Rechtsprechung
VG Ansbach, 02.07.2020 - AN 17 K 19.01745 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 2 Abs. 1 S. 1, Art. 76 S. 1; BayVwZVG Art. 36; BauGB § 35 Abs. 3 Nrn. 1, 2, 5 u 7
Erfolglose Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für ein im Außenbereich stehendes Wochenendhaus mit Nebenanlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 28.10.2008 - 2 B 05.3342
Nutzungsuntersagung; ungenehmigter Grenzanbau außerhalb des festgesetzten …
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2020 - AN 17 K 19.01745
Eine Duldung eines Gebäudes durch die Bauaufsichtsbehörde, selbst wenn sie über viele Jahre geht, führt hingegen nicht zur Rechtmäßigkeit (BayVGH, U.v. 28.10.2005 - 2 B 05.3342 - juris Rn. 19).Wird ein Gebäude grundlegend umgestaltet und erweitert, wird es z. B. wie hier in ein größeres Gebäude integriert und entsteht dadurch insgesamt ein neues Gebäude, so muss dieses neue Gebäude insgesamt genehmigt werden (vgl. auch BayVGH, U.v. 28.10.2008 - 2 B 05.3342 - juris Rn.19: bei qualitativer und quantitativer wesentlicher Änderung).
- VG München, 27.03.2013 - M 18 S 13.587
Halteverbot für Tiere aller Art; Bestandsauflösung; zwangsweise Durchsetzung …
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2020 - AN 17 K 19.01745
Nach der Rechtsprechung (vgl. VG München, B.v. 27.3.2013 - M 18 S 13.587 - juris Rn. 101, VG Regensburg, U.v. 22.11.2010 - RO 8 K 09.83 u.a. - juris Rn. 86 ff., VGH Bad.-Württ., U.v. 17.8.1995 - juris Rn. 30 ff.) ist eine Zwangsgeldandrohung dann zu unbestimmt, wenn ein Zwangsgeld pauschal für eine Vielzahl von unterschiedlichen Handlungspflichten auferlegt wurde und dadurch offenbleibt, welche Konsequenz der Verstoß nur gegen eine oder mehrere, aber nicht gegen alle Verpflichtungen nach sich zieht.
- VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 17 K 21.01392
Entstehen einer Splittersiedlung, Materielle Beweislast, wenn der Zeitpunkt der …
Eine Baugenehmigung wurde von den Klägern, die im Fall der Nichtaufklärung dieser Frage trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel im Amtsermittlungswege hierfür die materielle Beweislast tragen (VG Ansbach, U.v. 2.7.2020 - AN 17 K 19.01745 - juris Rn. 39), auch nicht nachgewiesen.