Rechtsprechung
VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 14 K 15.50044 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bulgarien als sicherer Drittstaat (bejaht); Abschiebungsandrohung mit Ausreiseaufforderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Bulgarien als sicherem Drittstaat
- rewis.io
Asylberechtigter, Asylantrag, Abschiebung, Ausreise, Drittstaat, Abschiebungsandrohung, Schutzstatus, Genfer Flüchtlingskonvention, Ausreiseaufforderung, Abschiebungshindernis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 14 K 15.50044
Da es sich bei Bulgarien, wie dargelegt, um einen sicheren Drittstaat handelt, ist auf Grund des vom Bundesverfassungsgericht zu eben dieser Drittstaatenregelung entwickelten Konzepts der normativen Vergewisserung davon auszugehen, dass dort die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist (vgl. grundsätzlich: BVerfG, U.v. 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93 u.a., juris).Unter Beachtung dieser Maßgaben greift die Regelung der sicheren Drittstaaten nur dann nicht, wenn sich auf Grund bestimmter Tatsachen aufdrängt, der Ausländer sei von einem Sonderfall betroffen, der von dem Konzept der normativen Vergewisserung bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens nicht aufgefangen wird (vgl. EuGH, U.v. 10.12.2013, Az. C-394/12, juris, BVerfG, U.v. 14.5.1996 a.a.O.).
- EGMR, 02.04.2013 - 27725/10
MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY
Auszug aus VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 14 K 15.50044
Die dem Kläger drohende Zurückweisung in ein Land, in dem die eigene wirtschaftliche Situation schlechter sein wird als in dem zurückweisenden Vertragsstaat, reicht jedenfalls offensichtlich nicht aus, die Schwelle zu einer unmenschlichen Behandlung, wie sie von Art. 3 EMRK gerade verboten wird, zu überschreiten (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013, Az. 27725/10, juris). - EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
Auszug aus VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 14 K 15.50044
Unter Beachtung dieser Maßgaben greift die Regelung der sicheren Drittstaaten nur dann nicht, wenn sich auf Grund bestimmter Tatsachen aufdrängt, der Ausländer sei von einem Sonderfall betroffen, der von dem Konzept der normativen Vergewisserung bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens nicht aufgefangen wird (vgl. EuGH, U.v. 10.12.2013, Az. C-394/12, juris, BVerfG, U.v. 14.5.1996 a.a.O.). - EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 14 K 15.50044
Unter diesen Bedingungen muss die nur in Ausnahmefällen widerlegbare Vermutung gelten, dass die Behandlung eines als schutzberechtigt anerkannten Ausländers in jedem einzelnen dieser Staaten im Einklang mit den genannten Rechten steht (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011, Az. C-411/10 und C-493/10, juris). - EGMR, 15.10.2015 - 16330/09
MURA ET AUTRES c. ITALIE
Auszug aus VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 14 K 15.50044
Einen Anspruch auf Art. 3 EMRK auf Einhaltung eines gewissen Lebensstandards einschließlich bestimmter Standards medizinischer Versorgung ist daraus jedoch nicht abzuleiten (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011, Az. 30969/09, juris, m.w.N.).
- VG Berlin, 04.06.2015 - 23 K 906.14
Kein Wahlrecht zwischen Anordnung und Androhung der Abschiebung
Die Androhung der Abschiebung stellt auch kein zulässiges milderes Mittel gegenüber der Anordnung dar (so aber wohl VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24; ohne nähere Begründung auch VG Augsburg - Au 2 K 15.30058 -, juris).Schließlich verletzt die Abschiebungsandrohung den Kläger auch in seinen Rechten (a.A. wohl VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24).
Sind damit die Rechtsschutzmöglichkeiten des Ausländers daher jedenfalls hinsichtlich der Prüfung inländischer Vollstreckungshindernisse empfindlich eingeschränkt, kommt es nicht darauf an, dass dem Kläger durch die geänderte Entscheidung statt der ursprünglichen Verpflichtung zur sofortigen Ausreise eine auf 30 Tage verlängerte Ausreisefrist zugestanden wird (so aber VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24).
- VG Düsseldorf, 18.09.2015 - 13 K 2288/15
Bulgarien ; sicherer Drittstaat; medizinische Versorgung; Lungentuberkulose; …
VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2015 - 23 K 906.14 A -, juris, Rn. 34; VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris, Rn. 23.VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2015 - 23 K 906.14 A -, juris, Rn. 35; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris, Rn. 24.
VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2015 - 23 K 906.14 A -, juris, Rn. 43 m.w.N.; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris, Rn. 24.
- VG Berlin, 12.06.2015 - 23 K 586.14 - 15- Die Androhung/der Abschiebung stellt auch kein zulässiges milderes Mittel gegen über der Anordnung dar (so aber wohl VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24; ohne nähere Begründung auch VG Augsburg - Au 2 K 15.30058 -, juris).
Schließlich verletzt die Abschiebungsandrohung den Kläger auch in seinen Rech ten (a.A. wohl VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24).
Sind damit die Rechtsschutzmöglichkeiten des Aus länders daher jedenfalls hinsichtlich der Prüfung inländischer Vollstreckungshinder nisse empfindlich eingeschränkt, kommt es nicht darauf an, dass dem Kläger durch die geänderte Entscheidung statt der ursprünglichen Verpflichtung zur sofortigen Ausreise eine auf 30 Tage verlängerte Ausreisefrist zugestanden wird (so aber VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24).
- VG Hannover, 25.08.2015 - 2 A 2825/15 Ein Verstoß gegen Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (…vgl. VGH BW, U.v. 10.11.2014-A11 S 1778/14-juris Rn. 59; zu Bulgarien als sicheren Drittstaat s.a. VG Ansbach, U.V. 22.4.2015- AN 14 K 15.50044-juris Rn. 17 ff. u. VG Gelsenkirchen, U.v. 8.5.2015 - 18a K 3619/14.A-juris Rn. 23 ff.).
Das VG Ansbach (Urt. vom 22.04.2015 - AN 14 K 15.50044 juris, Rdnr. 23 f.) geht davon aus, dass in solchen Fällen zwar § 34a AsylVfG die vorrangige Norm ist, sieht aber in dem Erlass einer Abschiebungsandrohung wegen der Besserstellung für den Kläger keine Rechtsverletzung.
Das Gericht folgt der Recht sprechung des VG Ansbach (Urt. vom 22.04.2015, a.a.O., Rdnr. 24).
- VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 K 3215/15
Abschiebungsandrohung; statt Abschiebungsanordnung; Bulgarien
VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2015 - 23 K 906.14 A -, juris, Rn. 34; VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris, Rn. 23.VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2015 - 23 K 906.14 A -, juris, Rn. 35; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris, Rn. 24.
VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2015 - 23 K 906.14 A -, juris, Rn. 43 m.w.N.; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris, Rn. 24.
- VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 K 15.30132
Flüchtlingsstatus in Bulgarien zuerkannt
Ein Verstoß gegen Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (…vgl. VGH BW, U.v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14 - juris Rn. 59; zu Bulgarien als sicheren Drittstaat s.a. VG Ansbach, U.v. 22.4.2015 - AN 14 K 15.50044 - juris Rn. 17 ff. u. VG Gelsenkirchen, U.v. 8.5.2015 - 18a K 3619/14.A - juris Rn. 23 ff.).2 des angefochtenen Bescheides vom 23.02.2015 ist auch insofern nicht zu beanstanden, als die Beklagte statt der möglichen Abschiebungsanordnung bei der Abschiebung in einen sicheren Drittstaat gemäß § 26a i.V.m. § 34a AsylVfG eine Abschiebungsandrohung gemäß §§ 34, 38 AsylVfG mit einer Ausreisefrist von 30 Tagen nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens als Rechtsgrundlage für die Aufenthaltsbeendigung des Klägers gewählt hat (s.a. VG Augsburg, U.v. 28.4.2015 - AU 2 K 15.30058 - juris Rn. 5, andere Auffassung etwa VG Ansbach, U.v. 22.4.2015 - AN 14 K 15.50044 - juris Rn. 23: rechtswidrig aber wegen Besserstellung nicht rechtsverletzend).
- VG Berlin, 20.11.2015 - 23 K 864.14
Unzulässigkeit eines materiellen Prüfverfahrens bei erneuter Asylantragstellung …
Sind damit die Rechtsschutzmöglichkeiten des Ausländers jedenfalls hinsichtlich der Prüfung inländischer Vollstreckungshindernisse empfindlich eingeschränkt, kommt es nicht darauf an, dass dem Kläger durch die geänderte Entscheidung statt der ursprünglichen Verpflichtung zur sofortigen Ausreise eine auf 30 Tage verlängerte Ausreisefrist zugestanden wird (so aber VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24). - VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 3 K 15.30570
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
Ein Verstoß gegen Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK lässt sich daraus jedoch noch nicht ableiten (…vgl. VGH BW, U.v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14 - juris Rn. 59; zu Bulgarien als sicheren Drittstaat s.a. VG Ansbach, U.v. 22.4.2015 - AN 14 K 15.50044 - juris Rn. 17 ff. u. VG Gelsenkirchen, U.v. 8.5.2015 - 18a K 3619/14.A - juris Rn. 23 ff.). - VG Berlin, 04.03.2016 - 23 K 323.14
Dublin III-VO - Ungarn als sicherer Drittstaat
Sind damit die Rechtsschutzmöglichkeiten des Ausländers jedenfalls hinsichtlich der Prüfung inländischer Vollstreckungshindernisse empfindlich eingeschränkt, ist unerheblich, dass dem Kläger durch die geänderte Entscheidung statt der ursprünglichen Verpflichtung zur sofortigen Ausreise eine auf 30 Tage verlängerte Ausreisefrist zugestanden wird (so aber VG Ansbach, Urteil vom 22. April 2015 - AN 14 K 15.50044 -, juris Rn. 24). - VG Bayreuth, 09.03.2016 - B 3 K 15.30152
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
Ein Verstoß gegen Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK lässt sich daraus jedoch noch nicht ableiten (…vgl. VGH BW, U. v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14 - juris Rn. 59; zu Bulgarien als sicheren Drittstaat s.a. VG Ansbach, U. v. 22.4.2015 - AN 14 K 15.50044 - juris Rn. 17 ff. u. VG Gelsenkirchen, U. v. 8.5.2015 - 18a K 3619/14.A - juris Rn. 23 ff.). - VG Bayreuth, 21.03.2016 - B 3 K 15.30099
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
- VG Ansbach, 17.03.2016 - AN 14 K 15.50546
Abschiebungsanordnung ohne vorherige Androhung ist rechtswidrig
- VG Trier, 17.08.2015 - 5 K 2056/15
Keine Abschiebungsandrohung bei Asylablehnung nach Einreise aus sicherem …
- VG Ansbach, 16.03.2016 - AN 14 K 15.50545
Verkürzung des Rechtsschutzes durch fehlerhafte Zuständigkeitsverteilung
- VG Ansbach, 15.01.2016 - AN 14 K 15.50060
Rechtswidriger Erlass einer Abschiebungsandrohung anstelle einer …
- VG Ansbach, 14.03.2016 - AN 14 K 15.50509
Verkürzung des Rechtsschutzes durch das Bundesamt
- VG Magdeburg, 09.07.2015 - 9 A 216/15
Abschiebung nach Ungarn
- VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 14 K 15.50111
Keine Rechtsgrundlage für den Erlass einer Abschiebungsandrohung statt einer …