Rechtsprechung
   VG Ansbach, 03.12.2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,79678
VG Ansbach, 03.12.2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474 (https://dejure.org/2007,79678)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.12.2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474 (https://dejure.org/2007,79678)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - AN 11 K 07.02470, AN 11 K 07.02471, AN 11 K 07.02472, AN 11 K 07.02473, AN 11 K 07.02474 (https://dejure.org/2007,79678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,79678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 07.02233

    Verpflichtungsklage gerichtet auf Rücknahme der Registrierung nach dem ElektroG

    Gegen die Annahme einer "erdrosselnden Wirkung" spricht ferner, dass die Klägerin sowohl die Möglichkeit besitzt, die im Vollzug des ElektroG angefallenen Kosten steuermindernd als Betriebsausgaben geltend zu machen, wie auch diese Kosten auf den Endkunden abzuwälzen und, jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt, separat auszuweisen (vgl. hierzu VG Ansbach, Urteil vom 3.12.2007, AN 11 K 07.02470 ; keine erdrosselnde Wirkung bei Kosten für Abholung und Bereitstellung in Höhe von 11 % des Jahresumsatzes eines Herstellers).
  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 11 K 07.03141

    Rechtmäßigkeit von Abhol- und Bereitstellungsanordnungen nach dem ElektroG; im

    Die Abhol- und Bereitstellungsanordnungen der Beklagten erweisen sich danach, auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Klägerin, als rechtmäßig (vgl. hierzu beispielhaft, Urteil der Kammer vom 3.11.2007, AN 11 K 07.02470 ):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht