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VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 13.00535 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Rundfunkbeitrag auch für behinderte Menschen rechtmäßig
- haufe.de (Kurzinformation)
Neue Rundfunkgebühren belasten Behinderte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rundfunkbeitrag: Auch Menschen mit Behinderung müssen Rundfunkbeitrag zahlen - Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag verfassungskonform
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R
Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit …
Auszug aus VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 13.00535
Damit werde die Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2000 berücksichtigt, wonach die bisherige Gebührenbefreiung aus rein körperlichen Gründen gleichheitswidrig sei (BSG vom 28.6.2000 B 9 SB2/00R - in: NJW 2001 1966).
- VG Gera, 15.03.2019 - 3 K 2167/18
Befreiung eines Empfängers von Pflegegeld nach BeamtVG HE 2013 § 39 von der …
Es wird weder in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 bis 10 RBStV genannt, noch unterfällt es § 4 Abs. 1 Nr. 7 RBStV (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 25. Juli 2013 - AN 14 K 13.00535 - Juris, Binder/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 4 RBStV Rn. 43). - VG Wiesbaden, 26.03.2014 - 5 K 1044/13
Befreiung vom Rundfunkbeitrag wegen Schwerbehinderung
Mit dem Außerkrafttreten des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist die bisherige Befreiung gegenstandslos geworden und in eine Ermäßigung übergeleitet worden (vgl. dazu VG Ansbach, Urteil vom 25.07.2013, Az.: AN 14 K 13.00535).