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   VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775   

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https://dejure.org/2020,8331
VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775 (https://dejure.org/2020,8331)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775 (https://dejure.org/2020,8331)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. April 2020 - AN 30 S 20.00775 (https://dejure.org/2020,8331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 35 S. 1; GKG § ... 52 Abs. 1 u. Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2; IfSG § 4 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 8, § 28; VwGO § 47 Abs. 6, § 67 Abs. 2 S. 2, § 80 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 5, § 123, § 154 Abs. 1; ZPO § 294, § 920; 2. BayIfSMV; BaylfSMV § 2 Abs. 4 2.; BaylfSMV § 2 Abs. 5 Nr. 1 2.
    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Einkaufszentren ("800-qm-Regelung")

  • rewis.io

    Geschäftsschließung wegen Corona - 800 qm-Regel in der 2. BayIfSMV in Bezug auf Ladengeschäfte in Einkaufszentren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Corona-Maßnahmen: 800 Quadratmeter-Regelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die 800-qm-Regelung im Einkaufszentrum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Eingangs stellt die Kammer fest, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegt (vgl. dazu bereits BVerfG vom 7.4.2020 Az. 1 BvR 755/20 unter Hinweis auf BayVerfGH vom 26.03.2020 Az. Vf. 6-VII-20 und BayVGH vom 30.03.2020 Az. 20 NE 20.632 jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); HessVGH vom 01.04.2020 Az. 2 B 925/20).

    Insoweit sei auch zu berücksichtigen, dass die angegriffenen Regelungen von vornherein befristet sind, im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen zahlreiche Ausnahmen vorsehen und bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen ist (BVerfG vom 7.04.2020 Az. 1 BvR 755/20).

    Die BayIfSMV vom 27. März 2020 war bereits Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen (vgl. beispielsweise BVerfG, B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20; BVerfG, B.v. 9.4.2020 - 1 BvR 802/20; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.751; BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 20 NE 20.782), wonach die entsprechenden Anträge abgelehnt wurden.

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Eingangs stellt die Kammer fest, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegt (vgl. dazu bereits BVerfG vom 7.4.2020 Az. 1 BvR 755/20 unter Hinweis auf BayVerfGH vom 26.03.2020 Az. Vf. 6-VII-20 und BayVGH vom 30.03.2020 Az. 20 NE 20.632 jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); HessVGH vom 01.04.2020 Az. 2 B 925/20).

    Die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG in der zum Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Fassung, die sie durch das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vom 27. März 2020 (BGBl. 2020 I S. 587 ff.; BT-Drucks 19/18111) erhalten hat, dürfte im Ergebnis nicht zu beanstanden sein (vgl. dazu BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 38 ff.).

  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 20 NE 20.782

    Spielhallen und Corona - Abwägung zwischen Berufsfreiheit und Schutz des Lebens

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Die BayIfSMV vom 27. März 2020 war bereits Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen (vgl. beispielsweise BVerfG, B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20; BVerfG, B.v. 9.4.2020 - 1 BvR 802/20; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.751; BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 20 NE 20.782), wonach die entsprechenden Anträge abgelehnt wurden.

    So war die Rechtmäßigkeit von Geschäftsschließungen bzw. Öffnung bestimmter Geschäfte anlässlich der Corona-Pandemie bereits Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611; BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 20 NE 20.782; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735), wobei auch hier die entsprechenden Anträge keinen Erfolg hatten.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Der Verordnungsgeber hat sich mit der 800 qm-Grenze an dem entsprechenden Differenzierungsmerkmal bedient, das im Raumordnungs- und Städtebaurecht eine maßgebliche Rolle spielt (vgl. hierzu insbesondere auch die Rechtsprechung des BVerwG zu großflächigen Einzelhandelsbetrieben, BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 4 C 14.04).
  • VGH Hessen, 01.04.2020 - 2 B 925/20

    Keine Versammlung in Gießen zum Thema Straßenbahn

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Eingangs stellt die Kammer fest, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegt (vgl. dazu bereits BVerfG vom 7.4.2020 Az. 1 BvR 755/20 unter Hinweis auf BayVerfGH vom 26.03.2020 Az. Vf. 6-VII-20 und BayVGH vom 30.03.2020 Az. 20 NE 20.632 jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); HessVGH vom 01.04.2020 Az. 2 B 925/20).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Eingangs stellt die Kammer fest, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung einer hochansteckenden Viruserkrankung und am Schutze der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Deutschland und des in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen tätigen Personals vor einer akuten Überlastung das private Interesse Einzelner auch an einer uneingeschränkten Ausübung eines Gewerbebetriebes überwiegt (vgl. dazu bereits BVerfG vom 7.4.2020 Az. 1 BvR 755/20 unter Hinweis auf BayVerfGH vom 26.03.2020 Az. Vf. 6-VII-20 und BayVGH vom 30.03.2020 Az. 20 NE 20.632 jeweils zur Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl. 178); HessVGH vom 01.04.2020 Az. 2 B 925/20).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.735

    Wiedereröffnung von Fitness-Studio in der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    So war die Rechtmäßigkeit von Geschäftsschließungen bzw. Öffnung bestimmter Geschäfte anlässlich der Corona-Pandemie bereits Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611; BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 20 NE 20.782; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735), wobei auch hier die entsprechenden Anträge keinen Erfolg hatten.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    So war die Rechtmäßigkeit von Geschäftsschließungen bzw. Öffnung bestimmter Geschäfte anlässlich der Corona-Pandemie bereits Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611; BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 20 NE 20.782; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735), wobei auch hier die entsprechenden Anträge keinen Erfolg hatten.
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Die BayIfSMV vom 27. März 2020 war bereits Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen (vgl. beispielsweise BVerfG, B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20; BVerfG, B.v. 9.4.2020 - 1 BvR 802/20; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.751; BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 20 NE 20.782), wonach die entsprechenden Anträge abgelehnt wurden.
  • VG Hamburg, 21.04.2020 - 3 E 1675/20

    Erfolgreicher Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen die aus der

    Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2020 - AN 30 S 20.00775
    Zwar führt auch diese Regelung zu einer enormen Einschränkung für den großflächigen Einzelhandel, erscheint nach summarischer Prüfung aber im Hinblick auf die hohen Schutzgüter des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit (noch) verhältnismäßig (andere Ansicht VG Hamburg, B.v. 21.4.2020 - 3 E 1675/20).
  • VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 9 E 20.715

    Öffnungsverbot für den großflächigen Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 28.08.1987 - 20 CS 87.02324
  • VG Regensburg, 27.04.2020 - RO 14 E 20.687

    Antrag nach § 123 VwGO

    Diese Auffassung habe auch das Verwaltungsgericht Ansbach in einer Entscheidung vom 26.4.2020 bestätigt (AN 30 S 20.00775).
  • VG Ansbach, 30.04.2020 - AN 18 E 20.00818

    Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels

    Zur Begründung wird auf die Auslegung der 2. BayIfSMV in den FAQ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, auf eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 29. April 2020 sowie auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. April 2020 (AN 30 S 20.00775) verwiesen.
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