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   VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973   

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https://dejure.org/2020,14419
VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973 (https://dejure.org/2020,14419)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973 (https://dejure.org/2020,14419)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - AN 4 E 20.00973 (https://dejure.org/2020,14419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 33 Abs. 1 S. 1, S. 2, S. 5
    Besetzung der Ausschüsse und Kommissionen des Stadtrates

  • rewis.io

    AfD unzufrieden mit der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Stadtrat Nürnberg: Eilantrag gegen die Ausschuss- bildung erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausschussbildung im Nürnberger Stadtrat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.117

    Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein

    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    Ob das Leitbild der Spiegelbildlichkeit im Einzelfall hinreichend verwirklicht wurde ist nur anhand des Ergebnisses und im Einzelfall zu beurteilen (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 47 und 49).

    Insoweit kann auf die von der Antragsgegnerin in Vorlage gebrachte Tabelle sowie zum mathematischen Hintergrund auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen werden (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 62).

    Eine solche Ausschussgemeinschaft steht dann einer Wählergruppe gleich (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 44 f.).

    Folge der Entscheidung ist vielmehr, dass sich kleinere Gruppierungen nur dann zusammenschließen dürfen, wenn sie sonst in den Ausschüssen nicht vertreten wären (Widtmann/Grasser/Glaser, Stand: Mai 2018, BayGO Art. 33 Rn. 12; sowie BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    Sie verfolgen keine über die Ausschusswahlen hinausgehenden gemeinsamen politischen Ziele (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2003, 8 C 18.03).

    aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es keinen Anspruch auf Anwendung eines mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens gibt (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 - juris Rn. 12 mit Bezug auf BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 8 B 19/97 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18/03 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 46 und 63: Ungeeignetheit nur bei sog. Überaufrundung; Überprüfung nur ergebnisbezogen, nicht verfahrensbezogen).

    Soweit der anwaltliche Vertreter der Antragsteller auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2003 (Az. 8 C 18/03) verweist, so ergibt sich aus diesem jedenfalls nicht die Unvereinbarkeit der Bildung von Ausschussgemeinschaften mit den grundgesetzlichen Anforderungen aus dem Demokratieprinzip.

    Nach dem in zulässiger Weise gewählten Verfahren nach d'H. käme Der Linken als größter sonstiger Gruppierung mit drei Sitzen kein Ausschusssitz zu, so dass die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2003 (Az. 8 C 18/03) aufgestellten Anforderungen an das Demokratieprinzip eingehalten werden.

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341

    Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen

    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    Dies verletze das Willkürverbot, was eine Regelung verbiete, die sich gegen eine bestimmte politische Gruppe richte, mit dem alleinigen oder vorrangigen Ziel, ihre Tätigkeit zu beeinträchtigen und sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.200, 4 N 98.1341, Rz. 31 m.w.N.).

    Verboten ist daher eine Regelung, die sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richtet, mit dem alleinigen oder vorrangigen Ziel, ihre Tätigkeit zu beeinträchtigen und sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 32).

    In diesem Fall hätte das Berechnungsverfahren mit dem alleinigen oder vorrangigen Ziel gewählt werden muss, um die Antragsteller als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 4 ZB 16.1815

    Sitzverteilung im Ausschuss: Kein Anspruch auf Sainte-Laguё/Schepers anstelle

    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    Besonders deutlich werde dies im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. März 2017 (Az. 4 ZB 16.1815), wonach es keinen Billigkeitsgrundsatz dahingehend gebe, dass Parteien durch die Wahl eines passenden Auswahlverfahrens so (über) repräsentiert werden müssten, dass auch sie einen Ausschusssitz erhalten könnten.

    aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es keinen Anspruch auf Anwendung eines mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens gibt (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 - juris Rn. 12 mit Bezug auf BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 8 B 19/97 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18/03 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 46 und 63: Ungeeignetheit nur bei sog. Überaufrundung; Überprüfung nur ergebnisbezogen, nicht verfahrensbezogen).

  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.1159

    Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein

    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    Diese Grundsätze habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem "Markt-Ergolding-Urteil" (U.v. 17.3.2004, 4 BV 03.1159) angewendet.

    aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es keinen Anspruch auf Anwendung eines mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens gibt (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 - juris Rn. 12 mit Bezug auf BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 8 B 19/97 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18/03 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 46 und 63: Ungeeignetheit nur bei sog. Überaufrundung; Überprüfung nur ergebnisbezogen, nicht verfahrensbezogen).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 19.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es keinen Anspruch auf Anwendung eines mathematisch vorzugswürdigen Verfahrens gibt (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 - juris Rn. 12 mit Bezug auf BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 8 B 19/97 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18/03 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 46 und 63: Ungeeignetheit nur bei sog. Überaufrundung; Überprüfung nur ergebnisbezogen, nicht verfahrensbezogen).
  • VGH Bayern, 07.10.1992 - 4 B 91.2372
    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    Für einen Rückgriff auf Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GO bestehe kein Bedarf (BayVGH, U.v. 7.10.1992, 4 B 91.2372).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17

    Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter

    Auszug aus VG Ansbach, 05.06.2020 - AN 4 E 20.00973
    Der Sachverhalt liege daher anders im Fall des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (U.v. 23.1.2018, VGH O 17/17).
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