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   VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200   

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https://dejure.org/2011,26612
VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200 (https://dejure.org/2011,26612)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200 (https://dejure.org/2011,26612)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - AN 10 K 11.00200 (https://dejure.org/2011,26612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch auf Anordnung eines Haltverbotes gegenüber Garagenzufahrt; Zumutbarkeit zweimaligen Rangierens; zusätzliche Behinderung durch Schnee; Zumutbarkeit eigener Abhilfemaßnahmen

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch auf Anordnung eines Haltverbotes gegenüber Garagenzufahrt und zur Zumutbarkeit zweimaligen Rangierens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 12.01.1998 - 11 B 96.2895

    Zum Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für parkende

    Auszug aus VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200
    Zur Frage einer erheblichen Behinderung geht die Rechtsprechung davon aus, dass unter Berücksichtigung der allgemein vorzufindenden Verkehrs- und Parkraumsituation, insbesondere in Innenstädten, ein - zumindest - zweimaliges Rangieren (vgl. etwa BayVGH vom 12.1.1998 - Az. 11 B 96.2895: "... zwei- bis dreimaliges Vor- und Zurücksetzen ..."; vom 21.12.2005 - Az. 11 CS 05.1329, insbesondere RdNr. 41, beide Entscheidungen jeweils in juris) zumutbar ist und somit eine Abgrenzung der Interessen der auf Parkraum angewiesene Verkehrsteilnehmer und der Interessen der über Stellplätze auf Privatgrund verfügenden Anlieger zulässt.

    Liegt eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs - noch - nicht vor, stellt sich auch nicht die Frage, ob die Straßenverkehrsbehörde eine an den Kriterien des § 114 VwGO gemessene, ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen hat (so BayVGH, Urteil vom 12.1.1998 - Az. 11 B 96.2895, juris).

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200
    Die Leichtigkeit und damit die Ordnung des Verkehrs ist zwar grundsätzlich beeinträchtigt, wenn durch parkende Fahrzeuge die Nutzung einer Grundstückszufahrt unmöglich gemacht oder erheblich behindert wird (vgl. Hentschel/König/Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 45 StVO, RdNr. 47; BVerwG vom 22.1.1971 - Az. VII C 48.69, juris; vom 21. Juli 1997 Az. 3 B 129.97, juris).
  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 129.97

    Zum Anspruch auf Einschreiten bei Behinderung des Garagenanliegers durch

    Auszug aus VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200
    Die Leichtigkeit und damit die Ordnung des Verkehrs ist zwar grundsätzlich beeinträchtigt, wenn durch parkende Fahrzeuge die Nutzung einer Grundstückszufahrt unmöglich gemacht oder erheblich behindert wird (vgl. Hentschel/König/Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 45 StVO, RdNr. 47; BVerwG vom 22.1.1971 - Az. VII C 48.69, juris; vom 21. Juli 1997 Az. 3 B 129.97, juris).
  • VGH Bayern, 06.04.1994 - 11 B 93.3927
    Auszug aus VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200
    Dies kann auch dem Kläger angesonnen werden und beruht letztlich auf den in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, dass betroffene Anlieger erst alle ihnen mögliche und zumutbare Abhilfsmaßnahmen - insbesondere auf dem eigenen Grundstück (vgl. etwa BayVGH vom 6.4.1994 - Az. 11 B 93.3927, juris) - treffen müssen, bevor ein Anspruch auf Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde bestehen kann.
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200
    Zur Frage einer erheblichen Behinderung geht die Rechtsprechung davon aus, dass unter Berücksichtigung der allgemein vorzufindenden Verkehrs- und Parkraumsituation, insbesondere in Innenstädten, ein - zumindest - zweimaliges Rangieren (vgl. etwa BayVGH vom 12.1.1998 - Az. 11 B 96.2895: "... zwei- bis dreimaliges Vor- und Zurücksetzen ..."; vom 21.12.2005 - Az. 11 CS 05.1329, insbesondere RdNr. 41, beide Entscheidungen jeweils in juris) zumutbar ist und somit eine Abgrenzung der Interessen der auf Parkraum angewiesene Verkehrsteilnehmer und der Interessen der über Stellplätze auf Privatgrund verfügenden Anlieger zulässt.
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