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   OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18   

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OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18 (https://dejure.org/2018,24373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2018 - 4 Ws 175/18 (https://dejure.org/2018,24373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2018 - 4 Ws 175/18 (https://dejure.org/2018,24373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verbot der Mehrfachverteidigung, Einziehungsverfahren, Gebührenanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Verbots der Mehrfachverteidigung; Rechtsfolgen unzulässiger Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren hinsichtlich der Kostenerstattung

  • Burhoff online

    Mehrfachverteidigung, Einziehung, Gebührenanspruch

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 134 BGB, § 7 Abs 1 RVG, Nr 1008 RVG-VV, § 146 StPO, § 146a Abs 1 StPO
    Geltung des Verbots der Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Verbots der Mehrfachverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Mehrfachverteidigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Erhöhungsgebühr nach VV 1008 RVG beim Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Mandatsvertrages bei unzulässiger Mehrfachverteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2019, 52
  • AGS 2018, 459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Duisburg, 23.02.2006 - 31 Qs 27/06

    Gebühren und Kosten: Anspruchsberechtigung nach Abtretung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Nach ausdrücklicher und formgerechter Abtretung gemäß § 398 BGB an den Verteidiger ist dieser dementsprechend Anspruchsinhaber und kann den Anspruch im eigenen Namen geltend machen (LG Duisburg, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 31 Qs 27/06 -, beckonline; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 464b Rn. 5, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.05.1981 - 13 Qs 83/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Der Senat ist der Auffassung, dass damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren unter Hinweis auf § 146 StPO die Erstattung auch dann versagt werden kann, wenn der Verstoß gegen § 146 StPO im Verfahren unbemerkt geblieben ist (so auch Hilger in Löwe-Rosenberg, aaO, § 464a Rn. 33; LG Freiburg, Beschluss vom 7. November 1984 - II Qs 194/84 - LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 20. Mai 1981 - 13 Qs 83/81 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.08.1983 - 1 Qs 197/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    In diesem Fall wäre das Mandatsverhältnis spätestens mit der Zurückweisung unwirksam geworden und die Unwirksamkeit hätte sowohl die in der Vollmacht niedergelegte Befugnis, Anträge zur Kostenfestsetzung zu stellen, als auch die Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche erfasst (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 25. August 1983 - 1 Qs 197/83 -, JurBüro 1984, 243 f.).
  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 3-48/12

    Strafverfahren: Rechtsmitteleinlegung für einen Nebenbeteiligten bei fehlender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Hintergrund ist, dass das Verteidigungsverbot im Zivilrecht seine Fortsetzung erfahren muss, damit es durchgesetzt werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. April 1983 - 2 Ws 440/83 K -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 Ss 143/12 -, juris Rn. 9; Hilger in Löse-Rosenberg, aaO, § 464a Rn. 33 mwN).
  • GStA Zweibrücken, 18.02.2004 - 4220 E - 1/04

    Honoraranspruch des Verteidigers bei unzulässiger Mehrfachverteidigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Damit bleiben im vorliegenden Fall zwar gemäß § 146a Abs. 2 StPO mögliche Prozesserklärungen des Verteidigers bis zur Zurückweisung durch das Gericht wirksam, aber der Mandatsvertrag und die Verteidigervollmacht sind unwirksam (ausführlich zu allem GenStA Zweibrücken, Bescheid vom 18. Februar 2004 - 4220 E - 1/04 -, NStZ-RR 2004, 191; Wasmuth, NStZ 1989, 348).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausdehnung des Verbots

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    (1) Das Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO soll den Angeklagten auch gegen seinen Willen davor schützen, dass der Verteidiger in einen Interessenwiderstreit gerät und dadurch seine Beistandsfunktion, die es auch im öffentlichen Interesse zu bewahren gilt, beeinträchtigt wird (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 2 BvR 804/76 -, beckonline).
  • OLG München, 29.04.1983 - 2 Ws 440/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Hintergrund ist, dass das Verteidigungsverbot im Zivilrecht seine Fortsetzung erfahren muss, damit es durchgesetzt werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. April 1983 - 2 Ws 440/83 K -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 Ss 143/12 -, juris Rn. 9; Hilger in Löse-Rosenberg, aaO, § 464a Rn. 33 mwN).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Dabei wird der Interessenwiderstreit unwiderleglich vermutet, ob er tatsächlich besteht, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 100/76 -, juris Rn. 4; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, Rn. 2608; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 146 Rn. 9 mwN).
  • OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07

    Freispruch, Wahlanwaltsvergütung; Kostenfestsetzungsverfahren; Vollmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Für das Betragsverfahren nach § 464b StPO, welches nicht mehr zum Strafverfahren gehört, benötigt der Verteidiger eine besondere Vertretungsvollmacht, die aber zusammen mit der Verteidigervollmacht erteilt werden kann und die durch die Bestellung zum Pflichtverteidiger nicht ohne weiteres erlischt (OLG Hamm, Beschluss vom 12. April 2007 - 3 Ws 209/07 -, juris).
  • OLG München, 23.04.1985 - 1 Ws 1100/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
    Dabei gilt dieses Verbot in allen Verfahrensabschnitten, sowohl bereits im Ermittlungsverfahren als auch im Vollstreckungsverfahren (Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 146 Rn. 10 mwN; OLG München, Beschluss vom 23. April 1985 - 1 Ws 1100/84 -, NStZ 1985, 383).
  • OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20

    Keine Beschwer des Angeklagten gegen Bestellung eines Beistandes für Nebenkläger

    Mit dem Angriff gegen die Kostenfestsetzung kann auch geltend gemacht werden, dass die Bestellung des Beistands gegen ein gesetzliches Verbot verstieß und deshalb die Gebühren und Auslagen für diesen nicht nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. August 2018 - 4 Ws 175/18, AGS 2018, 459; KK/StPO-Gieg 8. Aufl. § 464a Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.08.2018 - 2 Ws 246/18   

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https://dejure.org/2018,25706
OLG Karlsruhe, 23.08.2018 - 2 Ws 246/18 (https://dejure.org/2018,25706)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2018 - 2 Ws 246/18 (https://dejure.org/2018,25706)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2018 - 2 Ws 246/18 (https://dejure.org/2018,25706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerbestellung, Adhäsionsverfahren, Erstreckung

  • verkehrslexikon.de

    Keine Erstreckung der Beiordnung auf das Adhäsionsverfahren

  • Burhoff online

    Adhäsionsverfahren, Erstreckung, Plfichtverteidigerbestellung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 140 StPO, § 404 Abs 5 StPO, Nr 4143 RVG-VV
    Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung: Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • AGS 2018, 459
 
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