Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 07.09.2007

Rechtsprechung
   OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07   

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https://dejure.org/2007,11144
OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07 (https://dejure.org/2007,11144)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2007 - 1 Ws 354/07 (https://dejure.org/2007,11144)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2007 - 1 Ws 354/07 (https://dejure.org/2007,11144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG
    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeit; Einzeltätigkeit; zunächst Verteidiger

  • Burhoff online

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeit; Einzeltätigkeit; zunächst Verteidiger;

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand; Ensprechende Anwendung der Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers; Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand als vorausgehende oder zeitgleiche Tätigkeit zur Verteidigung des Zeugen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung eines Zeugenbeistands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 120
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Schleswig, 03.11.2006 - 1 Ws 449/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Zeugenbeistand, Einzeltätigkeit contra Vollvertretung

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Der Senat vertritt die vom Landgericht München I in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 1.2.2005, 5 Ws 506/05; KG, Beschluss vom 18.7.2005, 3 Ws 323/05; KG, Beschluss vom 4.11.2005, 4 Ws 61/05; OLG Köln, Beschluss vom 6.1.2006, 2 Ws 9/06; KG, Beschluss vom 15.3.2006, 5 Ws 506/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.4.2006, l Ws 201/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 3.11.2006, 1 Ws 449/06) stehende Auffassung, wonach aus Teil 4, Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV-RVG folgt, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind und nimmt Bezug auf die diesbezüglich zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Beschluss vom 19.2.2007.
  • OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 201/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zeugenbeistand im Strafverfahren

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Ohne eine (nicht bestehende) vergütungsrechtliche Anrechnungsvorschrift ist ein Rechtsanwalt in einer "anderen Angelegenheit" so zu honorieren, als wäre er erstmals für den betreffenden Mandanten tätig geworden (OLG Koblenz, Beschluss vom 11.4.2006, 1 Ws 201/06).
  • LG München I, 19.02.2007 - 12 KLs 247 Js 228539/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Grund- und Verfahrensgebühr für den Zeugenbeistand,

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    u.a. in dem wegen Geldfälschung geführten Strafverfahren (12 KLs 247 Js 228539/05) dem Zeugen M. mit Beschluss vom 19.10.2006 gemäß 68b StPO als Zeugenbeistand beigeordnet und beantragte mit Schriftsatz vom 6.11.2006 die Festsetzung seiner Vergütung als Zeugenbeistand in Höhe von 1.118, 12 EUR.
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Der Senat vertritt die vom Landgericht München I in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 1.2.2005, 5 Ws 506/05; KG, Beschluss vom 18.7.2005, 3 Ws 323/05; KG, Beschluss vom 4.11.2005, 4 Ws 61/05; OLG Köln, Beschluss vom 6.1.2006, 2 Ws 9/06; KG, Beschluss vom 15.3.2006, 5 Ws 506/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.4.2006, l Ws 201/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 3.11.2006, 1 Ws 449/06) stehende Auffassung, wonach aus Teil 4, Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV-RVG folgt, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind und nimmt Bezug auf die diesbezüglich zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Beschluss vom 19.2.2007.
  • OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 1 Ws 363/06

    Vergütung des Rechtsanwalts im Falle seiner Beiordnung als Zeugenbeistand für die

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Das Rechtsmittel stützt sich zum einen auf eine vom OLG Oldenburg (Beschluss vom 20.12.2005, 1 Ws 600/05, und Beschluss vom 18.7.2006, 1 Ws 363/06) sowie im Anschluss daran vom OLG Frankfurt (Beschluss vom 26.2.2007) vertretene Mindermeinung, welche nach Ansicht des Senats mit dem Wortlaut des Vergütungsverzeichnisses nicht in Einklang steht.
  • OLG Bremen, 09.11.2006 - Ws 201/06
    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Der Senat vertritt die vom Landgericht München I in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 1.2.2005, 5 Ws 506/05; KG, Beschluss vom 18.7.2005, 3 Ws 323/05; KG, Beschluss vom 4.11.2005, 4 Ws 61/05; OLG Köln, Beschluss vom 6.1.2006, 2 Ws 9/06; KG, Beschluss vom 15.3.2006, 5 Ws 506/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.4.2006, l Ws 201/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 3.11.2006, 1 Ws 449/06) stehende Auffassung, wonach aus Teil 4, Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV-RVG folgt, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind und nimmt Bezug auf die diesbezüglich zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Beschluss vom 19.2.2007.
  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Der Senat vertritt die vom Landgericht München I in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 1.2.2005, 5 Ws 506/05; KG, Beschluss vom 18.7.2005, 3 Ws 323/05; KG, Beschluss vom 4.11.2005, 4 Ws 61/05; OLG Köln, Beschluss vom 6.1.2006, 2 Ws 9/06; KG, Beschluss vom 15.3.2006, 5 Ws 506/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.4.2006, l Ws 201/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 3.11.2006, 1 Ws 449/06) stehende Auffassung, wonach aus Teil 4, Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV-RVG folgt, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind und nimmt Bezug auf die diesbezüglich zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Beschluss vom 19.2.2007.
  • KG, 04.11.2005 - 4 Ws 61/05

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Verfahrensgebühr für einen Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Der Senat vertritt die vom Landgericht München I in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 1.2.2005, 5 Ws 506/05; KG, Beschluss vom 18.7.2005, 3 Ws 323/05; KG, Beschluss vom 4.11.2005, 4 Ws 61/05; OLG Köln, Beschluss vom 6.1.2006, 2 Ws 9/06; KG, Beschluss vom 15.3.2006, 5 Ws 506/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.4.2006, l Ws 201/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 3.11.2006, 1 Ws 449/06) stehende Auffassung, wonach aus Teil 4, Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV-RVG folgt, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind und nimmt Bezug auf die diesbezüglich zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Beschluss vom 19.2.2007.
  • OLG Oldenburg, 20.12.2005 - 1 Ws 600/05

    Beschwerde des Zeugenbeistandes gegen einen Beschluss vom Landgericht; Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Das Rechtsmittel stützt sich zum einen auf eine vom OLG Oldenburg (Beschluss vom 20.12.2005, 1 Ws 600/05, und Beschluss vom 18.7.2006, 1 Ws 363/06) sowie im Anschluss daran vom OLG Frankfurt (Beschluss vom 26.2.2007) vertretene Mindermeinung, welche nach Ansicht des Senats mit dem Wortlaut des Vergütungsverzeichnisses nicht in Einklang steht.
  • KG, 01.02.2006 - 5 Ws 506/05

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Höhe der Vergütung; kein Anspruch auf die

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 1 Ws 354/07
    Der Senat vertritt die vom Landgericht München I in Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 1.2.2005, 5 Ws 506/05; KG, Beschluss vom 18.7.2005, 3 Ws 323/05; KG, Beschluss vom 4.11.2005, 4 Ws 61/05; OLG Köln, Beschluss vom 6.1.2006, 2 Ws 9/06; KG, Beschluss vom 15.3.2006, 5 Ws 506/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.4.2006, l Ws 201/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 3.11.2006, 1 Ws 449/06) stehende Auffassung, wonach aus Teil 4, Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV-RVG folgt, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind und nimmt Bezug auf die diesbezüglich zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Beschluss vom 19.2.2007.
  • OLG Hamburg, 05.05.2010 - 2 Ws 34/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines beigeordneten Zeugenbeistands;

    Damit ist ein wesentliches Argument der Befürworter einer Anwendung der Gebührentatbestände der Nrn. 4100, 4124 bzw. 4126 VV RVG auf den nach § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistand (vgl. OLG München, Beschl. v. 29. März 2007, 1 Ws 354/07; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in NStZ-RR 2007, 126, 127; OLG Köln in NStZ 2006, 410, 411) entwertet.
  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 1 Ws 123/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch eines als Zeugenbeistand beigeordneten

    "Teilweise wird ebenso wie durch das Brandenburgische Oberlandesgericht auch eine Vergütung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG zugelassen (vgl. etwa OLG Köln, 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 Ws 220/08, StraFo 2008, 350; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.11.2007 - 111-2 Ws 257/07, 2 Ws 257/07, zitiert nach juris; so auch noch OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.11.2007 - 2 Ws 289/07, StraFo 2008, 45, siehe allerdings die Aufgabe dieser Auffassung mit Beschluss vom 14.07.2009 - 2 Ws 159/09; OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 06.11.2007 - 2 Ws 495/06, AGS 2008, 126; OLG München, 1. Strafsenat, Beschluss vom 29.03.2007 - 1 Ws 354/07, AGS 2008, 120; OLG Stuttgart, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.11.2006 - 1 Ws 331/06, NStZ 2007, 343; OLG Schleswig, 1. Strafsenat, Beschluss vom 03.11.2006 - 1 Ws 450/06; NStZ-RR 2007, 126; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11.04.2006 - 1 Ws 201/06 NStZ-RR 2006, 254; so auch noch KG Berlin, 5. Strafsenat, Beschluss vom 15.03.2006 - 5 Ws 506/05, StraFo 2007, 41, siehe allerdings die a. A. des nunmehr zuständigen 1. Strafsenats des KG, Beschluss vom 07.05.2009 - 1 Ws 47/09 - siehe im Übrigen auch: Burhoff, RVG, 2. Aufl., Vorbemerkung 4.1 Rnr. 6 ff.; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1 Rnr. 189), wobei auch innerhalb dieser Auffassung ungeklärt ist, welche der dem Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG eröffneten Gebühren einem Zeugenbeistand zu vergüten sind.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2007 - 2 Ws 257/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands nach Teil 4 Abschnitt 1 RVG

    Ohne eine vergütungsrechtliche Anrechnungsvorschrift ist ein Rechtsanwalt in einer "anderen Angelegenheit" so zu honorieren, als wäre er erstmalig für den betreffenden Mandanten tätig geworden (OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254, 255; OLG München, Beschluss vom 29. März 2007 [1 Ws 354/07]; Burhoff, a.a.O.; Nr. 4100 VV Rdn. 24 ff).
  • OLG Dresden, 17.12.2007 - 3 Ws 84/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Einzeltätigkeit contra Vollvertetung

    Ihm stünden mit Ausnahme des Wiederaufnahmeverfahrens die Grundgebühr (VV RVG Nr. 4100), die Verfahrensgebühr (W RVG Nr. 4112 bzw. 4118) und die Terminsgebühr (VV RVG Nr. 4114 bzw. 4120) zu (so OLG Köln, Beschluss vom 06. Januar 2006, 2 Ws 8/06; OLG München, Beschluss vom 29. März 2007, 1 Ws 354/07; OLG Schleswig, Beschluss vom 03. November 2006, 1 Ws 449/06; KG Berlin, 3. Strafsenat, Beschluss vom 18. Juli 2005, 3 Ws 323/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. April 2006, 1 Ws 201/06).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2009 - 1 Ws 562/09

    Gebühren des beigeordneten Zeugenbeistands

    aa) Nach verbreiteter Ansicht begründet die Beiordnung nach § 68b StPO grundsätzlich eine volle anwaltliche Vertretung des Zeugen, die den Anwendungsbereich von Teil 4 Abschnitt 1 VV eröffnet (OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 16. September 2009 - III-4 Ws 322/09 - [zur Veröffentlichung vorgesehen] und vom 7. Dezember 2007 - III-4 Ws 671/07 - ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Beschluss vom 7. November 2007 - III-2 Ws 257/07 - ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StraFo 2008, 45; OLG Köln, 2. Strafsenat, StraFo 2008, 350; KG, 5. Strafsenat, StraFo 2007, 41; OLG München, 1. Strafsenat, AGS 2008, 120; OLG München, 4. Strafsenat, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Ws 27/08 - ; OLG Stuttgart, 1. Strafsenat, NStZ 2007, 343; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NStZ-RR 2006, 254; OLG Schleswig, 1. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 126; OLG Dresden, 2. Strafsenat, AGS 2008, 126).
  • OLG München, 25.03.2008 - 4 Ws 27/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    wonach aus Teil 4 Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV RVG folgt, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind und es sich auch bei der hier vorliegenden Konstellation, bei der der Zeuge in der Hauptverhandlung gar nicht vernommen wurde, nicht um eine nach Abschnitt 3 abzurechnende Einzeltätigkeit handelt (vgl. auch OLG München 1. Strafsenat Beschluss vom 29.3.2007 - 1 Ws 354/07; OLG Hamm NJW-Spezial 2008, 120/121; Gerold/Schmidt-Madert RVG 17. Aufl. Teil 4 VV Vorbem. 4 Rn. 7 und 20; Burhoff Abrechnung der Tätigkeit des Zeugenbeistands im Straf- und OWi-Verfahren StRR 2007, 220/223).
  • LG Kiel, 16.06.2015 - 6 Qs 18/15

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Einzeltätigkeit

    Ihm stünden mit Ausnahme des Wiederaufnahmeverfahrens die Grundgebühr (VV RVG Nr. 4100), die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr zu (OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2006, 2 Ws 9/06; OLG München, Beschluss vom 29.03.2007, 1 Ws 354/07; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.11.2006, 1 Ws 450/06; KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2005, 3 Ws 323/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.04.2006, 1 Ws 201/06).
  • LG Chemnitz, 10.08.2010 - 2 Qs 129/10

    Abrechnung der Tätigkeit eines gerichtlich bestellten Zeugenbeistandes als

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 210/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 228/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2007 - 2 Ws 256/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit

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Rechtsprechung
   LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05   

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https://dejure.org/2007,18956
LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05 (https://dejure.org/2007,18956)
LG Dresden, Entscheidung vom 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05 (https://dejure.org/2007,18956)
LG Dresden, Entscheidung vom 07. September 2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05 (https://dejure.org/2007,18956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG
    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeit; Einzeltätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Gebührenfestsetzung für die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand eines Zeugen; Aufwertung der Tätigkeit des Zeugenbeistandes durch eine Angleichung seiner Vergütung an diejenige eines Verteidigers; Entstehung einer Terminsgebühr allein für die Vertretung des ...

  • Burhoff online

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeit; Einzeltätigkeit;

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung eines Zeugenbeistands

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 120
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 201/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zeugenbeistand im Strafverfahren

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Die Kammer folgt insoweit der von den obersten Bundesgerichten mehrheitlich vertretenen Auffassung, dass die gesetzliche Zuweisung an einen Einzelrichter nur dann beachtlich ist, wenn das Gerichtsverfassungsgesetz für derartige Spruchkörper das Tätigwerden eines Einzelrichters institutionell überhaupt zulässt (BGH NStZ 2006, 239 - 2. Strafsenat - BGH RPfl 2005, 279 - 5. Zivilsenat - BFHE 209, 422 f. - wohl a.A. BVerwG NJW 2006, 1450 ; ohne Diskussion des Problems für Einzelrichter-Zuständigkeit: OLG Köln NStZ 2006, 410 ; inzident auch OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254 und OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126 ).

    aa) Dem ist grundsätzlich entgegen zu halten, dass es dem System aufwandsunabhängiger Festgebühren für beigeordnete Rechtsanwälte immanent ist, dass es im jeweiligen Einzelfall zu einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kommen kann (OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254 f.).

  • OLG Schleswig, 03.11.2006 - 1 Ws 450/06

    Vergütung eines anwaltlichen Zeugenbeistands im Strafverfahren

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Die Kammer folgt insoweit der von den obersten Bundesgerichten mehrheitlich vertretenen Auffassung, dass die gesetzliche Zuweisung an einen Einzelrichter nur dann beachtlich ist, wenn das Gerichtsverfassungsgesetz für derartige Spruchkörper das Tätigwerden eines Einzelrichters institutionell überhaupt zulässt (BGH NStZ 2006, 239 - 2. Strafsenat - BGH RPfl 2005, 279 - 5. Zivilsenat - BFHE 209, 422 f. - wohl a.A. BVerwG NJW 2006, 1450 ; ohne Diskussion des Problems für Einzelrichter-Zuständigkeit: OLG Köln NStZ 2006, 410 ; inzident auch OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254 und OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126 ).

    Dass der Zeugenbeistand im gerichtlichen Verfahren nicht auf die Vergütung wegen einer Einzeltätigkeit beschränkt sein soll, ergibt sich auch aus der Vorbemerkung 2 Abs. 2 Satz 2 VV RVG , nach der der Beistand eines Zeugen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Oberlandesgericht zu vergüten ist (OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126 f.).

  • OLG Dresden, 13.06.2007 - 3 Ws 36/07

    Vergütung eines Rechtsanwalts für den Beistand eines Zeugen

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    a) Die Kammer vermag der Auffassung nicht zu folgen, dass der Gesetzgeber gerade diesen praktisch häufigsten Fall nicht bedacht habe und deshalb eine "Regelungslücke" vorliege, die durch einen Rückgriff auf Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG zu schließen sei (so die Beschlüsse der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden vom 24.08.2006 - 1 Qs 80/2006 - und der 15. Großen Strafkammer vom 02.01.2007 - 15 KLs 104 Js 27719/00, bestätigt durch Beschluss des l. Strafsenats des OLG Dresden vom 15.02.2007 - 1 Ws 28/07; der n.M. folgend jedoch der 3. Strafsenat - Beschluss vom 13.06.2007 - 3 Ws 36/07).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1992 - 2 StE 4/91
    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Dementsprechend wurde auch schon zum alten Recht die Auffassung vertreten, über § 95, 2. Halbsatz BRAGO fänden die Gebührenvorschriften der §§ 83 ff. BRAGO Anwendung (OLG Stuttgart StV 1993, 143 ; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 383 f.).
  • KG, 15.03.2006 - 5 Ws 506/05

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Kein Anfall der Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Die Kammer folgt deshalb dem 5. Strafsenat des Kammergerichts (Beschluss vom 15.03.2006 - 5 Ws 506/05 StraFo 2007, 41 f. - ), dass der beigeordnete Zeugenbeistand eine Verfahrensgebühr nicht zu beanspruchen hat.
  • OLG Hamm, 20.04.2000 - 2 Ws 25/00

    Gebühren des anwaltlichen Zeugenbeistandes

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Dementsprechend wurde auch schon zum alten Recht die Auffassung vertreten, über § 95, 2. Halbsatz BRAGO fänden die Gebührenvorschriften der §§ 83 ff. BRAGO Anwendung (OLG Stuttgart StV 1993, 143 ; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 383 f.).
  • KG, 04.11.2005 - 4 Ws 61/05

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Verfahrensgebühr für einen Zeugenbeistand

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Soweit demgegenüber differenzierend die Ansicht vertreten wird, dem Rechtsanwalt sei die Verfahrensgebühr dann zuzubilligen, wenn er einen entsprechenden Vorbereitungsaufwand für die Hauptverhandlung dartue (KG - 4. Strafsenat - AGS 2006, 176 f.; Oberlandesgerichte Köln, Koblenz, Stuttgart und Brandenburg - jeweils a.a.O.) ist dem entgegenzuhalten, dass dieser Besprechungsaufwand bereits durch die Zubilligung der Termins- und der Grundgebühr abgegolten ist (KG - 5. Strafsenat - a.a.O.).
  • OLG Köln, 30.11.2001 - 2 ARs 274/01

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes der einem Zeugen als Beistand beigeordnet

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Die früher vorherrschende Auffassung, ein Zeugenbeistand sei nach der Auffangvorschrift des § 91 Nr. 1 BRAGO zu vergüten, gründete maßgeblich darauf, dass eine ausdrückliche Regelung der Vergütung des Zeugenbeistandes fehlte (Nachweise bei: OLG Köln RPfleger 2002, 95 (96), das seinerseits auf § 91 Nr. 2 BRAGO zurückgriff).
  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Deren Anfall ergibt sich insbesondere nicht automatisch, wenn der Beistand wie ein Verteidiger zu vergüten ist (a.A.: KG - 3. Strafsenat - NStZ-RR 2005, 358 ; wohl auch OLG Schleswig a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07

    Gebühr des Rechtsanwalts: Vergütung der Tätigkeit als Zeugenbeistand

    Auszug aus LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05
    Dies ist zwischenzeitlich nahezu allgemeine Meinung (zuletzt OLG Stuttgart NStZ 2007, 343 f.; OLG Schleswig a.a.O. unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; OLG Brandenburg NStZ-RR 2007, 287 f. - a.A. vor allem OLG Oldenburg JurBüro 2006, 197 und NdsRPfl 2006, 353 f.).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 1 Ws 331/06

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Voraussetzungen des Anfalls einer

  • BGH, 08.06.2005 - 2 StR 468/04

    Pauschvergütung (besonders schwierige Sache; besonders umfangreiche Vorbereitung;

  • BFH, 28.06.2005 - X E 1/05

    Besetzung des BFH bei Beschlüssen über Erinnerungen gegen Kostenrechnungen

  • OLG Oldenburg, 20.12.2005 - 1 Ws 600/05

    Beschwerde des Zeugenbeistandes gegen einen Beschluss vom Landgericht; Antrag auf

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter;

  • OLG Hamm, 07.11.2007 - 2 Ws 289/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit; vorher Verteidiger

    Demgegenüber vertritt die inzwischen wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wie BGH (Beschl. v. 17. April 2007 - StB 1/06), (früher) KG (StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329), OLG Koblenz (RVGreport 2006, 232 = AGS 2006, 598 = NStZ-RR 2006, 254), OLG Köln (NStZ 2006, 410), OLG München (Beschluss v. 29. März 2007, 1 Ws 354/07), OLG Schleswig (NStZ-RR 2007, 126 = AGS 2007, 191 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in NStZ-RR 2006, 255), OLG Stuttgart (NStZ 2007, 343), LG Dresden (Beschluss v. 7. September 2007, 5 KLs 109 Js 27593/05), LG München I (Beschluss v. 19. Februar 2007 - 12 KLs 247 Js 228539/05) und LG Ulm (StraFo 2007, 219) die Auffassung, dass der als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt seine Tätigkeiten nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG abrechnet (so auch Burhoff (Hrsg.) RVG- Straf und Bußgeldsachen, 2. Aufl., Vorbemerkung 4.1 Rn. 6 ff. sowie Burhoff/Volpert, a.a.O., Vorbem. 4.3 Rn. 16; Burhoff RVGreport 2005, 458; ders., RVGreport 2006, 81).

    Es kann dahinstehen, ob es tatsächlich "im Regelfall" zu dem vom OLG Oldenburg behaupteten "Missverhältnis" zwischen Leistung und Vergütung kommt (vgl. dazu die anschauliche Fallgestaltung im Beschluss des LG Dresden vom 7. September 2007, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    Die gesetzliche Zuweisung an den Einzelrichter wird in der Rechtsprechung für das strafprozessuale Rechtsmittelverfahren teilweise für unzulässig gehalten (zu vgl. LG Dresden Beschl. v. 7. September 2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05; Beschl. v. 28. Februar 2007 - 3 Qs 9/07; LG Ulm Beschl. v. 12. April 2005 .
  • OLG Hamm, 28.05.2008 - 4 Ws 91/08

    Zeugenbeistand; Beiordnung; Tätigkeit; Abrechnung; Einzeltätigkeit

    Der 2. Strafsenat vermochte sich in seinem Beschluss vom 07.11.2007 (2 Ws 289/07 -Juris-) der Ansicht des 3. und 1. Strafsenats nicht anzuschließen und verweist neben seiner eigenen Begründung in erster Linie auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschluss v. 03.11.2006, 1 Ws 450/06 -Juris-) und Koblenz (Beschluss v. 11.04.2006, 1 Ws 201/06 -Juris-), sowie des Landgerichts Dresden (Beschluss v. 07.09.2007, 5 Kls 109 Js 27593/05).
  • OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung;

    Soweit die Strafkammer die Auffassung vertritt, in Strafsachen sei das Kollegialgericht in der Besetzung von drei Richtern - ungeachtet der ausdrücklichen Regelung in §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 1 RVG - wegen § 76 GVG funktionell zur Entscheidung zuständig (vgl. auch LG Dresden, Beschluss vom 7. September 2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005 - 1 Qs 1027/05), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LG Dresden, 27.10.2009 - 5 Qs 39/08
    Die Kammer hält nach nochmaliger Prüfung an ihrer bereits in ihrem Beschluss vom 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05 - begründeten Auffassung fest, dass auch der beigeordnete Zeugenbeistand wie ein Verteidiger zu vergüten ist.
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