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   VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885   

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https://dejure.org/2008,34997
VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885 (https://dejure.org/2008,34997)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885 (https://dejure.org/2008,34997)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - AN 2 E 08.00885 (https://dejure.org/2008,34997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung eines Konkordatslehrstuhls; Berufungsverfahren; beamtenrechtliches Konkurrentenverhältnis; Zulässigkeitsfragen.

  • bayern.de PDF

    Hochschulrecht einschl. hochschulrechtlicher Abgaben; Antrag nach § 123 VwGO

  • konkordatslehrstuhlklage.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wiederbesetzung eines Konkordatslehrstuhls an der Universität Erlangen-Nürnberg

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Anträge zur Verhinderung der Besetzung ei- nes ,,Konkordatslehrstuhls" an der Universi- tät Erlangen-Nürnberg abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 68, 109/110).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885
    Einem Bewerber ist -gegebenenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs -einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies zur Abwendung vollendeter Tatsachen notwendig ist und ihm bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über den Randbereich hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht (BVerwG, NVwZ 2003, 200 f.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 26.90

    Ausschreibung - Chefarzt - Schwangerschaftsabbrüche

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885
    Die Ausschreibung einer Stelle im öffentlichen Dienst unterliege der verfassungsrechtlichen Beurteilung am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. Grundgesetzkommentar Dreier, Art. 33 Abs. 2 GG, RdNr. 39, Anm. 165 unter Hinweis auf eine höchstrichterliche Entscheidung, BVerwGE 89, 260 ff.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885
    Die Vorschrift des § 123 VwGO ist Ausdruck der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und umfasst auch den vorläufigen Rechtsschutz gegen schwere und unzumutbare Nachteile als Folge von Handlungen oder der Untätigkeit der öffentlichen Gewalt, die anders nicht abwendbar sind und die auch durch eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr ohne weiteres beseitigt werden könnten (BVerfGE 46, 166).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885
    Wird hingegen die im Streit stehende Stelle besetzt, bleibt dem unterlegenen Bewerber sowohl die erfolgreiche Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes als auch primärer Rechtsschutz in der Hauptsache versagt (vgl. BVerwGE 80, 127 ff.).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 11.12.2008 - AN 2 E 08.00885
    Daraus folgt der Anspruch eines Bewerbers auf ermessens-und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwGE 101, 112 ff., sog. Bewerbungsverfahrensanspruch).
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