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VG Ansbach, 19.02.2007 - AN 14 K 06.01136 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 7 A 10330/14
Zuordnung von Unterhaltszahlungen an nicht mehr unterhaltsleistungsberechtigtes …
Fehl geht ferner die auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 26. April 2004 - B 3 K 03.360 - juris Rn. 67 und 69 sowie des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 19. Februar 2007 - AN 14 K 06.01136 - juris Rn. 27 gestützte weitere Annahme des Beklagten und des Verwaltungsgerichts, die Unbeachtlichkeit der von einem Unterhaltspflichtigen vorgenommenen Zuordnung einer Unterhaltszahlung auf einen von mehreren gleichrangig Unterhaltsberechtigten im Bereich des öffentlic h- rechtlichen Leistungsanspruchs nach dem Unterhaltsvorschussgesetz folge zudem aus dem Grundsatz der "Nachrangigkeit von öffentlichen Sozialleistungen" bzw. gar aus "dem sozia l hilf e rechtlichen Subsidiaritätsgedanken".Die Unterhaltsleistung ist mithin nicht etwa subsidiär gegenüber dem zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch (so aber das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des VG Ansbach vom 19. Februar 2007 - AN 14 K 06.01136 - juris Rn. 27), sondern nur subsidiär gegenüber einer an das berechtigte Kind tatsächlich erfolgten Unterhaltszahlung des anderen Elternteils im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG (im Ergebnis ebenso VGH BW, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2011 - 12 S 2650/10
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen - Einkünfte des Berechtigten
Dieses wird insbesondere auch in den vom Verwaltungsgericht zu Begründung des angegriffenen Urteils herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Beschl. v. 19.02.2007 - AN 14 K 06.01136 -) und des Verwaltungsgerichts Magdeburg (…Urt. v. 04.12.2008 - 6 A 113/07 -) außer Acht gelassen.