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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - I-10 W 24/18   

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https://dejure.org/2018,3369
OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - I-10 W 24/18 (https://dejure.org/2018,3369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2018 - I-10 W 24/18 (https://dejure.org/2018,3369)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - I-10 W 24/18 (https://dejure.org/2018,3369)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebührenrechtlicher Begriff der "Angelegenheit" bei einer Scheidung und ihren Folgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 625
  • AGS 2018, 521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2016 - 10 W 106/16

    Höhe der Beratungshilfevergütung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 24/18
    Der Senat hat sich bereits mit Beschluss vom 11. August 2016 (I-10 W 106/16) der Rechtsprechung mehrerer anderer Oberlandesgerichte angeschlossen, die in jüngerer Zeit den Begriff der "Angelegenheit" für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin bestimmt haben, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen.
  • OLG Schleswig, 25.04.2013 - 9 W 41/13

    Anwaltsgebühren für ein Beratungshilfemandat im Zuge der Trennung von Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 24/18
    Erfolgte Beratungstätigkeiten sind diesen vier Bereichen zuzuordnen, so dass maximal vier Angelegenheiten vorliegen können (OLG München, Beschluss vom 26.02.2015, 11 WF 1738/14, NJW 2015, 2435; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2014 - 20 W 237/13, = NJW-RR 14, 1351; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2013 - 9 W 41/13, = FamRZ 14, 241; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2012 - 8 W 379/11, = FamRZ 13, 726; OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2011 - 2 W 141/11, = AGS 11, 504; OLG Nürnberg v. 29.03.2011 - 11 WF 1590/10, = FamRZ 11, 1687).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 20 W 237/13

    Beratungshilfe und Vergütung aus der Staatskasse im Zusammenhang mit Trennung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 24/18
    Erfolgte Beratungstätigkeiten sind diesen vier Bereichen zuzuordnen, so dass maximal vier Angelegenheiten vorliegen können (OLG München, Beschluss vom 26.02.2015, 11 WF 1738/14, NJW 2015, 2435; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2014 - 20 W 237/13, = NJW-RR 14, 1351; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2013 - 9 W 41/13, = FamRZ 14, 241; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2012 - 8 W 379/11, = FamRZ 13, 726; OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2011 - 2 W 141/11, = AGS 11, 504; OLG Nürnberg v. 29.03.2011 - 11 WF 1590/10, = FamRZ 11, 1687).
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Rechtsprechung
   AG Dortmund, 07.02.2018 - 458 II 26/16 BerH   

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AG Dortmund, 07.02.2018 - 458 II 26/16 BerH (https://dejure.org/2018,19811)
AG Dortmund, Entscheidung vom 07.02.2018 - 458 II 26/16 BerH (https://dejure.org/2018,19811)
AG Dortmund, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 458 II 26/16 BerH (https://dejure.org/2018,19811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • AGS 2018, 521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 14.12.2012 - 2 Wx 66/12

    Beratungshilfegebühr, Abgeltungsbereich

    Auszug aus AG Dortmund, 07.02.2018 - 458 II 26/16
    Die Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des OLG Naumburg vom 14.12.2012, 2 Wx 66/12, da in dem dort zu entscheidenden Fall durch den Rechtsanwalt nicht nur Akteneinsicht beantragt, sondern darüber hinaus auch Widerspruch gegen einen sozialrechtlichen Bescheid eingelegt wurde.
  • OLG Bamberg, 08.02.2016 - 4 W 120/15

    Gebühr bei Akteneinsicht

    Auszug aus AG Dortmund, 07.02.2018 - 458 II 26/16
    Eine vorbereitende Akteneinsicht durch den Anwalt führt nicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr gemäß Nummer 2503 RVG-VV, wenn die Akteneinsicht ausschließlich zur Beratung dient und es zum Betreiben eines Geschäftes, also zu einer über die Beratung hinausgehende Tätigkeit, nicht kommt (OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Februar 2016, 4 W 120/15).
  • OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16

    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden

    Auszug aus AG Dortmund, 07.02.2018 - 458 II 26/16
    Das OLG Köln beurteilt in seinem Beschluss vom 15.05.2017, 17 W 201/16 die Frage, ob für eine beantragte Akteneinsicht die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2503 VV RVG anfällt, nach den Umständen des jeweiligen Mandats und dessen Zielrichtung.
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