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   VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115   

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https://dejure.org/2014,2495
VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115 (https://dejure.org/2014,2495)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115 (https://dejure.org/2014,2495)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - AN 3 K 13.02115 (https://dejure.org/2014,2495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planungsrechtlich relevante Nutzungsänderung; Gaststätten- und Raucherlärm; Baugenehmigung für "konzessionierten" Bereich

  • bayern.de PDF

    Baurecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Klage in Sachen ,,Gelber Löwe" in Fürth

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nutzung eines Nebenraums für geschlossene Veranstaltungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Klage in Sachen "Gelber Löwe" in Fürth

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Klage in Sachen "Gelber Löwe" in Fürth

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Klage in Sachen "Gelber Löwe” in Fürth

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Ansbach, 11.01.2013 - AN 3 S 12.02040

    Gesamtvorhaben; Gaststätte; Flächenzuwachs; Raucherlärm

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Mit Schriftsatz vom 2. November 2012 erhob der Kläger gegen diese dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung Klage (AN 3 K 12.02041) und stellte Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (AN 3 S 12.02040).

    Mit Beschluss vom 11. Januar 2013 ordnete das Verwaltungsgericht Ansbach im Verfahren AN 3 S 12.02040 die aufschiebende Wirkung der gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 30. August 2012 erhobenen Klage insoweit an, als die Errichtung eines Gastraums (mit Theke) im 1. Obergeschoss genehmigt worden ist.

  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 22 B 10.289

    Gaststättenrechtliche Untersagung des "Verkaufs über die Straße"

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat insbesondere im Rahmen des Gaststättenrechts mehrfach entschieden, dass der durch Gaststättenbesucher hervorgerufene Lärm auf dem Weg zu und von der Gaststätte dieser zuzurechnen ist, sofern er einen erkennbaren Bezug zum Gaststättenbetrieb hat (vgl. z.B. BayVGH v. 16.9.2010, 22 B 10.289 - juris).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. am 9. April 2003 entschieden (6 B 12.03, GewArch 2003, 390 ff.), dass die von Besuchern einer Gaststätte zur Nachtzeit verursachten Geräusche dem Gaststättenbetrieb zuzurechnen sind als Folge der Betriebsführung.
  • BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99

    "Konkurrenzschutz für Schilderpräger"

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. am 9. April 2003 entschieden (6 B 12.03, GewArch 2003, 390 ff.), dass die von Besuchern einer Gaststätte zur Nachtzeit verursachten Geräusche dem Gaststättenbetrieb zuzurechnen sind als Folge der Betriebsführung.
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 2 ZB 12.1898

    Lärm durch Raucher vor einer Vergnügungsstätte; Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Rauchende Besucher halten sich in der Regel für eine kurze Rauchpause außerhalb der Gaststätte in deren unmittelbarer Nähe auf, eine Vermischung mit anderen, nicht der Gaststätte zuzurechnenden Passanten findet in der Regel dabei nicht statt, so dass die sich vor einer Gaststätte aufhaltenden Raucher als unmittelbare Folge der Betriebsführung der Gaststätte zu betrachten sind (BayVGH v. 2.10.2012, 2 ZB 12.1898 - juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich im Urteil vom 17. Juni 1993, 4 C 17.91, BauR 1994, 81 ff. u.a. Folgendes ausgeführt: "Die bauplanungsrechtliche Prüfung hat sich auf das "Vorhaben" i.S.v. § 29 Satz 1 BauGB zu beziehen.
  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Wenn sie jedoch mit baulichen Veränderungen verbunden ist, die, wie vorliegend, zu einem Flächen- und damit letztlich zu einem Besucherzuwachs führen können, so ist hinsichtlich der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit auf den Gesamtbetrieb abzustellen (vgl. z.B. BVerwG v. 11.7.2001, 4 B 36.01; BayVGH v. 31.7.2003, 2 B 00.3282 - juris).
  • VGH Bayern, 30.04.2008 - 15 ZB 07.2914

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit eines Kurierbetriebs im

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Nachdem dieser Bebauungsplanfestsetzung als einer der Wahrung des Gebietscharakters Mischgebiet dienenden und damit die Art der baulichen Nutzung betreffenden Regelung Drittschutz zukommt (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, 4 C 28.91, DVBl. 1994, 284 ff.) ist eine Nachbarrechtsverletzung dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen der ausnahmsweisen Zulässigkeit nicht gegeben sind, § 31 Abs. 1 BauGB (vgl. z.B. BayVGH v. 30.4.2008, 15 ZB 07.2914 - juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899

    Teilzulassung; Drogeriemarkt; Nutzungsänderung; Variationsbreite; typisierende

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Eine solche ist immer dann anzunehmen, wenn durch die Verwirklichung des Vorhabens im Wege einer neuen Zweckbestimmung die einer jeden Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und für die solchermaßen geänderte Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden (vgl. BayVGH vom 9.9.2013, 14 ZB 12.1899, BauR 2014, 233 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
    Wirkt sich die genehmigte Maßnahme durch einen bodenrechtlich als beachtlich zu wertenden Flächenzuwachs auf das Maß der baulichen Nutzung aus, welchem neben der Art der Nutzung im Städtebaurecht zentrale Bedeutung zukommt (vgl. z.B. BVerwG, U. v. 27.8.1998, 4 C 5.98, BauR 199, 152) so stellt die zu dieser Flächenmehrung führende zur Genehmigung gestellte Maßnahme einen vom Vorhabensbegriff des § 29 BauGB umfassten, das Gesamtvorhaben betreffenden Sachverhalt dar.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 14.97

    Sanierungsgebiet; förmliche Festlegung des -; Sanierungssatzung; Bestimmtheit;

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 3 S 18.00458

    Gustavstraße: Kein Baustopp für Grüner Baum

    Wie bereits im Urteil der erkennenden Kammer vom 18.2.2014 - AN 3 K 13.02115 - juris Rn. 51 ausgeführt, liegt der Festsetzung 2.1 erkennbar eine städtebauliche Zielvorstellung der Antragsgegnerin zugrunde, mit welcher sie dem Entstehen einer einseitigen Nutzungsstruktur vorbeugen wollte.

    Dieser Festsetzung kommt, da sie im Interesse des bereits dargelegten Schutzes der im Baugebiet vorhandenen Wohnnutzung getroffen wurde, drittschützende Wirkung zu (vgl. VG Ansbach, U.v. 18.2.2014 - AN 3 K 13.02115 - juris Rn. 48), so dass ein Vorhaben, welches unter Verletzung des Regelungsgehalts genehmigt würde, durch den Antragsteller abgewehrt werden könnte.

  • VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 3 K 17.02482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Sanierung und Teilumnutzung eines

    Wie bereits im Urteil der erkennenden Kammer vom 18.2.2014 - AN 3 K 13.02115 - juris ausgeführt, liegt der Festsetzung 2.1 erkennbar eine städtebauliche Zielvorstellung der Beklagten zugrunde, mit welcher sie dem Entstehen einer einseitigen Nutzungsstruktur vorbeugen wollte.

    Dieser Festsetzung kommt, da sie im Interesse des bereits dargelegten Schutzes der im Baugebiet vorhandenen Wohnnutzung getroffen wurde, drittschützende Wirkung zu (vgl. VG Ansbach, U.v. 18.2.2014 - AN 3 K 13.02115 - juris), so dass ein Vorhaben, welches unter Verletzung des Regelungsgehalts genehmigt würde, durch den Kläger abgewehrt werden könnte.

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