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   VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 2 K 11.01046   

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https://dejure.org/2013,29425
VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 2 K 11.01046 (https://dejure.org/2013,29425)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.10.2013 - AN 2 K 11.01046 (https://dejure.org/2013,29425)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - AN 2 K 11.01046 (https://dejure.org/2013,29425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Hochschulrecht einschl. hochschulrechtlicher Abgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpruch auf Weiterführujg der Bezeichnung "Professor" nach freiwilligen Ausscheiden aus dem Hochschuldienst; Folgen einer unterlassenen Nebentätigkeitsanzeige und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Ehemaliger Hochschullehrer unterliegt im Streit um die Führung des Professorentitels

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Führung des Professorentitels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Hochschullehrer unterliegt im Streit um die Führung des Professorentitels

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Ehemaliger Hochschullehrer unterliegt im Streit um die Führung des Professorentitels

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 21.10.2004 - AN 2 K 03.00887
    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 2 K 11.01046
    Zu berücksichtigen sind die Einzelheiten der konkreten Verfehlungen sowie deren sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit des Klägers an der Hochschule (vgl. VG Ansbach, U.v. 21.10.2004 - AN 2 K 03.00887 - juris).

    Die Regelung des Art. 12 Abs. 1 BayHSchPG dient damit dem Schutz der Bezeichnung "Professor" aber auch dem Ansehen sowie dem guten Ruf einer Hochschule (vgl. VG Ansbach, U.v. 21.10.2004 - AN 2 K 03.00887 - juris).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 2 K 11.01046
    Die (Nicht-)Angemessenheit stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung durch die Verwaltung der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt (zur gerichtlichen Überprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen: BVerfG, B. v. 28.06.1983 - 2 BvR 539/80 u. 612/80 - BVerfGE 64, 261, 279 - NJW 1984, 33).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 2 K 11.01046
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist der Hochschulsenat erst dann zuständig, wenn der Titel von einem Professor bereits geführt wird und eine etwaige Unwürdigkeit zur Führung des Titels zu beurteilen ist (zum wissenschaftsbezogenen Unwürdigkeitsbegriff vgl. BVerwG, U. v. 31.7.2013 - 6 C 9/12 - juris).
  • BVerwG, 10.03.1997 - 6 B 72.96

    Berücksichtigung einer Strafaussetzung zur Bewährung innerhalb des Ermessens bei

    Auszug aus VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 2 K 11.01046
    Da sich für die Beklagte auch auf Grund des unterbliebenen Rechtsmittels gegen den Strafbefehl und der Tatsache, dass der Kläger die strafrechtlichen Vorwürfe im Rahmen des Disziplinarverfahrens eingeräumt hat (Schreiben seines damaligen Bevollmächtigten vom ...), eine weitere Aufklärung nicht aufgedrängt hat, durfte sie ihren Erwägungen die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zugrunde legen (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 10.3.1997 - 6 B 72/96 - Buchholz 421.11 § 4 GFaG Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 15 A 1345/15

    Ministerielles Zustimmungserfordernis bei der Entscheidung einer staatlich

    vgl. aus der Rechtsprechung in anderen Bundesländern insofern auch VG Bayreuth, Urteil vom 23. Mai 2016 - B 3 K 15.599 -, juris Rn. 26; VG Ansbach, Urteile vom 24. Oktober 2013 - AN 2 K 11.01046 -, juris Rn. 51, und vom 21. Oktober 2004 - AN 2 K 03.00887 -, juris Rn. 25.
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