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VG Ansbach, 03.12.2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474 |
Zitiervorschläge
VG Ansbach, 03.12.2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474 (https://dejure.org/2007,79678)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.12.2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474 (https://dejure.org/2007,79678)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474 (https://dejure.org/2007,79678)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 07.02233
Verpflichtungsklage gerichtet auf Rücknahme der Registrierung nach dem ElektroG …
Gegen die Annahme einer "erdrosselnden Wirkung" spricht ferner, dass die Klägerin sowohl die Möglichkeit besitzt, die im Vollzug des ElektroG angefallenen Kosten steuermindernd als Betriebsausgaben geltend zu machen, wie auch diese Kosten auf den Endkunden abzuwälzen und, jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt, separat auszuweisen (vgl. hierzu VG Ansbach, Urteil vom 3.12.2007, AN 11 K 07.02470 ; keine erdrosselnde Wirkung bei Kosten für Abholung und Bereitstellung in Höhe von 11 % des Jahresumsatzes eines Herstellers). - VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 11 K 07.03141
Rechtmäßigkeit von Abhol- und Bereitstellungsanordnungen nach dem ElektroG; im …
Die Abhol- und Bereitstellungsanordnungen der Beklagten erweisen sich danach, auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Klägerin, als rechtmäßig (vgl. hierzu beispielhaft, Urteil der Kammer vom 3.11.2007, AN 11 K 07.02470 ):.