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   VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982   

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VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982 (https://dejure.org/2010,71240)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982 (https://dejure.org/2010,71240)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. April 2010 - AN 4 S 09.01982 (https://dejure.org/2010,71240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern gegenüber einer im Ausland (...) ansässigen "Großmuttergesellschaft" eines auf ... ansässigen Unternehmens, das öffentliches Glücksspiel im Internet veranstaltet;Auf Grund der gesellschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Die Regelung ist insoweit konsequent und widerspruchsfrei an der Spielsuchts- und Betrugsbekämpfung durch Internetglücksspiel ausgerichtet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.3.2010, Az. 10 CS 09.1734, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, Az. 10 CS 09.1184 und 1185, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009, Az. 13 B 736/09, juris).

    Für das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit ist es ausreichend, dass das Ziel der Anordnung für die Antragstellerin als Adressatin des Bescheides unzweideutig erkennbar ist, während ihr hinsichtlich der einzusetzenden Mittel, also der Verwirklichung dieses Ziels, zu Recht Wahlfreiheit belassen wird (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.10.2009, Az. 13 B 736/09 und 13 B 744/09, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 13 B 724/09, juris).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 12.3.2010, a.a.O.), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die Beachtung der auf den Freistaat Bayern beschränkten Untersagungsverfügung dem Betroffenen auch dann zumutbar, wenn dieser dem nur durch das vollständige Unterlassen der beanstandeten Tätigkeit im Internet für den Bereich des gesamten Bundesgebiets nachkommen könnte, weil § 4 Abs. 4 GlüStV für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet verbietet.

    Hinsichtlich des Verwaltungsaufwands wird auf die bei den Beteiligten als bekannt vorauszusetzende tatsächliche wie rechtliche Komplexität der Glücksspielmaterie (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, a.a.O.) hingewiesen.

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Die Regelung ist insoweit konsequent und widerspruchsfrei an der Spielsuchts- und Betrugsbekämpfung durch Internetglücksspiel ausgerichtet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.3.2010, Az. 10 CS 09.1734, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, Az. 10 CS 09.1184 und 1185, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009, Az. 13 B 736/09, juris).

    Auch durch öffentlich-rechtliche Vorschriften ist weder die ... noch die Antragstellerin gehindert, der Untersagungsanordnung Folge zu leisten (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.3.2010, a.a.O.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 12.3.2010, a.a.O.), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die Beachtung der auf den Freistaat Bayern beschränkten Untersagungsverfügung dem Betroffenen auch dann zumutbar, wenn dieser dem nur durch das vollständige Unterlassen der beanstandeten Tätigkeit im Internet für den Bereich des gesamten Bundesgebiets nachkommen könnte, weil § 4 Abs. 4 GlüStV für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet verbietet.

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 12.3.2010, a.a.O.), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die Beachtung der auf den Freistaat Bayern beschränkten Untersagungsverfügung dem Betroffenen auch dann zumutbar, wenn dieser dem nur durch das vollständige Unterlassen der beanstandeten Tätigkeit im Internet für den Bereich des gesamten Bundesgebiets nachkommen könnte, weil § 4 Abs. 4 GlüStV für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet verbietet.

    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Versorgung des sich außerhalb Deutschlands befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, juris).

    Leistungsfähige Geolokalisationsprogramme vermögen mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern zu unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 13 B 736/09

    Internet-Glücksspiel kann in Nordrhein-Westfalen verboten werden

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Die Regelung ist insoweit konsequent und widerspruchsfrei an der Spielsuchts- und Betrugsbekämpfung durch Internetglücksspiel ausgerichtet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.3.2010, Az. 10 CS 09.1734, juris; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, Az. 10 CS 09.1184 und 1185, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009, Az. 13 B 736/09, juris).

    Für das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit ist es ausreichend, dass das Ziel der Anordnung für die Antragstellerin als Adressatin des Bescheides unzweideutig erkennbar ist, während ihr hinsichtlich der einzusetzenden Mittel, also der Verwirklichung dieses Ziels, zu Recht Wahlfreiheit belassen wird (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, Beschluss vom 22.7.2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.10.2009, Az. 13 B 736/09 und 13 B 744/09, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 13 B 724/09, juris).

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436

    Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Versorgung des sich außerhalb Deutschlands befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, juris).
  • VGH Bayern, 22.04.1992 - 2 B 90.1348

    Beseitigungsanordnung gegen Eigentümer, der nicht Bauherr ist?

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Wen von mehreren Störern die Behörde in Anspruch nimmt, liegt grundsätzlich in ihrem Ermessen (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.4.1992, Az. 2 B 90.1348, BayVBl 1993, Seite 147).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Die Vereinbarkeit der maßgeblichen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages mit europäischem Recht wird schließlich auch durch die Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi beim Europäischen Gerichtshof vom 4. März 2010 (RS.C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a.) gestützt.
  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08

    Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Ein hinreichender, die Verbandskompetenz begründender Anknüpfungspunkt liegt in dem Umstand, dass das Glücksspielangebot auch Spielteilnehmern in Bayern gegenüber getätigt wird und die streitgegenständlichen Anordnungen die Tätigkeit der Antragstellerin auf diesem Gebiet regeln (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.5.2009, Az. 27 L 1147/08, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09

    Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Außerdem kann der Spieler nur äußerst vage abschätzen, welche Karten die Gegner haben könnten (vgl. zum Ganzen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.9.2009, Az. 6 A 10199/09, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.8.2009, Az. 11 ME 67/09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2009, Az. 1 S 203.08, juris).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982
    Insbesondere steht dieses Vorgehen mit Art. 10 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik ... über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (BGBl II 1990, Seite 358 ff.) in Einklang (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 3 BS 311/06, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 13 B 959/09

    Auslegung einer Untersagungsverfügung hinsichtlich einer Glücksspielveranstaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 13 B 724/09

    Veranstaltung von Sportwetten sowie weiterer Glücksspiele über das Internet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 13 B 744/09

    Das Werbeverbot für Sportwetten im Internet ist rechtmäßig

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09

    Pokervariante "Texas Hold´em" als Glücksspiel

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08

    Poker als Glücksspiel

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

    Hiervon ausgehend wird das Pokerspiel in der straf-, zivil- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nahezu einhellig allgemein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (Rn. 7); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 2009 - 6 A 10199/09 -, Juris (Rn. 18); OLG München, Urteil vom 28. Juli 2009 - 5 St RR 132/09 -, Juris (Rn. 8); VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. August 2010 - 5 L 142/10.WI -, Juris (Rn. 37); VG Ansbach, Beschluss vom 16. April 2010 - AN 4 S 09.01982 -, Juris (Rn. 23); VG Neustadt, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (Rn. 9); LG Köln, Urteil vom 24. Juni 2010 - 31 O 504/09 -, Juris (Rn. 19); LG Magdeburg, Urteil vom 9. März 2011 - 36 O 160/07 -, Juris; vgl. auch die dahingehende Terminologie des EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - C-447 und 448/08 -, Juris (Rn. 21), insbesondere aber auch die Variante Texas Hold'em, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (Rn. 41); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. August 2009 - 11 ME 67/09 -, Juris (Rn. 9); OLG Köln, Urteil vom 12. Mai 2010 - I-6 U 142/09 -, Juris (Rn. 38); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (Rn.8) und vom 9. März 2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193 (194); VG Hamburg, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 E 893/10 -, Juris (Rn. 10); a.A. zum Turnierpoker in dieser Variante: LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -, als überwiegend zufallsabhängig und damit als Glücksspiel eingestuft.
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