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   BGH, 22.09.2016 - AK 47/16   

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https://dejure.org/2016,32950
BGH, 22.09.2016 - AK 47/16 (https://dejure.org/2016,32950)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2016 - AK 47/16 (https://dejure.org/2016,32950)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2016 - AK 47/16 (https://dejure.org/2016,32950)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 224 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 Abs. 1 StPO; § 120 GVG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem Mord an einem Polizisten (besondere Bedeutung; Gesamtwürdigung; Schuld- und Unrechtsgehalt; Signalwirkung; Erscheinungsbild der Bundesrepublik); Mordmerkmale (Heimtücke gegenüber ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 52 StGB, § 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129a Abs 1 Nr 2 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate: Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland durch Mordversuch an einem Bundespolizisten; Mordmerkmal der Heimtücke und Vorliegen der Arglosigkeit bei einem ...

  • IWW

    §§ 211, ... 22, 23 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, § 129a Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1, § 52 StGB, §§ 1, 3 JGG, 23 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 129b Abs. 1 StGB, § 120 Abs. 2 Nr. 2, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 120 GVG, Art. 101 GG, Art. 96 Abs. 5 GG, § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 102 Satz 1 JGG, § 112 Abs. 3 StPO, § 2 Abs. 2, § 72 JGG, § 72 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 71 JGG, § 72 Abs. 4 JGG, § 71 Abs. 2 JGG, § 116 StPO, § 2 Abs. 2 JGG, § 121 Abs. 1 StPO, § 201 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 72 Abs. 1 Satz 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus aufgrund des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes im Rahmen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus aufgrund des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes im Rahmen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate: Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland durch Mordversuch an einem Bundespolizisten; Mordmerkmal der Heimtücke und Vorliegen der Arglosigkeit bei einem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate: Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland durch Mordversuch an einem Bundespolizisten; Mordmerkmal der Heimtücke und Vorliegen der Arglosigkeit bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Arglosigkeit des Polizeibeamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Übernahmeerklärung des Generalbundesanwalts - und die besondere Bedeutung des Falls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    An die Annahme der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG sind mit Blick auf die in der Übernahmeerklärung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 26).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei der Angeschuldigten um eine Jugendliche handelt, da die Zuständigkeit der Jugendgerichte gemäß § 102 Satz 1 JGG hinter diejenige der Oberlandesgerichte zurücktritt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 256).
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, NStZ 2008, 146, 147).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    Denn es kommt insoweit nicht auf ein allgemein begründetes Misstrauen, sondern allein darauf an, ob das Opfer im Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechnete (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, NStZ 1994, 125, 127; vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 79).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    Denn es kommt insoweit nicht auf ein allgemein begründetes Misstrauen, sondern allein darauf an, ob das Opfer im Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechnete (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, NStZ 1994, 125, 127; vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 79).
  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02

    Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead"-Szene aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    Sie hat versucht, den Polizeibeamten Ka. zu töten, weil er eine Gesellschaftsordnung repräsentierte, die nicht den von ihr für maßgeblich erachteten religiösen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 StR 531/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 42).
  • KG, 15.09.2009 - 4 Ws 103/09

    Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung eines Jugendlichen; Anforderungen

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    Diese Maßnahmen erfordern die Gewissheit, dass der Betroffene für sie zugänglich ist (vgl. KG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 Ws 103/09, ZJJ 2010, 74); davon kann bei der Angeschuldigten in Anbetracht ihrer religiös motivierten Ablehnung der hiesigen Gesellschaftsordnung nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - AK 47/16
    An die Annahme der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG sind mit Blick auf die in der Übernahmeerklärung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 26).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Allein die Schwere der Tat und das Ausmaß der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter vermögen dabei für sich die besondere Bedeutung nicht zu begründen; allerdings können die konkrete Tat- und Schuldschwere den Grad der Gefährdung bundesstaatlicher Belange mitbestimmen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, aaO; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23).

    Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - AK 47/16, aaO mwN).

    Aufgrund des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 211 Abs. 2, § 27 Abs. 1 StGB besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - unter Zugrundelegung der vorgenannten Aspekte überdies der Haftgrund der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2017 - 5 Ks 113 Js 1822/16

    Verurteilung eines "Reichsbürgers" wegen Mordes - Heimtückische Tötung eines

    Das generelle Misstrauen von Spezialkräften der Polizei, dass beim Stürmen von Häusern immer mit Schüssen - auch durch Türen - zu rechnen sei und das auch in dem Tragen von Schutzkleidung zum Ausdruck kommt, schließt die Arglosigkeit nicht aus, da nicht auf ein generelles Misstrauen abzustellen ist, sondern darauf, ob im Tatzeitpunkt mit einem feindseligen Angriff gerechnet wird (vgl. BGH, Urteil v. 10.03.1995, Az. 5 StR 434/94; BGH, Urteil v. 22.09.2016, Az. AK 47/16, Rn. 16).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 62/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus

    Allein die Schwere der Tat und das Ausmaß der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter vermögen dabei für sich die besondere Bedeutung nicht zu begründen; allenfalls können die konkrete Tat- und Schuldschwere den Grad der Gefährdung bundesstaatlicher Belange mitbestimmen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, aaO; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23).

    Zudem ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - AK 47/16, aaO mwN).

    Aufgrund des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 211 Abs. 2 StGB besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - unter Zugrundelegung der vorgenannten Aspekte überdies der Haftgrund der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).

  • BGH, 20.12.2023 - AK 89/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Ausrichtung

    a) Bei verfassungskonformer Auslegung ist der Haftgrund der Schwerkriminalität dann gegeben, wenn die Angeschuldigte - wie hier - einer in § 112 Abs. 3 StPO genannten Straftat dringend verdächtig ist und Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne ihre Festnahme die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte; ausreichend ist dabei schon die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falls nicht auszuschließende Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 350; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; vom 13. Juli 2022 - StB 28/22, NStZ-RR 2022, 351, 352).
  • BGH, 20.12.2023 - AK 86/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    a) Bei verfassungskonformer Auslegung ist der Haftgrund der Schwerkriminalität dann gegeben, wenn der Angeschuldigte - wie hier - einer in § 112 Abs. 3 StPO genannten Straftat dringend verdächtig ist und Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne seine Festnahme die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte; ausreichend ist dabei schon die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falls nicht auszuschließende Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 350; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; vom 13. Juli 2022 - StB 28/22, NStZ-RR 2022, 351, 352).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 5/21

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.:

    Daher sind die Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 StPO auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung dieser Vorschrift erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.).
  • BGH, 06.12.2023 - AK 87/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (sog.

    a) Bei verfassungskonformer Auslegung ist der Haftgrund der Schwerkriminalität dann gegeben, wenn der Beschuldigte - wie hier - einer in § 112 Abs. 3 StPO genannten Straftat dringend verdächtig ist und Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne seine Festnahme die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte; ausreichend ist dabei schon die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falls nicht auszuschließende Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 350 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; vom 13. Juli 2022 - StB 28/22, NStZ-RR 2022, 351, 352).
  • BGH, 03.11.2022 - AK 36/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Eine besondere Bedeutung des Falles im Sinne von § 74a Abs. 2 GVG hat der Generalbundesanwalt zu Recht angenommen (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. November 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 25.01.2024 - StB 3/24
    Der Beschuldigte ist einer der in § 112 Abs. 3 StPO genannten Taten dringend verdächtig, bei der es genügt, dass die Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht auszuschließen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20, EuGRZ 2020, 365 Rn. 74 mwN; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31; vom 22. September 2016 - AK 47/16, ZJJ 2016, 410, 411).
  • BGH, 10.03.2022 - AK 7/22

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Überschreitung der

    Die Sache hat besondere Bedeutung (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. September 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff., Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 120 Rn. 3a).

    In einer Gesamtschau sind mithin keine nennenswerten fluchthemmenden Faktoren ersichtlich und liegen gewichtige Umstände vor, die im Falle einer Freilassung eine Flucht ins Ausland wahrscheinlich machen, zumal nichts dafür ersichtlich ist, dass der Beschuldigte seine islamistisch-jihadistische Grundeinstellung, von der im Sinne eines dringenden Tatverdachts auszugehen ist und die mutmaßlich seiner Anschlagsabsicht zu Grunde lag, aufgegeben haben könnte (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 27).

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte die hiesige Rechts- und Gesellschaftsordnung aus religiösen Gründen ablehnt; dies spricht mit Gewicht gegen seine Bereitschaft, mit einer etwaigen Haftverschonung verbundenen Anweisungen nachzukommen (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 28).

  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

  • BGH, 10.11.2016 - StB 33/16

    Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben;

  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

  • BGH, 17.10.2019 - AK 56/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des

  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

  • BGH, 06.09.2022 - StB 36/22

    Begründung der Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts; Staatsgefährdendes

  • BGH, 18.10.2022 - AK 33/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • BGH, 10.08.2017 - AK 33/17

    Nichtanzeige einer geplanten Straftat bei von einem schuldlos Handelnden in

  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

  • BGH, 05.04.2023 - AK 11/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 13.07.2022 - StB 28/22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender

  • BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
  • BGH, 16.05.2023 - StB 20/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

  • BGH, 08.03.2023 - AK 10/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 03.09.2020 - AK 22/20

    Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als

  • BGH, 06.02.2020 - AK 1/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 31.07.2019 - AK 37/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus

  • BGH, 15.11.2022 - AK 44/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 05.06.2019 - AK 29/19

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 05.04.2023 - AK 12/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

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