGS 2011, 419, die u.a. ausdrücklich die Entscheidung des Senats vom 24.01.2006 (2 Ars 9/06) bestätigt, betrifft eine andere Fallkonstellation, nämlich die in schon laufender Hauptverhandlung erfolgte Einstellung nach § 153a StPO, während vorliegend die entscheidenden Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts - jeweils - im Vorfeld der Hauptverhandlung erfolgten, diese also nach Auffassung der Beteiligten grundsätzlich vermeiden sollten.
  • AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 213/19

    Starfbefehl, Verfahren nach § 408a StPO, Rücknahme des Einspruchs, zusätzliche

    Dasselbe gilt für das Entfallen von Fortsetzungsterminen (OLG Köln, AGS 2006, 339).
  • AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 231/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einspruch gegen den Strafbefehl, Rücknahme

    Dasselbe gilt für das Entfallen von Fortsetzungsterminen (OLG Köln, AGS 2006, 339).
  • OLG Köln, 27.03.2012 - 2 Ws 227/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Berechnungszeitpunkt für den Längenzuschlag

    Der Senat, der die Streitfrage bisher nicht hat entscheiden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 24.01.2006 - 2 ARs 9/06 -), schließt sich der herrschenden Meinung an.
  • LG Aachen, 14.02.2020 - 60 Qs 5/20

    Nichtabhilfebefugnis; zusätzliche Verfahrensgebühr

    In ihrer Begründung vom 16.12.2019 hat die Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Aachen auf ihre vorangegangene Stellungnahme Bezug genommen sowie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2011 (Az.: IX ZR 153/10) sowie auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 24.01.2006 (Az.: 2 Ars 9/06) Bezug genommen.
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