Rechtsprechung
VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 2 K 17.00008 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StudO § 9, § 12; ImmaS § 2a Abs. 2
Bewertung einer juristischen Hausarbeit bei Verstößen gegen Formalia - rabüro.de
Verstoß gegen Formalien einer juristischen Hausarbeit kann Note "ungenügend" rechtfertigen
Kurzfassungen/Presse (6)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Jurastudent schummelt mit dem rechten Rand
- jurios.de (Kurzinformation)
Jura-Student verringert Seitenrand in Hausarbeit: Durchgefallen!
- spiegel.de (Pressemeldung, 11.01.2018)
Hausarbeiten: Studenten müssen geforderten Seitenrand einhalten
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Rechtmäßiger Punktabzug bei Seitenüberschreitung in Hausarbeiten
- jurios.de (Kurzinformation)
Jura-Student verringert Seitenrand in Hausarbeit: Durchgefallen!
- juraforum.de (Kurzinformation)
Student verliert Klage gegen Note 6 in Uni-Hausarbeit
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 1156
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11
Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen; …
Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 2 K 17.00008
Ob eine einzelne Prüfungsleistung Regelungsqualität innehat, ist anhand der jeweiligen Prüfungsordnung zu klären (BVerwG, U.v. 23.5.2012 - 6 C 8/11 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit …
Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 2 K 17.00008
Ein Ausgleich zwischen einzelnen - auch nicht bestandenen - Leistungen, wie beispielsweise in der Juristischen Universitätsprüfung oder der Ersten Juristischen Staatsprüfung, bei denen jeweils nur das Endergebnis angefochten werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - juris Rn. 12 ff.), findet hier gerade nicht statt. - BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus VG Ansbach, 26.10.2017 - AN 2 K 17.00008
Bei materiellen Rügen erstreckt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle darauf, ob die Prüfer objektive und rechtlich beachtliche Grenzen ihres Bewertungsspielraums überschritten haben, insbesondere ob das anzuwendende Recht verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde gelegt wurde, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde oder willkürliche Erwägungen angestellt wurden (zusammenfassend BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - NVwZ 2004, 1375).