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   VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083   

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https://dejure.org/2022,8308
VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083 (https://dejure.org/2022,8308)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083 (https://dejure.org/2022,8308)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - AN 14 K 20.00083 (https://dejure.org/2022,8308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    DS-GVO Art. 58 Abs. 2 Buchst. f); DS-GVO Art. 6 I Buchst. b); DS-GVO Art. 6 I Buchst. f); Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG
    Videoüberwachung, Fitnessstudio, Ermessensausfall, Mitteilungspflicht, Abhilfebefugnisse

  • kanzlei.biz

    Videoüberwachung im Fitnessstudio nicht datenschutzrechtlich zulässig

  • RA Kotz

    Videoüberwachung in Fitnessstudio ist unzulässig

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen DSGVO durch Videoüberwachung der gesamten Trainingsfläche eines Fitnessstudios

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Videoüberwachung in Fitnessstudio datenschutzwidrig

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung in Fitnessstudio datenschutzwidrig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083
    Es können auch nicht die zur Untersagungsanordnung in Ziffer I des Bescheids angestellten Ermessenserwägungen auf Ziffer II übertragen werden, da sich diese in keiner Weise mit der Art und Weise, wie die Umsetzung der Untersagung überprüft werden könnte, auseinandersetzen (vgl. zur Übertragung von Ermessenserwägungen BVerwG NVwZ 2007, 470 (471)).

    Auch das nachträgliche Vorbringen des Beklagten im Schriftsatz vom 31. Januar 2022 konnte diesbezüglich nicht berücksichtigt werden, denn § 114 Satz 2 VwGO ermöglicht lediglich die Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen, nicht aber die nachträgliche erstmalige Ausübung (BVerwG NVwZ 2007, 470 (471)).

  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 251/17

    Zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße ("Auffahrunfall in der Waschstraße")

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der eine Gefahrenlage - wie hier durch den Betrieb eines Fitnessstudios - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern; umfasst werden hiervon diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Betreiber für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH NJW 2018, 2956, Rn. 17 m.w.N.).

    Es muss dabei aber nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts vorgesorgt, sondern nur ein Sicherheitsgrad erreicht werden, den die herrschende Verkehrsauffassung im jeweiligen Bereich für erforderlich hält (vgl. BGH NJW 2018, 2956, Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.02.2008 - 7 CS 07.3178

    Wiederholte krankheitsbedingte Fehlzeiten eines Schülers; chronische Erkrankung;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083
    Dies allein stellt schon ein starkes Indiz für einen materiellen Ermessensausfall dar (BayVGH NVwZ-RR 2008, 787 (787 f.); Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 39, Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083
    Erforderlich, aber auch ausreichend für den Begriff des berechtigten Interesses ist ein "guter Grund", sprich ein schutzwürdiges und objektiv begründbares Interesse (BVerwG, U. v. 27. März 2019 - 6 C 2/18 - Rn. 25 bei juris (noch zu § 6b Abs. 1 BDSG a.F.)).
  • LG Koblenz, 19.12.2013 - 3 O 205/13

    Nicht hinreichend bestimmte Kamerüberwachung unzulässig

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083
    Eine mögliche Anordnung des Beklagten nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. d) DS-GVO, die Videoüberwachung wirksam zum Bestandteil des Vertrags mit den Trainierenden zu machen (statt des bloßen Hinweises in den Datenschutzhinweisen), erscheint zum einen schon mit Blick auf die zivilrechtlichen Vorschriften zur AGB-Kontrolle problematisch (vgl. dazu LG Koblenz BeckRS 2014, 1243) und hätte zum anderen einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie der Klägerin und somit auch kein milderes Mittel dargestellt.
  • VG Bremen, 23.01.2024 - 4 K 1019/23

    DSGVO, Auskunftsanordnung, Urteil vom 23.01.2024, 4 K 1019/23 - Datenschutz;

    Der Aufsichtsbehörde steht bezüglich der Wahl der konkreten Maßnahmen ein Ermessen zu (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 23.02.2022 - AN 14 K 20.00083, juris Rn. 48), welches gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, § 20 Abs. 2 BDSG i.V.m. § 114 VwGO.
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