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   OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17   

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https://dejure.org/2017,27360
OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17 (https://dejure.org/2017,27360)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2017 - 2 Ws 98/17 (https://dejure.org/2017,27360)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 2 Ws 98/17 (https://dejure.org/2017,27360)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Digitalisierte Akte, Kopien, Erstattungsfähigkeit

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VV RVG 7000 Nr. 1 a); RVG § 33, § 56
    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer elektronischen Strafakte durch den Strafverteidiger

  • IWW

    RVG-VV Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a); § 43a Abs. 6 BRAO
    Auslagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Pflichtverteidigers auf eine Dokumentenpauschale zur Anfertigung von Ausdrucken der auf einen digitalen Datenträger gespeicherten Akte; Umfang der Fortbildungspflicht des Verteidigers

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale, Kopien, überlassene Akten-CD

  • Anwaltsblatt

    VV RVG NR. 7000 Ziff. 1 lit. a
    Dokumentenpauschale bei digitalisierter Akte grundsätzlich erstattungsfähig

  • rewis.io

    Dokumentenpauschale für elektronische Akte - Notwendigkeit des Ausdrucks einer elektronischen Strafakte durch den Strafverteidiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Pflichtverteidigers auf eine Dokumentenpauschale zur Anfertigung von Ausdrucken der auf einen digitalen Datenträger gespeicherten Akte; Umfang der Fortbildungspflicht des Verteidigers

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Pflichtverteidigers auf eine Dokumentenpauschale zur Anfertigung von Ausdrucken der auf einen digitalen Datenträger gespeicherten Akte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kopien aus der digitalisierten Akte, oder: Der Verteidiger muss sich keinen Laptop kaufen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VV RVG NR. 7000 Ziff. 1 lit. a
    Dokumentenpauschale bei digitalisierter Akte grundsätzlich erstattungsfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung von Ausdruck aus überlassener E-Gerichtsakte mit Dokumentenpauschale möglich

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    VV RVG NR. 7000 Ziff. 1 lit. a
    Dokumentenpauschale bei digitalisierter Akte grundsätzlich erstattungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 1234
  • AnwBl 2017, 1235
  • AnwBl Online 2017, 786
  • AGS 2018, 73
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 28.11.2011 - 1 Ws 415/11

    Gebotenheit der Anfertigung von Ausdrucken durch den Verteidiger von i.R.d.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Gleichwohl steht auch dem gerichtlich bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. OLG Celle, NJW 2012, 1671; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

    Der Grundsatz der kostenschonenden Prozessführung kann es auch gebieten, durch entsprechende Einstellungen beim Ausdruck die Zahl der Seiten zu verringern (z.B. zwei gespeicherte Seiten auf der CD werden auf einer Seite ausgedruckt, hierdurch halbiert sich die Dokumentenpauschale), soweit das Lesen der Texte auch in einem um die Hälfte verkleinerten Format unschwer möglich und daher zumutbar ist (OLG Celle NJW 2012, 1671; so auch für die gesamte Akte Burhoff/Volpert a.a.O. Teil A: "Auslagen aus der Staatskasse (§ 56 Abs. 1 und 2)." Rn. 220).

    Demgemäß ging auch das OLG Celle (NJW 2012, 1671) früher davon aus, dass das Anfertigen von Ausdrucken von dem Verteidiger im Rahmen der Akteneinsicht überlassener, auf CDs gespeicherter Textdateien (Kurzübersetzungen überwachter Telefonate) jedenfalls bei einem weit überdurchschnittlichen Umfang (81.900 Telefongespräche auf 43.307 Seiten) zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten sei.

  • OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 2 Ws 49/12

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopien von sog. TKÜ-Bänden; Erstattung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Gleichwohl steht auch dem gerichtlich bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. OLG Celle, NJW 2012, 1671; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

    Die Anfertigung von Ablichtungen auch dieser TKÜ-Bände stelle sich als bloße Erleichterung dar, die einer Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen nicht zugänglich sei (Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204).

  • OLG Köln, 16.07.2012 - 2 Ws 499/12

    Umfang der Erstattung von Fotokopierkosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Gleichwohl steht auch dem gerichtlich bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. OLG Celle, NJW 2012, 1671; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.03.2012 - 2 Ws 49/12, JurionRS 2012, 14204; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

    Allerdings muss der Anwalt das ihm eingeräumte Ermessen auch ausüben (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09, JurionRS 2009, 36455; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

  • OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Der Rechtspfleger als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhob mit Schreiben vom 12.10.2015 Einwendungen gegen den Ansatz und die Höhe der Dokumentenpauschalen für die Ausdrucke aus der dem Verteidiger in digitalisierter Form zur Verfügung gestellten Ermittlungsakte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Rostock (Beschluss vom 04.08.2014 - 20 W 193/14), des OLG München (Beschluss vom 03.11.2014 - 4c Ws 18/14) und - hinsichtlich des Ausdrucks für den Mandanten - des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 13.11.2011 - 2 Ws 131/01) sowie des OLG Koblenz (Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09).

    Allerdings muss der Anwalt das ihm eingeräumte Ermessen auch ausüben (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09, JurionRS 2009, 36455; OLG Köln, NStZ-RR 2012, 392).

  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 496/09

    Höhe der Kopierkosten eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Hiermit übereinstimmend neigt das OLG Köln dazu, dass dem Verteidiger, wenn ihm die Papierakte und gleichzeitig die vollständige digitalisierte Akte zur Verfügung gestellt werden, kein Wahlrecht zusteht, dass er auslagenpflichtige Kopien aus der Papierakte fertigen darf, wenn der Akteninhalt vollständig und verlässlich in digitalisierter Form zu einem Zeitpunkt vorlag, zu dem sich der Pflichtverteidiger noch in den Verfahrensstoff einarbeiten konnte (StraFo 2010, 131).
  • OLG München, 03.11.2014 - 4c Ws 18/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Notwendigkeit des Ausdrucks einer elektronischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Der Rechtspfleger als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhob mit Schreiben vom 12.10.2015 Einwendungen gegen den Ansatz und die Höhe der Dokumentenpauschalen für die Ausdrucke aus der dem Verteidiger in digitalisierter Form zur Verfügung gestellten Ermittlungsakte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Rostock (Beschluss vom 04.08.2014 - 20 W 193/14), des OLG München (Beschluss vom 03.11.2014 - 4c Ws 18/14) und - hinsichtlich des Ausdrucks für den Mandanten - des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 13.11.2011 - 2 Ws 131/01) sowie des OLG Koblenz (Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Der Verteidiger wies mit Schreiben vom 17.05.2016 auf eine (nicht kostenrechtliche) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 64 f.) hin, wonach es im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers stehe, ob er den Beschuldigten mündlich, durch schriftliche Ausführungen oder unter Überlassung einer Protokollabschrift vom Inhalt einer Zeugenaussage unterrichte.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2007 - 1 Ws 12/07

    Kopierkosten; Erstattung; Umfang

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Akteneinsicht meist nicht abschließend beurteilt werden kann, ob zunächst als unwichtig angesehene Seiten im weiteren Verfahrensverlauf nicht doch noch Bedeutung für die Verteidigung erlangen (OLG Düsseldorf, StRR 2007, 199).
  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    a) Ob die Herstellung der Dokumente zur sachgemäßen Bearbeitung im jeweiligen Einzelfall geboten ist, ist aus der Sicht zu beurteilen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Prozessbevollmächtigter (bzw. vorliegend: Verteidiger) haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können (vgl. BGH NJW 2005, 2317 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2001 - 2 Ws 131/01

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstattung der Schreibauslagen des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 2 Ws 98/17
    Der Rechtspfleger als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhob mit Schreiben vom 12.10.2015 Einwendungen gegen den Ansatz und die Höhe der Dokumentenpauschalen für die Ausdrucke aus der dem Verteidiger in digitalisierter Form zur Verfügung gestellten Ermittlungsakte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Rostock (Beschluss vom 04.08.2014 - 20 W 193/14), des OLG München (Beschluss vom 03.11.2014 - 4c Ws 18/14) und - hinsichtlich des Ausdrucks für den Mandanten - des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 13.11.2011 - 2 Ws 131/01) sowie des OLG Koblenz (Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ws 526/09).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 Ws 1/18

    Festsetzung der Vergütung bzgl. Dokumentenpauschale

    Dieser Grundsatz kann allerdings durch entsprechenden Sachvortrag durchbrochen werden, da - wie das Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Entscheidung vom 30.05.2017 (Az.: 2 Ws 98/17) zutreffend ausführt - derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur ausschließlichen Verwendung einer elektronischen bzw. digitalisierten Verfahrensakte besteht.
  • LG Braunschweig, 21.12.2017 - 16 KLs 16/14

    Aktenkopien Erstattungsfähigkeit

    Ob die Anfertigung zur sachgerechten Bearbeitung erforderlich ist, beurteilt sich im Einzelfall nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.5.2017, 2 Ws 98/17, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 16.07.2020 - 1 KE 34/19
    Was zur Bearbeitung der Rechtssache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Rechtsauffassung des Prozessbevollmächtigten, sondern nach der allgemeinen Verkehrsanschauung im Prozessrechtsverkehr, wobei allerdings die Eigenverantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten für die Prozessführung zu berücksichtigen und eine kleinliche Handhabung bei der erforderlichen Glaubhaftmachung der Entstehung und Notwendigkeit der Kosten zu vermeiden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2007 - OVG 1 K 70.06 -, juris Rn. 4; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30. Mai 2017 - 2 Ws 98/17 -, juris Rn. 27).
  • VG Cottbus, 15.07.2020 - 1 KE 24/19
    Was zur Bearbeitung der Rechtssache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Rechtsauffassung des Prozessbevollmächtigten, sondern nach der allgemeinen Verkehrsanschauung im Prozessrechtsverkehr, wobei allerdings die Eigenverantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten für die Prozessführung zu berücksichtigen und eine kleinliche Handhabung bei der erforderlichen Glaubhaftmachung der Entstehung und Notwendigkeit der Kosten zu vermeiden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2007 - OVG 1 K 70.06 -, juris Rn. 4; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30. Mai 2017 - 2 Ws 98/17 -, juris Rn. 27).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2022 - L 8 AS 140/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerden gegen Nichtzulassung der Berufung -

    Das OLG Nürnberg stelle in seinem Beschluss vom 30. Mai 2017 - 2 Ws 98/17 - (juris) die Rechtsprechung hierzu wie folgt dar:.
  • OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 2 Ws 248/19

    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten für das Ablichten der gesamten Akte

    Die Beurteilung der Notwendigkeit der Herstellung von Kopien hat dabei im Einzelfall anhand der objektiven Sichtweise eines vernünftigen und sachkundigen Dritten zu erfolgen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 2 Ws 98/17, DAR 2017, 492 m.w.N).
  • LG Braunschweig, 21.02.2017 - 16 KLs 411 Js 22675/10
    Ob die Anfertigung zur sachgerechten Bearbeitung erforderlich ist, beurteilt sich im Einzelfall nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.5.2017, 2 Ws 98/17, zitiert nach juris).
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 10 M 18.30891

    Dokumentenpauschale für die Anfertigung eines Ausdrucks der elektronischen

    Zur Begründung führte er unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 30. Mai 2017 (Az.: 2 Ws 98/17) aus, der Ausdruck einer in digitalisierter Form gespeicherten Gerichtsakte falle unter den Wortlaut des Gebührentatbestandes der VV RVG, Ziffer 7000 Nr. 1a.
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