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   VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029   

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https://dejure.org/2012,2783
VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029 (https://dejure.org/2012,2783)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029 (https://dejure.org/2012,2783)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 (https://dejure.org/2012,2783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens; Rechtmäßigkeit der Anforderung eines Eignungsgutachtens; fehlender Hinweis auf Einsichtsmöglichkeit in die Begutachtungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029
    Die Anordnung der Beibringung des Gutachtens genügt den sich aus § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 FeV ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/01), diesbezügliche Mängel sind weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Die im Anhörungsschreiben aufgeführten Tatsachen sind geeignet, bei lebensnaher Betrachtung jedenfalls vernünftige Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Antragstellers zu erwecken, denn diese Tatsachen weisen hinreichend deutlich darauf hin, dass der Antragsteller an einer eignungsrelevanten Krankheit leiden k ö n n t e. Keinesfalls kann davon gesprochen werden, dass hier lediglich Umstände vorliegen, welche - nur - auf eine entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeuten (vgl. zu dieser Abgrenzung: BVerwG, Urteil vom 5.7.2011 - Az. 3 C 13.01, juris, insb. Rn.23).

  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029
    Es ist nichts durchgreifend vorgetragen oder ersichtlich dafür, dass die Anordnung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, welche den in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen könnten (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV, vgl. BayVGH, Urteil vom 7.5.2001 - Az.: 11 B 99.2527 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 11 FeV, RdNr. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.5.2011, Az. 2 B 550/11, juris, insbesondere RdNrn. 5 bis 11), weil es sich hierbei letztlich nur um einen vom Verordnungsgeber lediglich herausgehobenen Hinweis auf ein ohnehin bestehendes Recht zur Akteneinsicht nach Art. 29 BayVwVfG handelt und nichts dafür ersichtlich ist, dass die allgemeine Regelung des Art. 46 BayVwVfG hier nicht Anwendung finden könnte.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Das von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof und der überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretene gegenteilige Auslegungsergebnis vermag den Senat vor allem unter systematischen und teleologischen Gesichtspunkten nicht zu überzeugen (vgl. zu dieser Auffassung Hess. VGH, Urteil vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2012 - 6 L 488/12 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029 - juris).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 L 488/12

    Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung

    So Hessischer VGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 -, juris Rdnrn. 5 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 10 S 12.00029 -, juris Rdnr. 26; Beschluss der Kammer vom 10. Oktober 2007 - 6 K 2054/07 - im Ergebnis offen gelassen: OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 16 B 749/07 -, juris Rdnrn. 13 ff.; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 -, juris Rdnrn. 12 f.

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 10 S 12.00029 -, juris Rdnr. 26.

  • VG Ansbach, 31.05.2012 - AN 10 K 12.00021

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens;

    Der Eilantrag wurde mit Beschluss der Kammer vom 25. Januar 2012 (AN 10 S 12.00029) abgelehnt.
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