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   BGH, 15.01.2020 - AK 62/19   

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BGH, 15.01.2020 - AK 62/19 (https://dejure.org/2020,599)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - AK 62/19 (https://dejure.org/2020,599)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - AK 62/19 (https://dejure.org/2020,599)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 120 Abs. 2 GVG; § 211 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus politischen Motiven verübten Mordes (Fall Lübcke); politische Motivation als niedriger Beweggrund; Strafgerichtsbarkeit des Bundes (spezifisch staatsgefährdender Charakter; besondere Bedeutung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a GVG, § 211 Abs 2 Alt 4 StGB, Art 20 GG, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 112 Abs 3 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft im Mordfall Walter Lübke: Politische Motivation als niedriger Beweggrund; Strafgerichtsbarkeit des Bundes, Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB, Art. ... 20 Abs. 4 GG, § 169 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 142a Abs. 1 GVG, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG, § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Untersuchungshaft und Fortdauer über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes durch heimtückische Tötung des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel; Verüben eines Attentats aus niedrigen Beweggründen als politisch ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Untersuchungshaft und Fortdauer über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes durch heimtückische Tötung des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel; Verüben eines Attentats aus niedrigen Beweggründen als politisch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 27.01.2020)

    Mordfall Lübcke: Stephan E. wird weiter des Mordes verdächtigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord - und die politische Tatmotivation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
    Allein die Schwere der Tat und das Ausmaß der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter vermögen dabei für sich die besondere Bedeutung nicht zu begründen; allenfalls können die konkrete Tat- und Schuldschwere den Grad der Gefährdung bundesstaatlicher Belange mitbestimmen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, aaO; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23).

    Zudem ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - AK 47/16, aaO mwN).

    Aufgrund des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 211 Abs. 2 StGB besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - unter Zugrundelegung der vorgenannten Aspekte überdies der Haftgrund der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
    Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 ff.; Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 37).

    Allein die Schwere der Tat und das Ausmaß der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter vermögen dabei für sich die besondere Bedeutung nicht zu begründen; allenfalls können die konkrete Tat- und Schuldschwere den Grad der Gefährdung bundesstaatlicher Belange mitbestimmen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, aaO; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
    Das Attentat wurde aus niedrigen Beweggründen verübt, mithin aus einem nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswerten und auf tiefster Stufe stehenden Motiv (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1, 8).
  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
    Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (vgl. Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 93 f.).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
    Aufgrund des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 211 Abs. 2 StGB besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - unter Zugrundelegung der vorgenannten Aspekte überdies der Haftgrund der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - AK 62/19
    Die Beurteilung der Bedeutung des Falles erfordert dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats, hier der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 ff.; Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 37).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Eine solche politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG - ungeachtet der damit im Einzelnen verfolgten Gesinnung - nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - AK 62/19 -, Rn. 12, juris, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17 -, Rn. 12, juris u. w. N.).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Einzelheiten der Motivlage sind dabei regelmäßig nicht von Bedeutung (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342; vgl. auch MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 92 mwN).
  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24

    Dringender Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen

    Eine solche Motivlage erweist sich nicht nur als im besonderen Maß gemeinschaftsbedrohlich, sondern ist mit grundlegenden gesellschaftlichen Wertentscheidungen schlechthin unvereinbar und steht damit sittlich auf tiefster Stufe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 23; vom 10. Januar 2023 - AK 49/22, juris Rn. 32 mwN; zur politischen Tatmotivation im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ-RR 2018, 245; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 7. Oktober 2021 - AK 43/21, juris Rn. 31).
  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Eine solche Motivlage erweist sich nicht nur als im besonderen Maß gemeinschaftsbedrohlich, sondern ist mit grundlegenden gesellschaftlichen Wertentscheidungen schlechthin unvereinbar und steht damit sittlich auf tiefster Stufe (vgl. allgemein zur Negierung derartiger Wertentscheidungen MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 90 ff.; zur politischen Tatmotivation im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 7. Oktober 2021 - AK 43/21, juris Rn. 31).

    Der hiernach erforderliche spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 16).

    Zudem ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (s. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, aaO mwN; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 19).

  • BGH, 07.04.2020 - StB 8/20

    Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines sichergestellten Kraftfahrzeugs

    Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten und weitere Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes an dem Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel, Dr. L. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts sowie der Beweismittel, auf die der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten gestützt ist, wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des Senats vom 15. Januar 2020 (AK 62/19) und 3. März 2020 (AK 63/19).

    Der Beschuldigte ist des ihm zur Last gelegten Mordes dringend verdächtig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 7 ff.; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 7 ff.).

    Angesichts des wechselnden Aussageverhaltens des Beschuldigten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 7 ff.; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 7 ff.) erscheint es indes möglich, dass im weiteren Verfahrensverlauf eine erneute Untersuchung des VW Caddy Life erforderlich wird.

  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Eine solche Motivlage erweist sich nicht nur als im besonderen Maß gemeinschaftsbedrohlich, sondern ist mit grundlegenden gesellschaftlichen Wertentscheidungen schlechthin unvereinbar und steht damit sittlich auf tiefster Stufe (vgl. allgemein zur Negierung derartiger Wertentscheidungen MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 90 ff.; zur politischen Tatmotivation im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 7. Oktober 2021 - AK 43/21, juris Rn. 31; vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 23).
  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

    Denn der Beschuldigte erstrebte den Tod der von ihm angegriffenen Opfer, weil er der Auffassung war, dass ihnen als Nichtmuslime kein Lebensrecht zukomme und die Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik zu Gunsten eines islamistischen Gemeinwesens nach den Grundsätzen der Scharia überwunden werden müsse (vgl. zum Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe bei politischer Tatmotivation BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12 mwN).

    Diese Taten vom 6. November 2021 waren nach den konkreten Umständen geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG; vgl. zum Beurteilungsmaßstab BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 16; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 22; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 249 f.).

    b) Auch die für eine Übernahme der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt erforderliche besondere Bedeutung des Falles im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 GVG ist hinsichtlich der Taten 1, 2 und 4 gegeben (vgl. zum diesbezüglichen Beurteilungsmaßstab BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 19; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 10. Dezember 2016 - StB 33/16, juris Rn. 25; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 33 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 120 Rn. 3a).

  • BGH, 07.10.2021 - AK 43/21

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Ausgedehnter systematischer Angriff auf die

    In den Blick zu nehmen sind auch die Mordmerkmale der Heimtücke (zur Vorverlagerung des Zeitpunkts der Arglosigkeit bei von langer Hand geplanten und vorbereiteten Taten s. BGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, NStZ 2020, 609 Rn. 13; MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 172 f., jew. mwN) sowie der niedrigen Beweggründe (zur politischen Tatmotivation s. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12 mwN; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37).
  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

    Daneben sind die Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der Bundesrepublik in solchen Staaten, die ihr durch gemeinsame Wertvorstellungen verbunden sind, und die mögliche Signalwirkung auf potentielle Nachahmungstäter in Betracht zu ziehen (s. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., NStZ 2008, 146 Rn. 7; vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 23; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 28.04.2020 - AK 11/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Mit Beschluss vom 15. Januar 2020 (AK 62/19) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.

    Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs sowie der diesen stützenden Beweismittel wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Senats vom 15. Januar 2020 (AK 62/19, juris Rn. 7 ff.) und vom 3. März 2020 (AK 63/19, juris Rn. 7 ff.).

  • BGH, 16.05.2023 - StB 20/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

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