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   BGH, 24.01.2019 - AK 57/18   

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https://dejure.org/2019,2690
BGH, 24.01.2019 - AK 57/18 (https://dejure.org/2019,2690)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - AK 57/18 (https://dejure.org/2019,2690)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - AK 57/18 (https://dejure.org/2019,2690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus in einem Verfahren eines PKK-Mitglieds wegen Mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Dringender Tatverdacht gegen einen sich zu der Tat nicht ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
    Soweit sich die Verteidigung auf einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG beruft, nimmt sie überdies nicht Bedacht darauf, dass diese Verfassungsnorm für von Unrecht und Schuld unabhängige Voraussetzungen der Verfolgbarkeit einer Straftat nicht gilt (s. etwa BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15, 23/68, BVerfGE 25, 269, 287).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
    Wenn nach den Umständen des Einzelfalls indes gewichtige Gründe gegen jede Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr sprechen, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von einem Haftbefehl nach § 112 Abs. 3 StPO abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, BGHR StPO § 112 Abs. 3 Fluchtgefahr 2 mwN).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
    Für die Anschläge besteht kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (s. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274).
  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
    Die Haftprüfung bezieht sich daher allein auf den in dem vollzogenen Haftbefehl gegen den Angeschuldigten erhobenen Tatvorwurf (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22), zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO zuständige Oberlandesgericht Stuttgart befugt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.01.2017 - AK 67/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
    Die Haftprüfung bezieht sich daher allein auf den in dem vollzogenen Haftbefehl gegen den Angeschuldigten erhobenen Tatvorwurf (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22), zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur das gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO zuständige Oberlandesgericht Stuttgart befugt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
    bb) Nach Aktenlage förderte der Angeschuldigte die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen, und nahm damit eine Stellung innerhalb der Organisation ein, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (hierzu s. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 370 f. mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - AK 40/22

    Vermutlich geplante Lauterbach-Entführung - Haftprüfung

    Es sind - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Verteidiger der Beschuldigten B. und H. mit Schriftsätzen jeweils vom 26. Oktober 2022 - die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 37 mwN) - der Schwerkriminalität gegeben.
  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Aufgrund des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 211 Abs. 2, § 27 Abs. 1 StGB besteht - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - unter Zugrundelegung der vorgenannten Aspekte überdies der Haftgrund der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Es genügt schon die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falls doch nicht auszuschließende - auch verhältnismäßig geringe oder entfernte - Fluchtgefahr (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31 mwN).
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