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   OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09 - AK 101/09, 2 (7) Ss 173/09, 2(7)Ss 173/09-AK101/09   

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https://dejure.org/2010,7025
OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09 - AK 101/09, 2 (7) Ss 173/09, 2(7)Ss 173/09-AK101/09 (https://dejure.org/2010,7025)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09 - AK 101/09, 2 (7) Ss 173/09, 2(7)Ss 173/09-AK101/09 (https://dejure.org/2010,7025)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2010 - 2 (7) Ss 173/09 - AK 101/09, 2 (7) Ss 173/09, 2(7)Ss 173/09-AK101/09 (https://dejure.org/2010,7025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorteilsnahme eines Bürgermeisters durch Annahme einer Spende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331 Abs. 1
    Vorteilsnahme eines Bürgermeisters durch Annahme einer Spende

  • rechtsportal.de

    StGB § 331 Abs. 1
    Vorteilsnahme eines Bürgermeisters durch Annahme einer Spende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vorteilsannahme aufgehoben

  • nomos.de PDF (Kurzinformation)

    "Klimapflege" kann strafbar sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bürgermeister und die Spende des örtlichen Energieversorgers

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vorteilsannahme aufgehoben

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Spende an Fußballverein

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die direkte Zuwendung eines Vorteils an Dritte als "Problemfall" der Bestechungsdelikte, §§ 331 ff. StGB (Mustafa Temmuz Oglakcioglu; HRRS 6/2011, S. 275)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 331 Abs. 1 StGB
    Zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 Abs. 1 StGB) bei der unmittelbaren Zuwendung eines Vorteils an Dritte (Prof. Dr. Mark Deiters; ZIS 2/2012, S. 255-260)

  • fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Spende an örtlichen Fußballverein als strafbare Vorteilsgewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09
    Der Senat hat ergänzend erwogen, ob die tatrichterlichen Feststellungen die Annahme tragen, der Angeklagte habe sich für die Dienstausübung einen Vorteil "versprechen" lassen und dadurch eine andere Tatbestandsvariante des § 331 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 49, 275 [282]).

    Dabei genügt es nunmehr, dass der Vorteil von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (BGHSt 49, 275 [281] - Wuppertaler Spendenskandal; BGHSt 53, 6 [14 f.]).

    Dienstausübung und Vorteil müssen aber "inhaltlich verknüpft" sein - zwischen beiden muss ein Gegenseitigkeitsverhältnis in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (BGHSt 53, 6 [16]; 49, 275 [282 f.]).

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09
    Dabei genügt es nunmehr, dass der Vorteil von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (BGHSt 49, 275 [281] - Wuppertaler Spendenskandal; BGHSt 53, 6 [14 f.]).

    Dienstausübung und Vorteil müssen aber "inhaltlich verknüpft" sein - zwischen beiden muss ein Gegenseitigkeitsverhältnis in dem Sinne bestehen, dass der Vorteil nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (BGHSt 53, 6 [16]; 49, 275 [282 f.]).

  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2010 - 2 (7) Ss 173/09
    Unter der "Dienstausübung" des Amtsträgers ist dabei grundsätzlich jede dienstliche Tätigkeit zu verstehen (BGH, aaO.; BGH NStZ 1999, 561 unter Bezugnahme auf BTDrucks 13/8079, S. 15).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Die im Strafbefehl angenommene Verknüpfung der von dem Kläger entgegengenommenen Zuwendungen (Vortragshonorare) von Pharmaunternehmen mit seiner Tätigkeit als Chefarzt einer Spezialabteilung auf dem Gebiet der klinischen Diabetologie ist darauf gestützt, dass den beteiligten Firmen die Chefarztstellung bekannt war, ihnen an der Verwendung ihrer Produkte in der von dem Kläger geleiteten Abteilung gelegen war und sie - im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08 - BGHSt 53, 6 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 (7) Ss 173/09-AK 101/09 - NStZ 2011, 164) - mit den Zuwendungen auf ein generelles Wohlwollen des Klägers abzielten.
  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 167/22

    Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und

    Demgegenüber wird in der Literatur und Rechtsprechung vertreten, dass für die Tatbestandsvariante des Annehmens ausreichend sei, wenn der Vorteil unmittelbar dem Dritten zugewandt wird (vgl. Fischer, StGB, 70. Aufl., § 331 Rn. 20; LG Wuppertal, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 IV, NJW 2003, 1405), jedenfalls dann, wenn an den Dritten in Kenntnis und mit Einverständnis des Amtsträgers geleistet wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 (7) Ss 173/09-AK, NStZ 2011, 164; LK-StGB/Sowada, 12. Aufl., § 331 Rn. 29; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 331 Rn. 29; O?lakc?o?lu, HRRS 2011, 275, 278, der auf die Verfügungsmacht hinsichtlich des Vorteils abhebt).
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