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   BGH, 09.10.2019 - AK 54/19   

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https://dejure.org/2019,36386
BGH, 09.10.2019 - AK 54/19 (https://dejure.org/2019,36386)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2019 - AK 54/19 (https://dejure.org/2019,36386)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - AK 54/19 (https://dejure.org/2019,36386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, § 27 Abs. 1, § 52 StGB, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht der Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht der Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.05.2019 - 4 BGs 128/19

    Wegen eines Verfahrensfehlers: Syrischer Ex-Geheimdienstler wieder frei

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - AK 54/19
    Mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (4 BGs 128/19) hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl vom 7. Februar 2019 aufgehoben und die unverzügliche Haftentlassung des Beschuldigten angeordnet, welche noch am selben Tag erfolgte.
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - AK 54/19
    Auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts hat der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 (StB 14/19) den Beschluss vom 17. Mai 2019 aufgehoben und den Haftbefehl vom 7. Februar 2019 dahin geändert, dass der Beschuldigte dringend verdächtig ist, er habe im September oder Oktober 2011 im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung als Mitarbeiter des syrischen allgemeinen Geheimdienstes anderen dazu Hilfe geleistet, in einem Gefängnisgebäude der Abteilung 251 dieses Geheimdienstes in Damaskus (Syrien) eine nicht näher bestimmbare Anzahl von Menschen, mindestens aber 30, zu foltern, die sich im Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter der Kontrolle der dortigen Mitarbeiter befunden hätten, indem diese ihnen erhebliche körperliche oder seelische Leiden zugefügt hätten, und zugleich die Opfer mittels eines gefährlichen Werkzeugs und mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich zu misshandeln und an der Gesundheit zu schädigen, strafbar als Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit 30 tateinheitlichen Fällen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, § 27 Abs. 1, § 52 StGB.
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Indes hat er im Folgenden mehrfach keinen Anlass gesehen, diese Frage ausdrücklich aufzugreifen, und die Strafverfolgung (früherer) fremder Hoheitsträger durch deutsche Gerichte wegen Delikten nach dem Völkerstrafgesetzbuch oder zuvor nach § 220a StGB aF ohne weiteres unbeanstandet gelassen (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, JZ 2016, 103 (Völkermord unter Beteiligung eines ruandischen Bürgermeisters); Beschlüsse vom 21. Februar 2001 - 3 StR 244/00, NJW 2001, 2732 (Beihilfe zum Völkermord durch den Leiter einer örtlichen Polizeistation in Bosnien-Herzegowina); vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 7 ff.; vom 9. Oktober 2019 - AK 54/19, juris (Folterungen durch Geheimdienstmitarbeiter in Syrien); vom 16. Mai 2019 - AK 23/19, juris (in dieser Sache)).
  • BGH, 17.12.2019 - AK 59/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Verdacht eines Verbrechens gegen

    Mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 (AK 54/19) hat der Senat - noch auf der Grundlage des Haftbefehls des Ermittlungsrichters in Verbindung mit seinem auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts ergangenen Beschluss - die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 07.04.2020 - AK 6/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
  • BGH, 17.12.2019 - AK 60/19
    Mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 (AK 54/19) hat der Senat - noch auf der Grundlage des Haftbefehls des Ermittlungsrichters in Verbindung mit seinem auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts ergangenen Beschluss - die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 07.04.2020 - AK 7/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
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