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   VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 3 K 13.00992   

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https://dejure.org/2013,28892
VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 3 K 13.00992 (https://dejure.org/2013,28892)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.09.2013 - AN 3 K 13.00992 (https://dejure.org/2013,28892)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. September 2013 - AN 3 K 13.00992 (https://dejure.org/2013,28892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung einen Bauantrag zu stellen für die Errichtung von Tierunterständen;Gesamtbetrachtung bei räumlich-funktionalem Zusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 18.10.2021 - 15 CS 21.1990

    Beschwerde (erfolglos), Vertretungserfordernis vor dem Verwaltungsgerichtshof;,

    Etwas Anderes dürfte aber ausnahmsweise dann gelten, wenn - wie im angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts für das Vorhaben der Antragstellerin plausibel dargelegt - verschiedene, für sich genommen verfahrensfreie Gebäude auf einem Baugrundstück baulich und funktional eine einheitliche verfahrenspflichtige (Gesamt-) Anlage bilden und / oder wenn die Vorschriften über die Verfahrensfreiheit, etwa durch Aufteilung einer verfahrenspflichtigen baulichen Anlage in mehrere kleinere verfahrensfreie bauliche Anlagen, umgangen werden (vgl. VGH BW, B.v. 11.1.2001 - 5 S 2545/00 - BauR 2001, 1410 = juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, U.v. 17.9.2013 - AN 3 K 13.00992 - juris Rn. 53; B.v. 28.1.2019 - AN 17 K 17.01980 - juris Rn. 25; Lechner/Busse a.a.O. Art. 57 Rn. 59).
  • VG Ansbach, 28.01.2019 - AN 17 K 17.01980

    Bauordnungsrechtliche Einordnung von Wohnfässern als genehmigungsfreie

    Bei der Bemessung des Brutto-Rauminhaltes im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO für das klägerische Bauvorhaben ist jedoch eine additive Betrachtung der einzelnen Brutto-Rauminhalte der Wohnfässer geboten, da anderenfalls die Gefahr einer Aushöhlung bzw. einer Umgehung der grundsätzlichen Genehmigungspflicht nach Art. 55 Abs. 1 BayBO besteht (vgl. auch OVG Berlin, B.v. 23.8.1988 - 2 S 7.88 - BRS 48 Nr. 125; VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.1.2001, 5 S 2545/00 - juris; VG Ansbach, U.v. 17.9.2013 - AN 3 K 13.00992 - juris; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Bayerische Bauordnung, 56. EL 2013, Art. 57 Rn. 12).
  • VG München, 08.03.2016 - M 1 K 14.5147

    Erhöhung eines nur teilweise genehmigten Mobilfunkmastes - Fehlendes

    Aus diesem genehmigungspflichtigen Gesamtvorhaben können die einzelnen Antennen nicht als verfahrensfrei herausgenommen werden (vgl. auch VG Ansbach, U. v. 17.9.2013 - AN 3 K 13.00992 - juris Rn. 53; VG Augsburg, U. v. 15.3.2012 - Au 5 K 11.1354 - juris Rn. 22), da dies dem Zweck der Vorschriften über die Genehmigungsfreiheit, die Verwaltungsbehörden bei untergeordneten und unbedeutenden Anlagen zu entlasten (Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO, 121. EL Sept. 2015, Art. 57 Rn. 12), zuwiderliefe.
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