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   LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10   

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https://dejure.org/2010,12955
LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10 (https://dejure.org/2010,12955)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02.09.2010 - 2 Qs 72/10 (https://dejure.org/2010,12955)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02. September 2010 - 2 Qs 72/10 (https://dejure.org/2010,12955)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Ordnung des Gerichts, zusätzliche Gebühr

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Ordnung des Gerichts, zusätzliche Gebühr

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Ordnung des Gerichts, zusätzliche Gebühr

  • Burhoff online

    Zusätzliche Gebühr, Mitwirkung, endgültige Erledigung, Teileröffnung, Rahmen

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nr 4112 RVG-VV vom 01.07.2004, Nr 4141 RVG-VV vom 01.07.2004, § 20 RVG, § 209 Abs 1 StPO
    Verteidigervergütung: Gebührenanspruch bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung vor dem Landgericht und Eröffnung vor dem Amtsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusatzgebühr wegen Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens; Entstehung einer Verfahrensgebühr aus dem Gebührenrahmen des Landgerichts nach teilweiser Ablehnung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzgebühr wegen Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens; Entstehung einer Verfahrensgebühr aus dem Gebührenrahmen des Landgerichts nach teilweiser Ablehnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV RVG - wann sie nicht entsteht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2011, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
    Zwar wird teilweise vertreten, dass über den Verweis auf die Vorschriften der ZPO in § 464b S. 3 StPO in Beschwerdeverfahren im Rahmen der Kostenfestsetzung gemäß § 568 Abs. 1 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden habe (so OLG Rostock in JurBüro 2009, 541, 542; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, Az.: 4 Ws 97/07).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08

    Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
    Auch dann fällt eine Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG nicht an (vgl. BGH NJW 2010, 1209), denn Sinn und Zweck der Vorschrift verlangen eine endgültige Einstellung "des Verfahrens", also eine Erledigung der Sache ohne ein noch folgendes Bußgeldverfahren, da Ziel der Regelung eine Verringerung der Arbeitsbelastung der Gerichte ist.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05

    Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
    Insbesondere ist gegen die Festsetzungsentscheidung des Rechtspflegers des Gerichts des ersten Rechtszuges über § 464b S. 3 StPO iVm §§ 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 ZPO iVm §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft, die nach herrschender Auffassung geltende einwöchige Beschwerdefrist (vgl. OLG Koblenz in NJW 2005, 917 f, aA -Zwei-Wochen-Frist der ZPO- OLG Düsseldorf in StraFo 2005, 349) ist eingehalten.
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
    Zum einen sind die Vorschriften der ZPO auch nach dem Verweis in § 464b S. 3 StPO nur entsprechend anzuwenden, weswegen sie nur dort zur Anwendung gelangen können, wo sie strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (vgl. BGH in NJW 2003, 763).
  • OLG Rostock, 13.07.2009 - I Ws 192/09

    Revision im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der vor der Begründung der

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
    Zwar wird teilweise vertreten, dass über den Verweis auf die Vorschriften der ZPO in § 464b S. 3 StPO in Beschwerdeverfahren im Rahmen der Kostenfestsetzung gemäß § 568 Abs. 1 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden habe (so OLG Rostock in JurBüro 2009, 541, 542; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, Az.: 4 Ws 97/07).
  • OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04

    Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
    Insbesondere ist gegen die Festsetzungsentscheidung des Rechtspflegers des Gerichts des ersten Rechtszuges über § 464b S. 3 StPO iVm §§ 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 ZPO iVm §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft, die nach herrschender Auffassung geltende einwöchige Beschwerdefrist (vgl. OLG Koblenz in NJW 2005, 917 f, aA -Zwei-Wochen-Frist der ZPO- OLG Düsseldorf in StraFo 2005, 349) ist eingehalten.
  • AG Lemgo, 16.04.2012 - 25 Ds 542/09

    Anfall einer doppelten Befriedungsgebühr gem. VV Nr. 4141 RVG bei Einstellung

    Es wird vom Gesetzgeber als ein konkreter Erfolg - nämlich die Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung - als Anspruchsvoraussetzung angesehen (LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 02.09.2010, Az.: 2 Qs 72/10, zitiert nach juris, Rn. 39).
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