Rechtsprechung
VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Baurecht (Nachbarklage); Stützmauer an der Grenze; Gebot der Rücksichtnahme; Einblicke in das Nachbargrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278
(vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 BayVBl 1990, 154 ff. = NJW 90, 1192). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278
Werden, wie im vorliegenden Fall, die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten, kommt die Annahme einer "erdrückenden Wirkung" und damit eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nur ausnahmsweise in Betracht (BVerwG vom 11.1.1999, NVwZ 1999, 879). - VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278
Festsetzungen im Bebauungsplan sind - abgesehen von der Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - nicht kraft Gesetzes nachbarschützend (BayVGH, B. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris und B.v. 4.4.2012 - 2 CS 12.394 - juris).
- VGH Bayern, 04.04.2012 - 2 CS 12.394
Drittschutz; Festsetzungen eines Bebauungsplans; Maß der baulichen Nutzung
Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278
Festsetzungen im Bebauungsplan sind - abgesehen von der Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - nicht kraft Gesetzes nachbarschützend (BayVGH, B. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris und B.v. 4.4.2012 - 2 CS 12.394 - juris). - VGH Bayern, 25.01.2013 - 15 ZB 13.68
Maß der Nutzung (Nachbarschutz), Gebot der Rücksichtnahme (Einfügen), …
Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278
Nach BayVGH, B. v. vom 25.Januar 2013, 15 ZB 13.68 - juris vermittelt das öffentliche Baurecht keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken. - VGH Hessen, 10.10.2005 - 3 N 710/05
Bebauungsplan; Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser; Erhöhung der Traufhöhe
Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278
Soweit der Kläger die nunmehrige Situation an der gemeinsamen Grundstücksgrenze bedingt durch das unterschiedliche Geländeniveau als unbefriedigend empfindet, kann der Kläger im Wege der "gärtnerischen Selbsthilfe" (Hess. VGH, U. v. 7.10.2007, 3 N 710/05, ZfBR 2006, 265) durch geeignete Anpflanzungen eine Verbesserung der Situation herbeiführen.
- VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12
Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze
Für die Beurteilung der Frage, ob die hier maßgebliche Wandhöhe von 1, 50 m überschritten wird, ist die Stützmauer aus der Sicht des Nachbargrundstücks aus zu betrachten (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278 - juris; ähnlich VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 12.03.2012 - 5 L 112/12 - juris, wonach für die Frage, ob von einer baulichen Anlage Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen - jedenfalls wenn es um die Verletzung nachbarlicher Abwehrrechte geht - die Sicht des Nachbargrundstücks maßgebend ist.). - LG Nürnberg-Fürth, 02.10.2014 - 8 O 10468/10
Pflanzenentfernungsanspruch eines Grundstücksnachbarn
Von derlei Konstruktionen gehen keine Wirkungen wie von einem Gebäude aus (vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 2 BayBO; VG Ansbach, Urt. v. 05.06.2013 - AN 3 K 12.01278, juris TZ.