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   VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028   

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https://dejure.org/2009,65205
VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028 (https://dejure.org/2009,65205)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028 (https://dejure.org/2009,65205)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. April 2009 - AN 10 K 09.00028 (https://dejure.org/2009,65205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Konsum nachgewiesen durch Gutachten; behauptete unwissentliche Aufnahme von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238).

    Für derartige Umstände ist der Kläger darlegungs- und insbesondere nachweispflichtig (vgl. VGH Baden-Württemberg, VRS 104, 67; VG Koblenz vom 23.5.2000 - VRS 99, 238).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028
    Für derartige Umstände ist der Kläger darlegungs- und insbesondere nachweispflichtig (vgl. VGH Baden-Württemberg, VRS 104, 67; VG Koblenz vom 23.5.2000 - VRS 99, 238).
  • OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028
    Ausgehend vom Charakter dieser Vorschrift als abstraktem Gefährdungsdelikt korrespondiert dem als rechtsstaatliche Forderung, dass hierfür Wirkstoffkonzentrationen festgestellt worden sein müssen, welche eine - für die Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs relevante - Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsteilnehmers zumindest als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, 1 BvR 2652/03 vom 21.12.2004, insbesondere RdNr. 26).
  • VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
    Auszug aus VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028
    Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein Kfz geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Der Fahrerlaubnisinhaber muss deswegen zumindest eine nachvollziehbare Schilderung abgeben, wie es trotz der oben dargestellten, gegen eine zufällige Einnahme von in Getränken aufgelösten Rauschmitteln sprechenden Umstände zu einem unbewussten, zufälligen oder durch Dritte manipulierten Genuss der Droge gekommen sein soll (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 30.07.2009 - 1 M 90/09 - Beschl. v. 09.03.2009 - 1 M 5/09 - VGH Mannheim, 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, juris; VGH München, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350 -, juris; VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028 -, juris).
  • VG Schwerin, 07.12.2009 - 3 B 262/09

    Schlussfolgerung auf die Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nach

    Der erstinstanzlichen Entscheidung des VG Ansbach (Urteil vom 27.04.2009 - AN 10 K 09.00028 -, juris), die zu der gegenteiligen Auffassung kommt, vermag die Kammer nicht zu folgen: Gerade wenn, wie dort ausgeführt, die Sicherstellung der zumindest möglichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsteilnehmers die Feststellung bestimmter Wirkstoffkonzentrationen erfordert, kann für die Frage einer generellen Fahrungeeignetheit nicht jede nachgewiesene Wirkstoffkonzentration ausreichen.
  • VG Leipzig, 21.01.2010 - 1 L 1833/09

    Nach Speed beim Junggesellensabschied ohne Führerschein

    Für die Anwendbarkeit der FeV kann deshalb aus der Unterschreitung der Grenzwerte zu § 24 a Abs. 2 StVG nichts hergeleitet werden, weil es für die Bestimmung der Fahreignung eben nicht auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung einer ("harten") Droge ankommt, sondern lediglich auf den Nachweis der "Einnahme" einer dieser Drogen (vgl. VG Ansbach, Gerichtsbescheid vom 27.4.2009 - AN 10 K 09.00028 - zitiert nach Juris).
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