Rechtsprechung
   VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36354
VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994 (https://dejure.org/2008,36354)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994 (https://dejure.org/2008,36354)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 (https://dejure.org/2008,36354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbürgerung; Vertretenmüssen des Bezugs von Leistungen nach SGB II (verneint); Einbürgerungszusicherung, Voraussetzungen.

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Lebensunterhalt, Vertretenmüssen, Familienangehörige, Zurechenbarkeit, Kindererziehung, Zumutbarkeit, Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994
    Soweit die Entscheidung der Einbürgerungsbehörde, wie hier, rechtlich gebunden ist, also nicht im Ermessen steht, ist auf die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltende Rechtslage abzustellen (vgl. BVerwG Urteil vom 20.10 2005 DVBl 2006, 919, 920), soweit sich aus diesen Regelungen selbst nichts anderes ergibt.

    Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen das bis 27. August 2007 geltende Recht für den Kläger günstigere Regelungen enthielt, etwa in Bezug auf die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG a.F. (vgl. BVerwG DVBl 2006, 919), sind diese früheren Bestimmungen nach § 40 c StAG anzuwenden.

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994
    Auch wenn ein Einbürgerungsantrag als solcher nicht auf einzelne Rechtsgrundlagen beschränkt ist, hat der Betroffene aber doch diese Möglichkeit, von der der Kläger auch Gebrauch gemacht hat (BVerwG Urteil vom 20.4.2004 NVwZ 2004, 1368; Urteil vom 20.10.2005 DVBl 2006, 922, 923; BayVGH Urteil vom 17.2.2005 5 B 04.389), indem er ein Verfahren abschließend nur gegenüber der Beklagten betrieben hat, die nur im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit über eine Einbürgerung entscheiden konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994
    Ein Verschulden ist dabei nicht erforderlich (vgl. BayVGH Beschluss vom 12.8.2003 5C 03.1622 ; ferner auch OVG Münster Urteil vom 1.7.1997 InfAuslR 1998, 34 zur inhaltlich entsprechenden früheren Regelung des § 86 Abs. 1 Nr. 3 AuslG).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994
    Die Einbürgerungszusicherung ist jedoch nur zu erteilen, wenn abgesehen vom Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit alle anderen Voraussetzung für eine Einbürgerung erfüllt sind und der Betroffene für die Behörden des Landes seiner bisherigen Staatsangehörigkeit einen Nachweis dafür benötigt, dass er ernsthaft die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt (vgl. insoweit BVerwGE 96, 86).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994
    Auch wenn ein Einbürgerungsantrag als solcher nicht auf einzelne Rechtsgrundlagen beschränkt ist, hat der Betroffene aber doch diese Möglichkeit, von der der Kläger auch Gebrauch gemacht hat (BVerwG Urteil vom 20.4.2004 NVwZ 2004, 1368; Urteil vom 20.10.2005 DVBl 2006, 922, 923; BayVGH Urteil vom 17.2.2005 5 B 04.389), indem er ein Verfahren abschließend nur gegenüber der Beklagten betrieben hat, die nur im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit über eine Einbürgerung entscheiden konnte.
  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 5 ZB 03.3033
    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994
    Jedoch ist der Bezug dieser Sozialleistungen in der Regel dann nicht zu vertreten, wenn der Einbürgerungsbewerber nach Alter, Gesundheitszustand oder sozialer Stellung sozialrechtlich nicht erwerbsverpflichtet ist, also aus rechtlich anerkannten Gründen keine sozialrechtliche Erwerbsobliegenheit besteht (vgl. zu allem BayVGH a.a.O. sowie Beschluss vom 12.5.2004 5 ZB 03.3033 zu § 18 Abs. 3 Satz 2 des früheren Bundessozialhilfegesetzes, jetzt § 10 Abs. 1 SGB II und § 11 Abs. 4 SGB XII; ferner Berlit, Gemeinschaftskommentar zum StAG § 10 Rdn. 254).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.389
    Auszug aus VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994
    Auch wenn ein Einbürgerungsantrag als solcher nicht auf einzelne Rechtsgrundlagen beschränkt ist, hat der Betroffene aber doch diese Möglichkeit, von der der Kläger auch Gebrauch gemacht hat (BVerwG Urteil vom 20.4.2004 NVwZ 2004, 1368; Urteil vom 20.10.2005 DVBl 2006, 922, 923; BayVGH Urteil vom 17.2.2005 5 B 04.389), indem er ein Verfahren abschließend nur gegenüber der Beklagten betrieben hat, die nur im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit über eine Einbürgerung entscheiden konnte.
  • VG Aachen, 10.02.2014 - 4 K 2695/12

    Einbürgerung; Deutschkenntnisse; Gesundheitsgründe; Sozialleistungen; Zurechnung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. August 2010 - 19 A 2391/07 -, n.v.; VG Aachen, Urteile vom 27. Februar 2008 - 8 K 1717/06 -, juris, Rn. 44; VG Münster, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 K 305/07 - VG Ansbach, Urteil vom 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, beide juris; Berlit in: GK-StAR, § 10 Rn. 252 f.; Ziff. 10.1.1.3 der vorläufigen Anwendungshinweise (VAH) zum StAG.

    vgl. ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 13 LA 179/13 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 5 C 22/08 -, BVerwGE 133, 153 = juris, 12; Berlit in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR), Loseblatt-Sammlung, § 10 Rdnr. 251; Geyer in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, § 10 StAG Rdnr. 19.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13

    Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen

    Soweit die Beklagte inhaltlich eine Rechtsprechung anderer Gerichte wiedergibt, welche die Zurechnung fehlender Erwerbsbemühungen unterhaltsberechtigter Familienangehöriger an den Einbürgerungsbewerber verneint (vgl. etwa die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile d. VG Aachen v. 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris Rdnr. 27, und d. VG Sigmaringen v. 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris Rdnr. 32; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris Rdnr. 28), ist nicht nachvollziehbar, wie die Beklagte darauf gestützt zu dem gegenteiligen Schluss für das Verhältnis eines unterhaltsverpflichteten Familienangehörigen zum Einbürgerungsbewerber gelangt.
  • VG Aachen, 11.12.2008 - 8 K 1274/06

    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Lebensunterhalt, Arbeitslosigkeit,

    AWH, vgl. zur besonderen Berücksichtigung der Erwerbschancen im Hinblick auf Bildungsstand, fehlende Qualifikation, Lückenhaftigkeit der Erwerbsbiographie, konjunkturell schwierige Arbeitsmarktlage für ungelernte Kräfte: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 K 305/07 -, Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -.
  • VG Aachen, 22.11.2008 - 8 K 542/07

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

    AWH, vgl. zur besonderen Berücksichtigung der Erwerbschancen im Hinblick auf Bildungsstand, fehlende Qualifikation, Lückenhaftigkeit der Erwerbsbiographie, konjunkturell schwierige Arbeitsmarktlage für ungelernte Kräfte: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 K 305/07 -, Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht