Rechtsprechung
VG Ansbach, 26.01.2006 - AN 5 K 05.04537, AN 5 S 05.04536 |
Zitiervorschläge
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.01.2006 - AN 5 K 05.04537, AN 5 S 05.04536 (https://dejure.org/2006,29840)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - AN 5 K 05.04537, AN 5 S 05.04536 (https://dejure.org/2006,29840)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen der Rundfunkgebührenpflicht bei nicht nutzbarem Fernsehgerät durch die Umstellung auf digitale Ausstrahlung der Programme; Beschaffung eines Zusatzgerätes für den Empfang digitaler Programme als besonderer zusätzlicher technischer Aufwand; Bereithalten eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Umschaltung auf digitales Fernsehen lässt Rundfunkgebührenpflicht nicht entfallen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Digitales Fernsehen: Wer mit seinem alten Analog-Fernseher digitales Fernsehen nicht empfangen kann, muss trotzdem Rundfunkgebühren zahlen
Wird zitiert von ...
- VG Würzburg, 23.05.2011 - W 3 K 10.1223
Ausreichende Klarheit des GEZ-Anmeldeformulars für nicht privat genutzte …
Eine rundfunkgebührenrechtlich wirksame, konstitutiv wirkende Abmeldeerklärung (vgl. § 4 Abs. 2 RGebStV i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren) verlangt nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 26.01.2006, Az.: AN 5 K 05.04537) zumindest eindeutige und unmissverständliche Angaben über die Umstände, aus denen sich das Ende des Bereithaltens eines Gerätes zum Empfang ergeben soll.