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   BGH, 07.04.2020 - AK 6/20, AK 7/20   

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https://dejure.org/2020,8524
BGH, 07.04.2020 - AK 6/20, AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8524)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - AK 6/20, AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8524)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - AK 6/20, AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 121 Abs. 1 StPO; § 122 Abs. 4 S. 2 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht; Kriegsverbrechen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 1, ... 7 Abs. 1 Nr. 1, 5, 9 VStGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, §§ 211, 25 Abs. 2, § 52 StGB, 7 Abs. 1 Nr. 5, § 27 StGB, § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Menschlichkeitsverbrechens in Syrien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Menschlichkeitsverbrechens in Syrien

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Menschlichkeitsverbrechens in Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2019 - AK 54/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Da der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 (StB 14/19) auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts den letztgenannten Beschluss des Ermittlungsrichters vom 17. Mai 2019 aufgehoben hat, ist Grundlage des weiteren Untersuchungshaftvollzugs zunächst abermals der - wieder existente und vom Senat zugleich inhaltlich geänderte - Haftbefehl des Ermittlungsrichters vom 7. Februar 2019 gewesen.
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.05.2019 - 4 BGs 128/19

    Wegen eines Verfahrensfehlers: Syrischer Ex-Geheimdienstler wieder frei

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
    Dem Vollzug hat der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 25/19) zugrunde gelegen, den dieser mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (4 BGs 128/19) wieder aufgehoben hat.
  • BGH, 03.05.2023 - AK 19/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monaten (dringender Tatverdacht;

    Er hält die mutmaßlich der "Reichsbürger"-Szene zugehörige Angeklagte im Wesentlichen für verdächtig, sich als Rädelsführerin gemeinsam mit den vier Mitangeklagten (s. zu diesen BGH, Beschlüsse vom 3. November 2022 - AK 40-43/22, juris; vom 22. Februar 2023 - AK 6-9/23, juris) mitgliedschaftlich an einer von ihm als "Kaiserreichsgruppe" bezeichneten terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel gewesen sei, einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland herbeizuführen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu beseitigen und ein neues autoritär geprägtes Regierungssystem auf der Grundlage der Verfassung des deutschen Kaiserreichs von 1871 zu errichten.
  • LG Düsseldorf, 16.09.2004 - 4b O 479/03

    Kühlschrank

    Die Beklagten können sich zur Begründung ihres Aussetzungsantrages nicht mit Erfolg darauf berufen, der aus den Lichtbildern gemäß Anlage AK 6 ersichtliche, in der mündlichen Verhandlung im Original zur Ansicht gebrachte Gefrierschrank (####) erfülle die Voraussetzungen einer offenkundigen Vorbenutzung des Gegenstands des Klagepatents.

    Ob der aus Anlage AK 6 ersichtliche Gefrierschrank im Nichtigkeitsverfahren als Stand der Technik zu berücksichtigen ist, hängt somit entscheidend davon ab, ob der Gefrierschrank tatsächlich vor dem Prioritätstag des Klagepatents im Handel erhältlich und damit der Öffentlichkeit zugänglich war.

    Letztlich kann aber auch dahin gestellt bleiben, ob es sich bei dem aus Anlage AK 6 ersichtlichen Gefrierschrank um einen vor dem Prioritätstag des Klagepatents vertriebenen Gegenstand handelt, da er nicht geeignet ist, den Rechtsbestand des Klagepatents in hohem Maße in Zweifel zu ziehen.

    Folgt man dem Vortrag der Beklagten, findet bei dem aus Anlage AK 6 ersichtlichen Gefrierschrank eine Abstützung der Verdampferrohre statt, nämlich in einer Nut im Bereich der Gefrierschrankrückwand und durch im vorderen Seitenwandbereich angeformte Abschnitte, auf die Halter aufgeschoben werden können.

    Wie der Fachmann, ohne in eine unzulässige rückschauende Betrachtung zu verfallen, ausgehend von dem Gefrierschrank nach Anlage AK 6, der eine spezielle Konstruktion zur Abstützung und Befestigung von Verdampferrohren und Längsstäben aus Metall zeigt, in naheliegender Weise zur patentgeschützten Lehre hätte gelangen können, ist nicht ersichtlich.

  • VK Südbayern, 20.12.2012 - Z3-3-3194-1-58-11/12

    Erkannte Vergabeverstöße sind sofort zu rügen!

    Dem nach würden die von der Antragstellerin beanstandeten Zuschlagskriterien AK 2 (Maßnamen der Qualitätssicherung), AK 3 (Dokumentation), AK 5 (Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit am Standort) und AK 6 (Anlagenkenntnisse SWR 69) entgegen der Auffassung der Antragstellerin keine Eignungskriterien darstellen.

    Schließlich beziehe sich auch das Zuschlagskriterium AK 6 (Anlagenkenntnisse SWR69) auf die konkreten Leistungsanforderungen im Zusammenhang mit dem fraglichen Reaktortyp (Siedewasserreaktor Baulinie 1969) und nicht auf die generelle Eignung für eine Tätigkeit als Sachverständiger nach § 20 AtG.

    Das Zuschlagskriterium AK 6 sei nicht auf diese generelle Eignung bezogen, sondern auf die konkreten und gesteigerten Leistungsanforderungen, die sich aus dem Reaktortyp SWR69 ergeben.

    Der Antragsgegner habe vorliegend gegen das vergaberechtliche Gebot der strikten Trennung der "Eignungskriterien" von den "Zuschlagskriterien" verstoßen, in dem er die für den Zuschlag relevanten "Auswahlkriterien" AK 2 (Maßnahmen der Qualitätssicherung), AK 3 (Dokumentation), AK 5 (Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit am Standort) und AK 6 (Anlagenkenntnisse SWR 69) mit den "Eignungskriterien" unzulässigerweise vermengt und innerhalb der Zuschlagskriterien auch eignungsbezogene Merkmale verwendet habe, so dass das Vergabeverfahren in den Stand nach dem Ende des Teilnahmewettbewerbs zurückzuversetzen sei.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    Mit notariellem Abtretungsvertrag vom 28.08.1995 (UR.-Nr. 420/1995 des Notars Dr. N1, Anl. AK 6 = Bl. 43 ff. GA) trat der Schuldner den Kaufpreisanspruch aus dem Vertrag vom 16.08.1995 "zum Zwecke der Durchführung eines Konsolidierungsplanes" an den die Abtretung annehmenden Rechtsanwalt E, der im vorliegenden Verfahren die Klägerin zu 2) vertritt, ab; zugleich trat die Beklagte zu 1) "zur Absicherung des Anspruchs auf Leistung der vorstehend abgetretenen Kaufpreisforderung" den vom Schuldner erworbenen Geschäftsanteil an der B GmbH an Rechtsanwalt E ab mit der Maßgabe, dass dieser mit Erfüllung der Kaufpreisforderung unverzüglich zur Rückübertragung an sie verpflichtet sein sollte.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 2 U 42/06

    Verletzung des Patents eines Niederspannungs-Leistungsschalters in einem

    Wegen der Einzelheiten der Ausgestaltung dieser Schalter wird auf Anlagen AK 6, BK 5, BK 6 und B verwiesen.

    Es kann im Hinblick auf die Ausgestaltung der angegriffenen Ausführungsform insbesondere auf die untere Darstellung auf Seite 3 der Anlage BK 5 , auf die Anlage BK 6 und auf die Anlage AK 6 verwiesen werden, wobei nachstehend ergänzend zu den oben unter Ziffer I. wiedergegebenen Abbildungen der Seite 4 der Anlage BK 5 die untere Abbildung auf Seite 3 der Anlage BK 5 dargestellt wird.

  • LAG Düsseldorf, 29.05.2009 - 10 Sa 1320/08

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Wegen der verschiedenen Modifikationen, die die VO 1979 in der Folgezeit durch diverse Nachträge erfahren hat, wird auf das Anlagenkonvolut AK 6 zur Klageschrift (Bl. 50 ff. d. A.) Bezug genommen.
  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4935/98

    Mietvertrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu ungewöhnlichen Bedingungen

    Die Werbungskosten enthalten u. a. eine weitere AfA auf die Anschaffungskosten beweglichen Inventars (u. a. Kaufvertrag über gebrauchtes Inventar v. 14.10.1991 - AK 20.000 DM, Bürowand Kirschbaum Vertrag vom 13.12.1991 - AK 6.995 DM, AK 8.219 DM für Teppichboden, Einrichtung Arbeitszimmer-Schreibtisch, Regal, Rollcontainer-, Tisch mit geschliffener Glasplatte, Esszimmer 1 Tisch/6 Stühle), eine AfA von 50% auf Renovierungsaufwendungen i. H. von 41.394 DM (vor allem Heizungsanlage 32.751 DM), sowie voll abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen i. H. von 10.448 DM.
  • OLG Brandenburg, 16.08.2012 - Verg W 7/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines vom Bieter mit dem Ziel der

    Darin ist eine Planung für den Bauabschnitt Neubau AK 20 von ca. Anfang 2011 bis Mitte 2012 angegeben, für den Bauabschnitt AK 6 + 9 eine solche von Ende 2012 bis Anfang 2014 und für den Bauabschnitt AK 5 + 8 ein geplanter Zeitraum für Umbauarbeiten von ca. Anfang 2014 bis Ende 2014.
  • VG Gelsenkirchen, 24.03.2011 - 8 K 1859/10

    Terrorismus, al Kaida, Titelerteilungsverbot

    Denn eine Unterstützung in diesem Sinne liegt bereits vor, da hierunter nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 1909.09, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2007 - AK 6.07 - jede Tätigkeit zählt, die sich für den Ausländer erkennbar in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeit der Vereinigung auswirkt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2017 - L 9 AS 376/17
    Gegen den genannten Bescheid sei Widerspruch erhoben worden (Hinweis auf ein in Ablichtung als Anlage AK 6 beigefügtes Schreiben v. 7. April 2017 = Bl 13 dA).
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