Rechtsprechung
BGH, 16.05.2007 - AK 6/07 und StB 3/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 129a StGB; § 129b StGB; § 116 StPO; § 121 StPO; § 122 StPO
Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung; Unterstützen einer terroristischen Vereinigung; Haftfortdauer über sechs Monate (besonderer Umfang der Ermittlungen) - lexetius.com
StGB § 129 a Abs. 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- IWW
- Wolters Kluwer
Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung als strafbare Unterstützung dieser Vereinigung; Direkte oder indirekte Förderung von terroristischen Bestrebungen einer Organisation durch ein Nichtmitglied als strafbare Unterstützung einer ...
- Judicialis
StGB § 129 a Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 129a Abs. 5
Verhältnis zwischen Werben und Unterstützen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werben für Terror-Organisation ist keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen
- 123recht.net (Pressemeldung, 25.5.2007)
Werbung für Terror-Organisationen nur noch eingeschränkt strafbar // Gesetzesänderungen führen zu neuer BGH-Rechtsprechung
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
§ 216 BGB
Strafbarkeit der Werbung für Terrororganisationen
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 05.03.2007 - 2 BGs 43/07
- BGH, 16.05.2007 - AK 6/07 und StB 3/07
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 345
- NJW 2007, 2782
- NStZ 2007, 635
- StV 2007, 578 (Ls.)
Wird zitiert von ... (45)
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Vielmehr genügt es, wenn die Förderungshandlung an sich wirksam ist und der Organisation irgendeinen Vorteil bringt; ob dieser Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (BGHSt 51, 345, 348 f.).Wirbt der Täter um Mitglieder oder Unterstützer der terroristischen Vereinigung, kommt seine Strafbarkeit - nur - nach § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB in Betracht; wirbt er lediglich für die Ideologie oder Ziele der Vereinigung, bleibt er grundsätzlich straflos (BGHSt 51, 345).
Aufgrund des aus der besonderen Tatbestandsstruktur der Vereinigungsdelikte folgenden Verhältnisses der einzelnen Tathandlungen zueinander umfasst das Unterstützen einer Vereinigung daher auch Sachverhaltsgestaltungen, die ansonsten materiellrechtlich als Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung zu bewerten wären (BGHSt 51, 345, 350 f.).
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929
Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der …
Von einer "Befürwortung" der Begehung terroristischer Taten kann gesprochen werden, wenn Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt, gebilligt oder hervorzurufen bezweckt wird, um gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete terroristische Vereinigung zu gewinnen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.5.2007 - AK 6/07, StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2783]).Mit Schreiben vom 19. November 2009 wies der Senat darauf hin, dass die in der Ausarbeitung des BLfV vom 19. August 2009 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde gelegte Definition des Begriffs der Unterstützung des Terrorismus inzwischen ausdrücklich aufgegeben worden sei (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07).
45 (3) Von einer " Befürwortung " der Begehung terroristischer Taten kann gesprochen werden, wenn Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt, gebilligt oder hervorzurufen bezweckt wird (vgl. Discher in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 480), um gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete terroristische Vereinigung zu gewinnen (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2783] unter ausdrückl. Aufgabe von BGH, B. v. 24.8.1987 - 1 BJs 167/86-4 StB 18/87 -, NJW 1988, 1677).
Tätigkeiten, die sich in einem Werben für die Ideologie und die Ziele einer terroristischen Vereinigung erschöpfen, können deshalb - anders als nach alter Rechtslage - nicht mehr unter den Unterstützungsbegriff des § 129 a Abs. 5 Satz 1 StGB n.F. subsumiert werden (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2783] unter ausdrückl. Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
Vielmehr muss sich zumindest aus den Gesamtumständen der Äußerung ergeben, dass der Werbende gezielt Mitglieder oder Unterstützer gewinnen will - und zwar zugunsten einer konkreten Organisation (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2785]).
Etwas anderes kann nach dem Bundesgerichtshof hinsichtlich des Aufrufs zum Dschihad nur dann gelten, wenn er durch eine Person erfolgt, die eine Vereinigung derartig herausgehoben repräsentiert, dass sich allein daraus ausreichend konkret ergibt, die Aufforderung gelte zu allererst oder zumindest auch zugunsten der repräsentierten Vereinigung (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2785]).
Die hierin zum Ausdruck kommende objektive Mehrdeutigkeit der Begriffe "Dschihad" und "Märtyrertum" ist deshalb stets in den Blick zu nehmen, wenn aus deren Verwendung Folgerungen abgeleitet werden sollen (in diesem Sinne auch BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2785]).
Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff des § 129 a StGB, der nach Auffassung des Senats auf § 54 Nr. 5 AufenthG zu übertragen ist, gilt es ferner zu bedenken, dass selbst ein - hier nicht einmal feststellbares - befürwortendes Eintreten für eine terroristische Vereinigung, die Rechtfertigung ihrer Ziele, der aus ihr heraus begangenen Straftaten oder die Verherrlichung ihrer Ideologie - anders als noch in der Vergangenheit - nicht mehr genügt, eine Unterstützung des Terrorismus anzunehmen (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2785]).
Vielmehr muss sich zumindest aus den Gesamtumständen etwaiger Äußerungen ergeben, dass der Werbende gezielt Mitglieder oder Unterstützer gewinnen will - und zwar zugunsten einer konkreten Organisation (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2785]).
Nach der erwähnten neuen Rechtsprechung des BGH vom 16. Mai 2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 (2785) könnte nicht einmal ein allgemein gefasster - nach den Erkenntnissen des BLfV hier ausdrücklich nicht vorliegender - Aufruf, sich an nicht näher gekennzeichneten terroristischen Aktivitäten zu beteiligen, ausreichen, den erforderlichen Organisationsbezug herzustellen.
Selbst eine - hier ebenfalls nicht feststellbare - Aufforderung, sich dem Dschihad anzuschließen, würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht genügen, da dieser Begriff nicht allein für den Kampf einer oder mehrerer bestimmter terroristischer Vereinigungen, sondern für eine Vielzahl von islamischen Aktivitäten steht, selbst wenn diese nicht durch terroristische Vereinigungen unternommen werden (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2785]).
- BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17
Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS" …
Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich gleichermaßen auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 117 f.; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt; ob der Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (vgl. BGH…, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 116; Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, aaO, S. 348 f.;… vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 6).
- BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen …
Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117 f.).Es ist nicht zulässig, sie dadurch zu umgehen, dass propagandistisches Handeln eines Nichtmitgliedes, das sich nicht als Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die Vereinigung darstellt, allein wegen der psychologischen Folgen die es - insbesondere etwa im Falle der Rechtfertigung oder Verherrlichung von Gewalttaten der Organisation - auf die angesprochenen Adressatenkreise haben kann, als Unterstützen der Vereinigung einzustufen (…BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, juris Rn. 5; vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349 f.).
Nicht ausreichend ist - wie bereits ausgeführt - das befürwortende Eintreten für eine terroristische Vereinigung, die Rechtfertigung ihrer Ziele oder der aus ihr heraus begangenen Straftaten sowie die Verherrlichung der Ideologie, aus der verschiedene derartige Vereinigungen ihre Tätigkeit legitimieren und die gegebenenfalls auch Einzelpersonen zur Rechtfertigung für die Begehung von Straftaten dient, mag dies auch von der stillschweigenden Erwartung getragen sein, beim Adressaten Überlegungen hin zu einem Anschluss auch an eine bestimmte Vereinigung oder zu deren Unterstützung auszulösen (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12).
Auch unter Berücksichtigung des dem Tatrichter eröffneten Bewertungsspielraums (oben I. 2. a)) ist der so festgestellten Erklärung indes an keiner Stelle ein sich dem Adressaten hinreichend deutlich erschließender Inhalt dahin zu entnehmen, der die "Al Qaida im Zweistromland" repräsentierende Al Zarkawi werbe gezielt auch darum, sich dem "Jihad" an der Seite gerade dieser Organisation anzuschließen oder gerade deren Tätigkeit zu unterstützen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345).
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10
Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …
Zwar begründet eine derartige Sympathiewerbung seit Inkrafttreten des 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. August 2002 (BGBl I S. 3390) und des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2836) - anders als zuvor - keine Strafbarkeit nach § 129 a StGB mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07 - BGHSt 51, 345 Rn. 6 ff.).Das Ausscheiden der Sympathiewerbung sollte der Tathandlung einen klar umgrenzten und in der strafrechtlichen Praxis handhabbaren Gehalt geben und eine kritische Berichterstattung vom strafrechtlichen Risiko freistellen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 24. April 2002, BTDrucks 14/8893 S. 8; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 a.a.O. Rn. 8).
- BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer …
Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 117 f.; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt; ob der Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348 f.;… vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 6).
- BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische …
a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, StB 3/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, StV 2013, 303) wirbt im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung, wer sich um die Gewinnung von Personen bemüht, die sich mitgliedschaftlich in die Organisation einer bestimmten derartigen Vereinigung einfügen. - BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09
Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund; …
Ob an dieser Rechtsprechung mit Blick auf die zwischenzeitliche Einschränkung des strafrechtlichen Unterstützungsbegriffs und die dies berücksichtigende Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, StB 3/07 - BGHSt 51, 345) weiterhin festzuhalten ist, bedarf hier keiner Entscheidung. - BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des …
Ein Erfolg der Werbung wird nicht vorausgesetzt; auch der erfolglose Versuch, andere als Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung zu gewinnen, wird von der Strafbarkeit erfasst (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353).Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).
Jedoch schließen die vom Gesetzgeber mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz (vom 22. August 2002, BGBl. I S. 3390) und dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (vom 22. Dezember 2003, BGBl. I S. 2836) vorgenommenen Änderungen des § 129a StGB es aus, Tätigkeiten, die sich als Werben für eine terroristische Vereinigung darstellen, (auch) unter das Tatbestandsmerkmal des Unterstützens zu subsumieren; dies gilt sowohl für das Werben um Mitglieder oder Unterstützer, als auch für das Werben für die Ideologie oder die Ziele der Vereinigung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 346).
Das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die in Absatz 3 beschriebenen Organisationen sowie jede andere, nicht auf die Gewinnung von Mitgliedern oder Unterstützern gerichtete Werbung sind als solche nicht mit Strafe bedroht (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348).
Dieser im Gesetzeswortlaut und in der Gesetzessystematik objektivierte Wille des Gesetzgebers würde missachtet, wenn man propagandistische Aktivitäten eines Nichtmitgliedes, denen die bloße abstrakte Eignung zukommt, das Gefährdungspotential der beworbenen Vereinigung zu stärken, weiterhin als Unterstützen im Sinne des § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB ansehen wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349).
- BGH, 17.08.2017 - AK 34/17
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von …
Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitgliedes zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitgliedes hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117 f.). - BGH, 19.10.2017 - AK 56/17
Grenzen des Begriffs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch …
- BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts …
- BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social …
- OLG Düsseldorf, 12.06.2020 - 5 StS 6/19
Verfahren gegen Sabri B. aus Köln wegen Unterstützung einer terroristischen …
- BGH, 14.12.2017 - StB 18/17
Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld- …
- BGH, 07.03.2019 - AK 5/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen …
- BGH, 11.07.2013 - AK 14/13
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens …
- BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland …
- BGH, 27.10.2015 - 3 StR 334/15
Strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungsleistung …
- BGH, 09.05.2019 - AK 21/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht …
- BGH, 09.01.2020 - AK 61/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des …
- BGH, 17.10.2018 - AK 37/18
Fortdauer der Untersuchungshaft bei dem Verdacht der Unterstützung einer …
- BGH, 31.07.2009 - StB 34/09
Hinreichende Wahrscheinlichkeit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts; …
- BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12
Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im …
- BGH, 26.06.2019 - AK 32/19
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (konkreter, nicht …
- BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützen einer terroristischen Vereinigung …
- BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung; Fortdauer der …
- BGH, 13.12.2018 - AK 45/18
PKK-Unterstützung bei Beteiligung eines Mitglieds an Straftat
- BGH, 15.11.2018 - AK 46/18
- BGH, 10.03.2016 - StB 4/16
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen …
- BGH, 07.10.2021 - StB 31/21
Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht
- BGH, 12.07.2018 - AK 28/18
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
- LG Osnabrück, 30.11.2011 - 1 S 302/11
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Zulässigkeit der Abtretung von …
- BGH, 30.06.2022 - StB 25/22
Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung der …
- BGH, 07.02.2019 - AK 1/19
- OLG Celle, 19.06.2008 - 2 StE 5/07
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Werben um Mitglieder oder …
- VG Freiburg, 05.12.2007 - 1 K 1851/06
Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützens einer islamischen extremistischen …
- BGH, 21.03.2019 - StB 4/19
Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Tätigwerden eines …
- BGH, 30.10.2018 - AK 36/18
- VG München, 17.11.2010 - M 10 K 09.3071
Reiseausweis für Ausländer
- BGH, 12.03.2012 - 3 StR 403/11
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
- AG Stuttgart, 29.07.2010 - 44 C 198/10
Die geschäftsmäßige Geltendmachung abgetretener Mietwagenkosten ist unrlaubte …
- BGH, 05.07.2012 - AK 19/12
Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Fortdauer über sechs Monate hinaus); …
- BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
- BGH, 07.02.2012 - AK 4/12
Rechtmäßigkeit der Fortführung der Untersuchungshaft bei dringendem Tatverdacht …