Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.12.2011

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   BGH, 22.12.2011 - AK 22/11 und AK 23/11   

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https://dejure.org/2011,4635
BGH, 22.12.2011 - AK 22/11 und AK 23/11 (https://dejure.org/2011,4635)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - AK 22/11 und AK 23/11 (https://dejure.org/2011,4635)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - AK 22/11 und AK 23/11 (https://dejure.org/2011,4635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 121 StPO; 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (dringender Tatverdacht; mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fluchtgefahr)

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - AK 22/11
    Dem Ergebnis der in der Hauptverhandlung durchzuführenden Beweisaufnahme vorzubehalten ist somit insbesondere, ob es sich bei der Gruppe Deutsche Taliban Mujahideen um eine eigenständige, alle Merkmale einer Vereinigung im Sinne der § 129a Abs. 1, § 129b StGB erfüllende Personenmehrheit handelt und ob der Angeklagte O. gegebenenfalls deren Gründung wesentlich förderte, indem er einen für das Zustandekommen der Vereinigung weiterführenden und richtungsweisenden Beitrag leistete (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NStZ-RR 2006, 267, 269).
  • EGMR, 27.06.2017 - 33076/10

    MATUSCHKA AND OTHERS v. SLOVAKIA

    07/01/1999 - 23/11/2006.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

    15/11/2005 - 23/11/2011.

  • EGMR, 18.04.2024 - 60802/19

    VOLOGDIN AND OTHERS v. RUSSIA

    23/11/2020.

    23/11/2020.

  • EGMR, 18.04.2024 - 45337/19

    VANYUTA AND OTHERS v. RUSSIA

    23/11/2019.
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   BGH, 22.12.2011 - AK 23/11 und AK 22/11   

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BGH, 22.12.2011 - AK 23/11 und AK 22/11 (https://dejure.org/2011,16498)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - AK 23/11 und AK 22/11 (https://dejure.org/2011,16498)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - AK 23/11 und AK 22/11 (https://dejure.org/2011,16498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - AK 23/11
    Dem Ergebnis der in der Hauptverhandlung durchzuführenden Beweisaufnahme vorzubehalten ist somit insbesondere, ob es sich bei der Gruppe Deutsche Taliban Mujahideen um eine eigenständige, alle Merkmale einer Vereinigung im Sinne der § 129a Abs. 1, § 129b StGB erfüllende Personenmehrheit handelt und ob der Angeklagte O. gegebenenfalls deren Gründung wesentlich förderte, indem er einen für das Zustandekommen der Vereinigung weiterführenden und richtungsweisenden Beitrag leistete (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NStZ-RR 2006, 267, 269).
  • BGH, 22.12.2011 - AK 22/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - AK 23/11
    AK 22 und 23/11.
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Weiter ist erforderlich, dass für den Verfolgten Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend deutlich erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 22.01.2013, 1 AK 76/12, vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, und vom 10.06.2011, 1 AK 23/11; zur Einschränkung der Anforderungen an eine Tatbeschreibung bei einer Mehrzahl gleichgelagerter oder ähnlicher Straftaten auch im deutschen Recht vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 264 Rn. 7b).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Weiter ist erforderlich, dass für den Verfolgten Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe hinreichend deutlich erkennbar wird, so dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10.06.2011, 1 AK 23/11; zur Einschränkung der Anforderungen an eine Tatbeschreibung bei einer Mehrzahl gleichgelagerter oder ähnlicher Straftaten auch im deutschen Recht vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage 2012, § 264 Rn. 7b).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Weiter ist erforderlich, dass für den Verfolgten Art und Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe so hinreichend deutlich erkennbar wird, dass er sich hierauf einrichten und hiergegen verteidigen kann (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, und vom 10.06.2011, 1 AK 23/11; zur Einschränkung der Anforderungen an eine Tatbeschreibung bei einer Mehrzahl gleichgelagerter oder ähnlicher Straftaten auch im deutschen Recht vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage 2012, § 264 Rn. 7b).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen

    Unter zusätzlicher Berücksichtigung des besonderen Schutzes von Ehe und Familie, welche durch eine möglicherweise längere räumliche Trennung auch und insbesondere von seiner erkrankten Ehefrau erheblich beeinträchtigt wären, kommt diesen sozialen Belangen ein derartiges Gewicht zu, dass entgegenstehende Gesichtspunkte in den Hintergrund treten und derart an Bedeutung verlieren, dass die Versagung eines Rücküberstellungsvorbehalts rechtlich schlechterdings ausgeschlossen und die endgültige Bewilligung der Auslieferung mit einem solchen zu versehen ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10.06.2011 - 1 AK 23/11; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; Böse a.a.O, § 79 IRG Rn. 23, 25: Ermessenreduzierung auf Null).
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