Rechtsprechung
VG Ansbach, 14.03.2006 - AN 10 S 06.00737 |
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Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Regelmäßiger Cannabiskonsum
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Cannabiskonsum - Daldrup
- verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)
Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis
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- VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348
Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit
Auszug aus VG Ansbach, 14.03.2006 - AN 10 S 06.00737
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung - welcher sich die Kammer angeschlossen hat - davon aus, dass ein fehlendes Trennungsvermögen dann vorliegt und auch nachgewiesen ist, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis ein Fahrzeug unter fahreignungsrelevantem Einfluss von Cannabis führt (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az.: 11 CS 04.2348).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht weiterhin in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; zuletzt vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526).
- VGH Bayern, 21.02.2005 - 11 CS 04.3526
Auszug aus VG Ansbach, 14.03.2006 - AN 10 S 06.00737
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht weiterhin in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; zuletzt vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526).Ob sich der Betroffene darüber hinaus objektiv in einem drogenbedingt fahruntüchtigen Zustand befunden oder sich subjektiv durch den Einfluss des konsumierten Cannabis beeinträchtigt gefühlt hat, ist dagegen nicht von Bedeutung (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; zuletzt vom 21.2.2005, Az. 11 CS 04.3526).
- VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
Auszug aus VG Ansbach, 14.03.2006 - AN 10 S 06.00737
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht weiterhin in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; zuletzt vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526).Ob sich der Betroffene darüber hinaus objektiv in einem drogenbedingt fahruntüchtigen Zustand befunden oder sich subjektiv durch den Einfluss des konsumierten Cannabis beeinträchtigt gefühlt hat, ist dagegen nicht von Bedeutung (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; zuletzt vom 21.2.2005, Az. 11 CS 04.3526).
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VG Ansbach, 14.03.2006 - AN 10 S 06.00737
Um einen solchen inneren Wandel eruieren zu können, bedarf es - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - einer psychologischen Bewertung (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend BayVGH vom 9.5.2005 11 CS 04.2526). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain
Auszug aus VG Ansbach, 14.03.2006 - AN 10 S 06.00737
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, so lange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme also entkräften könnten (vgl. dazu: OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238 ). - VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
Auszug aus VG Ansbach, 14.03.2006 - AN 10 S 06.00737
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht weiterhin in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; zuletzt vom 21. Februar 2005 Az. 11 CS 04.3526).