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   VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 10 K 12.01505   

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https://dejure.org/2013,3659
VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 10 K 12.01505 (https://dejure.org/2013,3659)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.01.2013 - AN 10 K 12.01505 (https://dejure.org/2013,3659)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - AN 10 K 12.01505 (https://dejure.org/2013,3659)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 10 K 12.01505
    Zwar wurden die Tiere mittlerweile der Klägerin weggenommen, allerdings bildet die Wegnahme- und Unterbringungsverfügung die Rechtsgrundlage für die Pflicht der Klägerin, die Kosten der vorübergehenden anderweitigen Unterbringung zu tragen (vgl. BVerwG vom 7.8.2008, 7 C 7/08).

    Da die Fortnahme und die anderweitige Unterbringung eine besondere tierschutzrechtliche Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in der Form der Anwendung unmittelbaren Zwangs darstellen, musste die Zwangsmaßnahme nicht vorher angeordnet werden, sondern konnte nach ihrer tatsächlichen Ausführung nachträglich durch Anordnung bestätigt werden (vgl. BVerwG vom 7.8.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 10 K 12.01505
    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang zudem darauf, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 30.1.2008, 9 B 05.3146 und 9 B 06.2992 m.w.N.) den beamteten Tierärzten bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierschG und der sonstigen tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist.
  • VGH Bayern, 14.03.2008 - 9 CS 07.3231

    Tierschutz; Pferdehaltung; Auflösung des Bestandes; Ersatzvornahme; Umdeutung

    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 10 K 12.01505
    Denn die Behörde kann bei Erlass eines Tierhaltungsverbots einen weiteren Grundverwaltungsakt mit dem Ziel der Auflösung des Tierbestands erlassen (vgl. BayVGH vom 14.3.2008, 9 CS 07.3231), wenn der Tierhalter gegen das Tierhaltungsverbot verstößt.
  • VG Würzburg, 21.07.2016 - W 5 K 14.1123

    Eingeschränktes Tierhaltungsverbot (Teiluntersagung) aufgrund der Größe eines

    Denn die Behörde kann - wie hier geschehen - bei Erlass eines (beschränkten) Tierhaltungsverbots einen weiteren Grundverwaltungsakt mit dem Ziel der Auflösung des Tierbestandes bzw. des Tierbestandes über den zulässigen Bestand hinaus) erlassen (vgl. BayVGH, B. v. 14.3.2008 - 9 CS 07.3231 und VG Ansbach, GB v. 17.1.2013 - AN 10 K 12.01505; beide juris; s.a. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 16a Rn. 33).
  • VG Gelsenkirchen, 15.05.2013 - 16 L 514/13

    Tierschutzbehörde darf Veräußerung sichergestellter Foxterrier anordnen

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2005 -1 S 381/05 - VG München, Beschluss vom 5. Juni 2012 - M 22 S 12.201 - BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 25 CS 04.2360 - und VG Ansbach, Gerichtsbescheid vom 17. Januar 2013 - AN 10 K 12.01505 -, jeweils zit. nach juris, jeweils für den Fall eines sofort vollziehbaren Tierhaltungsverbots; sowie VG Arnsberg, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 14 L 32/08 -, zit. nach juris für den Fall eines bestandskräftigen Haltungs- und Betreuungsverbots.
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