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   VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195   

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https://dejure.org/2011,65999
VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195 (https://dejure.org/2011,65999)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195 (https://dejure.org/2011,65999)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - AN 15 S 11.01195 (https://dejure.org/2011,65999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener Schusswaffe im Kleiderschrank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
    Die erforderliche Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Beschluss vom 12.10.1998, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2008, 21 ZB 08.655 ).

    In Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, vielmehr eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend und ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (BayVGH, Beschluss vom 7.11.2007, 21 ZB 07.2711; Beschluss vom 16.9.2008, 21 ZB 08.655 jeweils ).

    Es genügt, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Gegenständen besteht (BayVGH, Beschluss vom 16.9.2008, 21 ZB 08.655 ).

  • VGH Bayern, 18.12.2001 - 21 ZS 01.1719
    Auszug aus VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
    Die Aufgabe der eigenen tatsächlichen Gewalt ist hierzu nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, 1 C 7.77, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 13; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2001, BayVBl 2002, 767).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77

    Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der

    Auszug aus VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
    Die Aufgabe der eigenen tatsächlichen Gewalt ist hierzu nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, 1 C 7.77, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 13; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2001, BayVBl 2002, 767).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
    In Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, vielmehr eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend und ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (BayVGH, Beschluss vom 7.11.2007, 21 ZB 07.2711; Beschluss vom 16.9.2008, 21 ZB 08.655 jeweils ).
  • VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198

    Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende

    Auszug aus VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
    Insoweit ist der Antrag daher statthaft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.10.2010 14 CS 10.2198 m.w.N).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
    Maßgebend für die gerichtliche Entscheidung im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, weil es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.5.2007 NVwZ 07, 1201, 1202; Urteil vom 13.12.1994, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 164.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
    Ein Verwaltungsakt ist aber nicht rechtswidrig, wenn sich sein Spruch aus anderen als von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlagen als rechtmäßig erweist (BVerwG, Beschluss vom 12.12.1991 InfAuslR 1992, 38):.
  • VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Die vom Gesetz als besonders bedeutsam angesehene sichere Verwahrung von Schusswaffen und Munition soll indessen auch dazu dienen, unbefugt sich in der Wohnung eines Waffenbesitzers aufhaltenden Personen den Zugriff zu erschweren (VG Ansbach, Beschluss vom 11. Juli 2011 - AN 15 S 11.01195 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 1 A 55.04 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 20 A 419/11

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund waffenrechtlicher

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. Juni 2008 - AN 15 K 08.00635 - und Beschluss vom 11. Juli 2011 - AN 15 S 11.01195 -, jeweils juris; Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 5 WaffG Rn. 11.

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 18. Juni 2008 - AN 15 K 08.00635 -, a. a. O., und Beschluss vom 11. Juli 2011 - AN 15 S 11.01195 -, a. a. O.

  • VG München, 17.04.2013 - M 7 S 13.1255
    Entscheidungen nach § 46 WaffG , welche in den Nummern 4, 6 und 7 des Bescheids enthalten sind, sind vom Wortlaut des § 45 Abs. 5 WaffG eindeutig nicht erfasst (vgl. auch VG Ansbach, B.v. 11.7.2011 - AN 15 S 11.01195 - [...] Rn. 12).

    Weder ist die Behörde im Bescheid für andere als die Nrn. 2 und 3 von einem gesetzlich begründeten Sofortvollzug ausgegangen (wie in VG Ansbach, B.v. 11.7.2011 - AN 15 S 11.01195 - ) noch hat sie ihn - außer in Nr. 8 für Nr. 1 des Bescheids - angeordnet.

  • VG München, 27.08.2013 - M 7 S 13.2566
    Weder ist die Behörde in Bezug auf Nr. 9 von einem gesetzlich begründeten Sofortvollzug ausgegangen (wie in VG Ansbach, B.v. 11.7.2011 - AN 15 S 11.01195 - ) noch hat sie ihn ausdrücklich angeordnet.
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