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   VG Ansbach, 05.03.2004 - AN 4 K 04.00052   

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https://dejure.org/2004,30828
VG Ansbach, 05.03.2004 - AN 4 K 04.00052 (https://dejure.org/2004,30828)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.03.2004 - AN 4 K 04.00052 (https://dejure.org/2004,30828)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. März 2004 - AN 4 K 04.00052 (https://dejure.org/2004,30828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hat ein Arbeitsloser, dessen Frau außer Landes ist, einen Anspruch auf die staatliche Übernahme der Kosten für Bordellbesuche und Pornofilmleihen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Das Sozialamt zahlt keine Bordellbesuche oder Pornohefte

  • focus.de (Kurzinformation)

    Pornohefte vom Sozialamt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen für Prostituierte, Pornofilme und Kondome - Persönliche sexuelle Bedürfnisse sind aus Regelsatzleistung zu befriedigen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus VG Ansbach, 05.03.2004 - AN 4 K 04.00052
    Die Abgrenzung, was vom Gegenstand und vom Wert her zum Regelbedarf gehört, hat der Normgeber in § 22 BSHG in Verbindung mit § 1 Regelsatzverordnung festgelegt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990 - FEVS 41, 221).

    Soweit ein Regelsatz als unzureichend erkannt wird, dürfen die darauf beruhenden unzureichenden Regelsatzleistungen nicht durch einmalige Leistungen ergänzt werden (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 22.12.2008 - L 1 SO 619/08

    Anspruch auf Sozialhilfe, Finanzierung von Hausbesuchen einer Prostituierten im

    Der Sozialhilfeempfänger müsse seine sexuellen Bedürfnisse an den Möglichkeiten und Grenzen der Regelsatzhilfe ausrichten und seine Mittel entsprechend einteilen; gegebenenfalls müsse er auf andere Sexualpraktiken ausweichen und die Häufigkeit seines Verkehrs einschränken (vgl. Hamburgisches OVG vom 21. Dezember 1990, Az.: Bf IV 110/89; in diesem Sinne auch VG Ansbach, Urteil vom 5. März 2004, Az.: AN 4 K 04.00052).
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