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   VG Ansbach, 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781   

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VG Ansbach, 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 (https://dejure.org/2003,63545)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 (https://dejure.org/2003,63545)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - AN 1 E 03.01781 (https://dejure.org/2003,63545)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2016 - 5 LA 224/15

    Aufrechnung; Pfändungsfreigrenze; Zusammenrechnungsbeschluss

    Rechnet der Dienstherr mit einem Rückforderungsanspruch gegenüber den monatlichen Versorgungsbezügen eines Beamten auf, so darf zur Ermittlung des pfändbaren Teils der Versorgungsbezüge (§ 51 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG) eine gesetzliche Altersrente hinzugerechnet werden, weil sie gemäß § 55 BeamtVG angerechnet worden ist; ein Zusammenrechnungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gemäß § 850e Nr. 2 Satz 1, Nr. 2a ZPO ist bei dieser Fallgestaltung nicht erforderlich (in diesem Sinne ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 -, juris Rn. 18; VGH Ba. Wü., Urteil vom 14.12.2010 - 4 S 2447/09 -, juris Rn. 34; vgl. auch BAG, Urteil vom 30.7.1992 - 6 AZR 169/91 -, juris Rn. 32ff.; BAG, Urteil vom 24.4.2002 - 10 AZR 42/01 -, juris Rn. 29).

    Hieran anknüpfend geht auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass Versorgungsbezüge und eine angerechnete Rente, welche Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO darstellt, im Rahmen der Berechnung des für die Anwendung des § 850c ZPO maßgeblichen Betrages als "Einheit" bzw. "Zweckgemeinschaft" anzusehen sind mit der Folge, dass das Prozessgericht beide Einkommen entsprechend § 850e Nr. 2, Nr. 2a ZPO zusammenrechnen kann (VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 -, juris Rn. 18; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.12.2010, a. a. O., Rn. 34).

    Denn die Schwierigkeiten, welche § 850e Nr. 2 Satz 1, Nr. 2a ZPO verhindern soll - die Gefahr, dass der Arbeitgeber ohne genaue Kenntnis von Umfang und Zusammensetzung des entsprechenden Einkommens die zugunsten des Schuldners bestehenden Pfändungsvorschriften verletzt und nicht mit befreiender Wirkung leistet -, treten hier nicht auf, weil der Dienstherr Kenntnis von der Höhe der Altersrente hat; seine Leistung ist auf die Altersrente abgestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 30.7.1992, a. a. O., Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003, a. a. O., Rn. 18; vgl. auch BAG, Urteil vom 14.8.1990 - 3 AZR 285/89 -, juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09

    Zur Aufrechnung eines Rückforderungsanspruches des Dienstherrn gegenüber

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die tatsächlich ausbezahlten Versorgungsbezüge und eine angerechnete Rente Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO darstellen und für die Anwendung des Aufrechnungsverbots nach § 394 BGB, § 850c ZPO wegen ihres (infolge der Anrechnung) rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs als "Einheit" bzw. als "Zweckgemeinschaft" anzusehen sind und dem Bezieher nicht zweimal die volle Pfändungsfreigrenze einzuräumen ist (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 -, Juris und BAG, Urteil vom 30.07.1992 - 6 AZR 169/91 -, AP Nr. 4 zu § 850 e ZPO).
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