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   VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219   

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https://dejure.org/2012,3262
VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219 (https://dejure.org/2012,3262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219 (https://dejure.org/2012,3262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - AN 10 S 11.02219 (https://dejure.org/2012,3262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2009; Anwendbarkeit von § 28 FeV n.F. unabhängig vom Wohnsitzeintrag im Führerschein; bestandskräftiger Führerscheinentzug

  • verkehrslexikon.de

    Zur Nichtanerkennung eines nach dreimaliger alkoholisierter Verkehrsteilnahme als Radfahrer von Tschechien nach vorherigem Entzug nach dem 19.01.2009 ausgestellten EU-Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219
    Der Bekämpfung dieses Missstandes soll Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG dienen, der in seinen Sätzen 1 und 2 die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG enthaltenen "Kann"-Bestimmungen in den Rang zwingender Vorgaben erhebt (vgl. BayVGH vom 22.2.2007 ZfS 2007, 354 f.; vgl. Prof. Dr. Janker, Das vorläufige Ende des Führerscheintourismus, DAR 2009, 181 f.; a.A. Prof. Dr. Hailbronner, Anerkennung der in anderen EU-Mitgliedstaaten erworbenen Fahrerlaubnisse, NZV 2009, 361 f.).

    Dabei ist das in der deutschen Fassung verwendete Wort "gelten" so zu verstehen, dass die genannten Vorschriften ab dem 19. Januar 2009 anwendbar sind (vgl. Beschluss des Senats vom 22.2.2007, a.a.O.), sie mithin, soweit sie zwingende Vorgaben für die Mitgliedstaaten enthalten, auch angewendet werden müssen.

  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

    Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in zwischenzeitlich völlig gefestigter Rechtsprechung (Beschluss vom 10.11.2009, Az.: 11 CS 09.2082 und Beschluss vom 21.12.2009, Az.: 11 CS 09.1791 und vom 7.10.2010, Az: 11 CS 10.1380) davon aus, dass für Fahrerlaubnisse, welche ab dem 19. Januar 2009 erteilt wurden, durch die nunmehr verpflichtende Regelung des Art. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG gegenüber der "Kann-Regelung" des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG eine grundlegende Änderung der Rechtslage eingetreten ist.

    11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG ist nach der Überzeugung des Senats nicht entsprechend der zu Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABI L 237 vom 24.8.1991 S. 1) ergangenen Rechtsprechung des EuGH einschränkend auszulegen (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 11 CS 09.2082; a.A. wohl OVG Saarland vom 23.1.2009 ZfS 2009, 236 f. - allerdings zu einer vor dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis).

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in zwischenzeitlich völlig gefestigter Rechtsprechung (Beschluss vom 10.11.2009, Az.: 11 CS 09.2082 und Beschluss vom 21.12.2009, Az.: 11 CS 09.1791 und vom 7.10.2010, Az: 11 CS 10.1380) davon aus, dass für Fahrerlaubnisse, welche ab dem 19. Januar 2009 erteilt wurden, durch die nunmehr verpflichtende Regelung des Art. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG gegenüber der "Kann-Regelung" des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG eine grundlegende Änderung der Rechtslage eingetreten ist.

    Dies wird bestätigt durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Oktober 2010 (11 CS 10.1380), in der der Bayerische Verwaltungsgerichthof seine vorstehend dargelegten Rechtsauffassung wiederholt bzw. vertieft hat.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219
    Ausgehend hiervon würde die im Rahmen der für die Entscheidung über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebliche Interessenabwägung anhand der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2002 (BayVBl 2002, 667) aufgestellten Kriterien dennoch zum Nachteil des Antragstellers ausfallen, da nach wie vor erhebliche Zweifel an seiner Fahreignung bestehen.
  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219
    Selbst man im Hinblick auf die im Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. August 2010 dargelegten unterschiedlichen obergerichtlicher Rechtsauffassungen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2011 (2 BvR 947/11) hinsichtlich der Vereinbarkeit des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 FeV mit Gemeinschaftsrecht davon ausgeht, dass die Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheides derzeit nicht abschließend beurteilt werden könne und die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs somit als offen anzusehen seien, würde dies vorliegend nicht zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage führen.
  • OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08

    Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219
    11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG ist nach der Überzeugung des Senats nicht entsprechend der zu Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABI L 237 vom 24.8.1991 S. 1) ergangenen Rechtsprechung des EuGH einschränkend auszulegen (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 11 CS 09.2082; a.A. wohl OVG Saarland vom 23.1.2009 ZfS 2009, 236 f. - allerdings zu einer vor dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 11 CS 09.1791

    Gebrauchmachen von slowakischer Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in zwischenzeitlich völlig gefestigter Rechtsprechung (Beschluss vom 10.11.2009, Az.: 11 CS 09.2082 und Beschluss vom 21.12.2009, Az.: 11 CS 09.1791 und vom 7.10.2010, Az: 11 CS 10.1380) davon aus, dass für Fahrerlaubnisse, welche ab dem 19. Januar 2009 erteilt wurden, durch die nunmehr verpflichtende Regelung des Art. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG gegenüber der "Kann-Regelung" des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG eine grundlegende Änderung der Rechtslage eingetreten ist.
  • VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432

    Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und die Bayerischen Verwaltungsgerichte München und Ansbach gehen in Entscheidungen des vorläufigen Rechtschutzes nach der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof von einer strikten Anwendbarkeit der Richtlinie 2006/126/EG ohne Abstellen auf weitere Erfordernisse oder Einschränkungen aus (BayVGH vom 7.10.2010 a.a.O.; VG München a.a.O.; VG Ansbach vom 5.1.2012, Az. An 10 S 11.02219).
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